Abrechnung
Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.
FAQ: eKVs in der Augenoptik
Wer den Kostenvoranschlag für ein Hilfsmittel per Post oder Fax einreicht, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse diesen ab 01. Februar 2023 nicht mehr annimmt. Denn mit dem Schiedsspruch nach § 127 Abs. 9 Satz 2 SGB V vom 19.11.2019 haben sich die unterzeichnenden Parteien verpflichtet, nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten Kostenvoranschläge nur noch elektronisch abzugeben. Was müssen Sie in diesem Zusammenhang über das Einreichen eines Kostenvoranschlags für eine Hilfsmittelversorgung wissen?
Was ist eigentlich ein elektronischer Kostenvoranschlag?
Der elektronische Kostenvoranschlag unterscheidet sich inhaltlich nicht vom herkömmlichen Kostenvoranschlag. Lediglich die Art, wie der Kostenvoranschlag an den zuständigen Kostenträger gesendet wird, ist eine andere. Der Kostenvoranschlag wird nicht mehr per Post oder Fax verschickt, sondern als elektronischer Kostenvoranschlag (eKV).
Ist für das Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag erforderlich?
- Wenn es genehmigungsfrei ist, dann kann das Rezept direkt abgerechnet werden und es ist kein elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) erforderlich.
- Wenn es genehmigungspflichtig ist, dann kann es ab sofort nur noch als elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) eingereicht werden. Die Übermittlung des Kostenvoranschlags per Post oder Fax an die Krankenkassen ist ab dem 01. Februar 2023 nicht mehr möglich.
Hinweis: Überprüfen Sie dazu bitte unbedingt die Genehmigungsregelung gemäß Ihrem Hilfsmittelvertrag mit dem jeweiligen Kostenträger!
Welche Vorteile bietet der eKV dem herkömmlichen Übermittlungsweg per Post gegenüber?
- Sie erhalten schneller grünes Licht von der Krankenkasse
- einfaches Zusammenführen aller Kundendaten und Dokumente
- übersichtliche Verwaltung aller offenen, genehmigten und teil genehmigten eKVs
Wie werden die Kostenvoranschläge derzeit elektronisch übermittelt?
Über 15.000 Leistungserbringer:innen nehmen z.Z. über MIP-Hilfsmittel-Management am Verfahren des elektronischen Kostenvoranschlages teil. Medicomp ist ein langjähriger Kooperationspartner von Optica und deckt als Plattform die meisten Krankenkassen (inkl. aller AOKen) ab. Es bieten sich grundsätzlich zwei Verfahrenswege für die Übermittlung der elektronischen Kostenvoranschläge an:
- Über die Online-Plattform in MIP-Hilfsmittel-Management
- Direkt aus der lokalen Branchensoftware des Leistungserbringers über die MIP-Hilfsmittel-Management-Schnittstelle
MIP-Hilfsmittel-Management bietet eine zentrale und geschützte Plattform zur verschlüsselten Kommunikation zwischen Kostenträgern wie der AOK und Leistungserbringer:innen und Sie profitieren von günstigen Konditionen.
Mehr Informationen zum eKV-Prozess mit Medicomp finden Sie hier.
Hinweis für Optica Kund:innen: die Übermittlung des eKVs wickeln wir mit unserem Partner Medicomp ab, nicht über unser Kundenportal MeinOptica.
eKV mit Optica
Wie ist das Vorgehen bei Optica?
Sie bekommen eine Zusatzvereinbarung von uns zugeschickt. Auf dieser haben Sie die Option, unter zwei Varianten zu wählen:
- Elektronisch mit eigener Branchensoftware
- Elektronisch über webbasierte Plattform
Klären Sie dazu, ob Ihre Branchensoftware eKVs erstellen bzw. generieren kann.
Teilen Sie uns dann durch Ankreuzen mit, welche Option Sie wünschen.
Bitte schicken Sie die Zusatzvereinbarung unterschrieben an uns zurück.
Was passiert, wenn ich meine Zusatzvereinbarung unterschrieben habe?
Sie erhalten ein Brief von uns über die Bestätigung für Ihren Zugang. Je nach Variante gibt es verschiedene Verfahren:
- Wenn Sie sich für die „webbasierte Plattform“ entschieden haben, erhalten Sie separat eine Mail mit den Zugangsdaten sprich Benutzername und Passwort von Medicomp/MIP.
- Wenn Sie sich für die „ mit eigener Branchensoftware“ Variante entschieden haben, erhalten Sie per Post einen Schnittstellenschlüssel mit Anleitung über das weitere Vorgehen.
Wie schicke ich eKVs an die Kostenträger?
„eigene Branchensoftware“
Aus Ihrer Branchensoftware wird der eKV z.B. aus einem Auftrag, der angelegt wird, generiert und über die Schnittstelle an Medicomp weitergesendet.
„webbasierte Plattform“
Sie geben den Kostenvoranschlag manuell über eine Maske direkt über die Internetplattform von Medicomp ein.
Welche Kostenträger werden über MIP/Medicomp abgedeckt?
Barmer, SBK und ein paar andere kleine Kostenträger sind nicht Vertragspartner von Medicomp. Für diese Kostenträger kann weiterhin versucht werden, per Fax Kven einzureichen oder man schließt zusätzlich einen Direktvertrag mit HMM. Durch ein vorhandenes Roaming wäre dann auch die eKV-Stellung direkt über Medicomp möglich.
Eine aktuelle Kostenträgerliste erhalten Sie bei medicomp.
Woher bekomme ich die Zugänge für ZHP/HMM oder Egeko?
Zugänge für andere Plattformen müssen Sie sich separat einholen.
Wird der eKV bei medicomp von IPRO unterstützt?
Ja, für IPRO scheint es eine Schnittstelle zu Medicomp zu geben. Wir empfehlen folgenden Ablauf:
1. Schnittstelle von IPRO bestätigen lassen.
2. Zusatzvereinbarung eKV bei Optica anfordern
3. "Anbindung an Branchensoftware" auswählen
4. Nach Erhalt der Zugangsdaten Schnittstelle konfigurieren
Welche Kosten kommen für Medicomp auf mich zu (über Optica)?
5,00 EUR monatliche Grundgebühr (anstelle 10,00 EUR), dazu 0,50 EUR Transaktionsgebühr (außer bei der TK 0,28 EUR).
Kann Optica für mich auch den eKV einreichen, wenn ich im Jahr weniger als 5 KV habe?
Für die Einreichung von eKVen müssen zunächst die technischen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegen.
Für die Erstellung von eKVen werden Zugangsdaten benötigt. Die hier oben erwähnte Gebühr ist dafür in jedem Fall zu entrichten - auch wenn es nur wenige Versorgungen pro Jahr sind.
Optica bietet einen zusätzlichen Service zur Digitalisierung von eKVen an. Dies ist allerdings nochmals eine Zusatzleistung, die auf dem eKV-aufbaut. Falls Interesse besteht, kann darüber ein Angebot angefragt werden.
Der genehmigte KV muss dann ausgedruckt werden und mit der Abrechnung zu Optica gesendet werden - richtig?
Bei manchen Kostenträgern ist auch die Angabe des Genehmigungsdatums und der Genehmigungsnummer auf der Verordnung ausreichend. Da die Kostenträger das aber unterschiedlich handeln, ist man auf der sicheren Seite, wenn man stets die Genehmigung mit ausdruckt und der Verordnung zur Abrechnung beifügt.
Was kann ich tun, wenn ich schon einen MIP Vertrag habe, aber noch nicht damit gearbeitet hatte? Ist ein Wechsel zu Optica möglich?
Sie müssen zunächst Ihre bestehende Schnittstelle zu MIP kündigen. Danach können Sie sich über Optica anbinden lassen.
medicomp in der praktischen Anwendung
Wie komme ich in das Programm?
Sobald die Zugangsdaten vorliegen kann man sich über den URL: www.mip-ekv.de/mip.php einloggen.
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