Abrechnung
Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.
FAQ: Rezeptabrechnung nach § 300 und § 302
Warum hat die Krankenkasse eine Kürzung meiner Abrechnung vorgenommen? Habe ich an alle Dokumente gedacht? In diesem FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen, die uns rund um die Abrechnung nach § 300 und § 302 erreichen.
Grundlagenwissen
Was bedeutet Imagepflicht?
Dies betrifft die Abrechnung nach §300 – Das Rezept muss dem Kostenträger bei der Abrechnung im Original vorgelegt werden.
Hier bekommen die Kostenträger zusätzlich (von Optica) eine Datei mit den gescannten Rezeptvorderseiten. Deshalb ist es sehr wichtig, dass alle Felder (der Vorderseite) korrekt und vollständig befüllt sind, vor allem das Abgabedatum.
Was bedeutet BVG?
BVG steht für Bundesversorgungsgesetz/ Bundesentschädigungsgesetz (Kriegsversehrte). Die OVSt (Orthopädische Versorgungstelle) ist hier beispielsweise ein Kostenträger.
Welche Fristen gibt es bei der Rezeptabrechnung?
Der Versicherte muss das Rezept innerhalb von 28 Tagen beim Leistungserbringer vorlegen – am besten mit Eingangsdatum versehen. Die Abrechnung erfolgt monatlich, bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats. Danach kann es zu Abzügen seitens der Kasse kommen. Die genauen Fristen werden in den Verträgen geregelt.
Die Krankenkassen haben für Retaxierung (Absetzung) i. R. eine Frist von 12 Monaten zum Ende des Kalendermonats der Belieferung. Auch hier gibt es zwischen den Krankenkassen Unterschiede, die ebenfalls in den Verträgen geregelt sind.
Wie geht man am besten damit um, wenn man ein Rezept ändern lassen muss?
Am einfachsten ist ein Fax an den Arzt. Die Antwort wird dann dem Rezept beigefügt.
Darf ich Verordnungen im Auftrag unterschreiben?
Rein rechtlich ist dies nur mit Vollmacht möglich. U.U wird dies jedoch unter Angabe von Gründen und evtl. der Angabe, wer unterschrieben hat (z. Bsp. Pfleger) akzeptiert.
Einlagen: kann ein Supinationskeil abgerechnet werden, wenn "stützend" als Zusatz auf dem Rezept steht?
Ist ein Supinationskeil erforderlich, muss dieser als Zusatz rezeptiert werden und sich auch in der Diagnose wiederfinden.
Kann ich Rezepte per Handschrift ändern und dem Arzt abstempeln lassen?
Bitte beschriften Sie das Rezept nicht selbst. Formulieren Sie stattdessen die Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche, mit der Bitte um Arztstempel, -unterschrift und aktuelles Datum.
Wie kann ich über Optica einen Widerspruch einreichen?
Nutzen Sie als Optica-Kunde einfach unser Nachberechnungsformular.
Kann ich mit einer Rezeptkopie abrechnen?
Es ist empfehlenswert beim Arzt ein Duplikat anzufordern.
Angaben auf der Verordnung
Welche Angaben müssen auf einem Klinikrezept (kein Muster 16) unbedingt drauf sein?
Folgende Daten sind notwendig:
- Krankenkasse
- Patientendaten
- Versorgung (Produkt)
- Diagnose, Ausstellungsdatum
- Betriebsstättennummer (BSNR)
- Arztnummer (LANR)
- Arztunterschrift.
Muss es nur der 7-Steller sein oder muss das Produkt vom 10-Steller sein? Z. B. wenn Bauerfeind verordnet, darf ich dann Medi abgeben?
Ja. Mindestens 7 Stellen müssen angegeben werden. Alles darüber hinaus ist Patientenwahl nach entsprechender Beratung. (Manche Verordner geben gerne die 10-stellige Nummer an. Je nach Engagement des Repräsentanten des Herstellers.)
Für die Abrechnung ist unbedingt die 10-stellige Hilfsmittelnummer erforderlich. Die Struktur des Hilfsmittelverzeichnisses finden Sie übrigens auch in Optica Omnia.
Wie verhält es sich bei der Heimversorgung von mehreren Patienten? Reicht dort die Unterschrift auf einem Sammellieferschein?
Schon aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies nicht empfehlenswert. Außerdem sind es oft unterschiedliche Produkte und unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten (§300, §302).
Was passiert falls ich vergessen habe, das Rezept abzurechnen. Was ist die Gültigkeit?
Mit einer Begründung lässt sich auch verspätet ein Rezept zur Abrechnung einreichen.
Wenn auf dem Rezept nur 1 Paar Einlagen steht, könnte ich dann sowohl Weichbettung als auch Bettungseinlagen abrechnen?
Ist auf dem Rezept nicht explizit das genaue Produkt verordnet, sondern einfach „Bettungseinlagen“ oder „Schuheinlagen“, kann auch nur das „Standardprodukt“ abgegeben werden. Weichpolsterbettungseinlagen ist eine höherwertige Versorgung und muss deshalb entprechend rezeptiert sein. Grundsätzlich ist eine kostengünstige Versorgung möglich, ohne Änderung des Rezeptes.
Wenn 2 Paar Einlagen verordnet werden muss dann als Zusatz "Wechselpaar aus hygienischen Gründen" auf dem Rezept stehen? Ist das zwingend notwendig ?
Dies ist nicht zwingend nötig, denn die Krankenkassen bezahlen 2 Paar (ob Einlagen oder Kompressionsstrümpfe) pro Kalenderjahr.
Darf man noch mit Covid 19 unterschreiben?
Nein, dies ist nicht mehr möglich.
Müssen bei der Hilfsmittellieferung (z.B. bei einem Rollator) die Selbstkosten (Eigenleistung) auch angegeben werden?
Die Höhe der wirtschaftlichen Aufzahlung (z.b. bei Rollatoren) muss angegeben werden, ob auf dem Rezept oder auf der Patienten-Empfangsbestätigung.
Abrechnungsrelevante Dokumente und Verträge
Muss man Genehmigungen immer mitschicken, oder reicht die Angabe der Genehmigungsnummer?
Die Angabe der Genehmigungsnummer und Genehmigungsdatum ist ausreichend, doch es gibt Ausnahmen (z. Bsp. IKK). Diese sind im Vertrag geregelt.
Geht bei Rezept Beiblättern z.B. Flachstrick auch die Kopie (Fax)?
Ja, ob Herstellerangebot oder Maßblatt.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einer Versorgungsanzeige?
Ein Kostenvoranschlag erfordert immer eine Genehmigung, die Versorgungsanzeige ist lediglich eine Information (vor der Abrechnung) an die Krankenkasse. In den Verträgen ist genau geregelt, bei welchen Versorgungen ein KV erforderlich oder die Versorgungsanzeige ausreichend ist.
Gibt es eine übersichtliche Aufstellung, welche Abrechnungsrelevanten Unterlagen bei welcher Kasse individuell zur Abrechnung beigefügt werden müssen und/oder wo man auf was verzichten kann?
Leider nein, die „Sonderwünsche“ der einzelnen Krankenkassen werden in den Verträgen geregelt. Unser Kundenservice steht auch für diese Fragen gerne zur Verfügung.
Kann man die PG 15 aufsaugend ohne Unterschrift abgeben? Zum Beispiel bei Abrechnung ohne Lieferung
Dies ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Beachten Sie bitte die vertraglichen Regelungen.
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