Abrechnung
Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.
Kostenträger im Fokus: Was Krankenkassen oft absetzen
In Heilmittelpraxen führen Absetzungen zu direkten Einnahmeverlusten und zusätzlichem Verwaltungsaufwand. Schätzungen zufolge bleiben Praxen allein durch Formfehler durchschnittlich 300 € pro Monat vorenthalten. Bei rund zehn Absetzungen im Monat summieren sich die Verluste auf ca. 3 600 € jährlich, eine Summe, die insbesondere bei kleineren bis mittleren Praxen häufig die Liquidität gefährdet und Personalressourcen stark belastet. Denn jede Absetzung erfordert eine Nachbearbeitung: Verordnungen müssen geprüft, korrigiert und erneut eingereicht werden. Diese Prozesse ziehen unbezahlte Zeit von Team und Praxisleitung ab, die in der Patientenversorgung vergütet werden könnte.
Hitliste der häufigsten Absetzungsgründe
Krankenkassen überprüfen Verordnungen besonders kritisch. Formfehler wie fehlende Arztunterschriften, unvollständige Angaben oder falsch eingetragene Positionsnummern führen die Hitliste der häufigsten Absetzungsgründe an. Patientenunterschriften stellen weitere Stolperfallen dar: Fehlende oder unleserliche Unterschriften sind ebenfalls nicht zu unterschätzende Gründe, warum Verordnungen abgewiesen werden. Auch Fristüberschreitungen, wenn etwa Behandlungen nicht rechtzeitig beginnen oder unzulässig lange unterbrochen werden, sowie Nichterfüllung des Heilmittelkatalogs führen regelmäßig zu Absetzungen. Hierzu zählen etwa falsche Frequenzen, unzulässige Kombinationen oder zu viele Behandlungseinheiten. Ebenso wird bei unvollständigen Dokumentationen und fehlenden Behandlungsterminen gekürzt.
Die Top-Ten der häufigsten Absetzungsgründe:
- Formale Fehler auf dem Rezept: Unvollständig ausgefüllte Felder (z. B. fehlende Diagnosegruppe, Leitsymptomatik, Heilmittel, Frequenz, Behandlungsmenge).
- Fehlende Arztangaben: Stempel oder Unterschrift des Arztes fehlen.
- Falsche oder unvollständige Patientendaten: Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Krankenkasse nicht korrekt oder nicht übereinstimmend.
- Nicht richtlinienkonforme Diagnosen: Diagnose passt nicht zur verordneten Heilmittelmaßnahme oder die Diagnosegruppe ist falsch angegeben.
- Überschreitung der Fristen: Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen, Unterbrechungen länger als 14 Kalendertage (Ausnahmen nur mit Begründung).
- Fehler bei der Heilmittelangabe: Verordnung enthält ein Heilmittel, das nicht (mehr) im Heilmittelkatalog vorgesehen ist, oder unzulässige Kombinationen
- Falsche oder fehlende Angaben zur Behandlungsfrequenz und -menge: Widersprüche zwischen Heilmittelkatalog und Verordnung.
- Änderungen ohne Gegenzeichnung: Korrekturen nicht vom Arzt gegengezeichnet.
- Ungültige oder fehlende Zuzahlungsangaben: Zuzahlungsbefreiung nicht vermerkt oder fehlerhaft angegeben.
- Unvollständige Leistungsnachweise: Fehlen von Unterschriften auf den Durchführungsnachweisen oder Lücken in der Dokumentation.
Sicher abrechnen mit Optica
Mit unserem leistungsfähigen Abrechnungsservice leisten wir täglich einen Beitrag zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, damit Sie Ihren Fokus auf die Ihre Patient:innen und die Weiterentwicklung Ihrer Praxis legen können. Dazu gehören Mehrfachprüfungen nach dem 4-Augen-Prinzip zur systematischen Senkung von Absetzungsquoten und Statistiken zur Optimierung der Deckungsbeiträge. Das besondere dabei: Sie brauchen nur Ihre Verordnungen einreichen, alles andere erledigen wir. Kein Abfotografieren, kein Ausfüllen von Kodier- oder Begleitbelegen, keine Extra-App für zusätzliche Erfassungen - diesen Komfort gibt es nur bei Optica.
Gretchenfrage: Selbstabrechnung oder Abrechnungsdienstleister?
Die Gretchenfrage bei der Vermeidung von Absetzungen lautet: Selbstabrechnung mit Abrechnungssoftware oder Auslagerung an einen Abrechnungsdienstleister? Mit Praxissoftware, wie Optica Viva, kann ein Großteil der üblichen Absetzungsgründe bereits während der Eingabe vermieden werden: Behandlungen, Dokumentationen und Unterschriften werden digital erfasst und alle Eingaben auf Stimmigkeit geprüft. Fehlt eine wichtige Eingabe, weist das System die Therapeut:innen automatisch darauf hin. Das entlastet spürbar die Selbstabrechnung. Die Zusammenarbeit mit einem Abrechnungsdienstleister geht weit darüber hinaus: Jede Verordnung wird vor Abgabe geprüft, Auszahlungen erfolgen unabhängig vom Zeitpunkt der Krankenkassenzahlung innerhalb weniger Tage, was den Verdienst deutlich schneller in die Praxiskasse spült. Außerdem behält ein erfahrenes Team gesetzliche Änderungen und kassenbezogene Anforderungen stets im Blick. Aufwändige Fortbildungen können so eingespart werden. Nicht zu unterschätzen ist zudem das Risiko des krankheitsbedingten Ausfalls: Es muss klar geregelt sein, wer sich um die Abrechnung bei Abwesenheit der zuständigen Verwaltungskraft kümmert. Dabei müssen sich Selbstabrechner auch der Komplexität der sich häufig ändernden Abrechnungsrichtlinien, die je Krankenkasse variieren können, bewusst sein. Wer eigenständig abrechnet, muss die nötige Zeit und Sorgfalt sowie umfassendes Abrechnungswissen bereitstellen. Dabei sind Fehlschläge teuer. Das Risiko für Absetzungen ist bei der Selbstabrechnung erhöht, sodass kurzfristige Einsparungen schnell ins Gegenteil umschlagen können.
Tipps zur Vermeidung von Absetzungen:
- Verordnungen beim Ersteingang sorgfältig prüfen und Unstimmigkeiten direkt mit der Arztpraxis klären.
- Patientenunterschriften nach jeder Behandlungseinheit konsequent einholen und auf Lesbarkeit achten.
- Behandlungsbeginn und -unterbrechungen dokumentieren und dabei die Fristen des Heilmittelkatalogs einhalten.
- Heilmittelkombinationen und Frequenzen streng an den Vorgaben des Heilmittelkatalogs ausrichten.
- Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Behandlungstermine sicherstellen, am besten digital mit einer Praxisverwaltungssoftware.
- Das Für und Wider einer Zusammenarbeit mit einem Abrechnungsdienstleister für die eigene Situation prüfen. Gerne beraten wir dazu individuell.
Vorsorge ist besser als Nachsorge: Keine Angst vor Absetzungen
Absetzungen lassen sich nicht vollständig vermeiden. In jedem Fall kosten sie Zeit und Liquidität. Dabei können sie sich schnell zu einer ernsthaften finanziellen Belastung für die Praxis entwickeln. Wie so oft im Leben gilt auch bei der Abrechnung von Heilmittelleistungen: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Durch gezielte Kenntnis der häufigsten Absetzungsgründe und den Einsatz professioneller Lösungen, wie Optica Viva, oder in Zusammenarbeit mit einem Abrechnungsdienstleister lassen sich die Risiken der Retaxierung im Zaum halten. Das stärkt nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Praxis, sondern schafft Raum für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung – und vielleicht auch mehr Zeit für Freizeit in der Selbstständigkeit.
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