Abrechnung

Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.  

Unser Service für Sie: die aktuellen Physiotherapie-Preislisten

Wir stellen Ihnen hier die Physiotherapie-Preislisten der GKV zum Download Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über alle gültigen Preise zu verschaffen.

Illustration, die eine Preisliste sowie Stapel von Rezepten aus Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie zeigt.

Zuletzt aktualisiert: Januar 2024

Mit Start des bundeseinheitlichen Rahmenvertrags in der Physiotherapie im August 2021 gelten auch bundeseinheitliche Preise für die Physiotherapie. Unterschiede zwischen Kassenarten oder Bundesländern gibt es seitdem nicht mehr, stattdessen gilt für alle Bundesländer und alle gesetzlichen Kassen die einheitliche die GKV-Vergütungsvereinbarung als Teil des Rahmenvertrags in der Physiotherapie. Welche GKV-Preise in der Physiotherapie gelten, verhandeln die maßgeblichen Physiotherapieverbände (IFK, VDB, VPT und ZVK), mit dem GKV-Spitzenverband, wobei regelmäßige Neuverhandlungen und Aktualisierungen (in der Regel jährlich) vorgesehen sind, um die Wirtschaftlichkeit der Therapie sicherzustellen.

Eine neu verhandelte Preisliste löst die bestehende GKV-Vergütungsliste ab und die neuen Preise gelten für alle ab dem Gültigkeitsdatum erbrachten Leistungen – und damit auch für die Leistungen auf bereits begonnenen Verordnungen. Für Verordnungen, die in einen solchen Wechselzeitraum fallen, gilt dann in der Regel das sogenannte “Splitting”: Die Verordnung wird entsprechend aufgeteilt vergütet. Gleichzeitig ändert sich auch der Zuzahlungsbetrag entsprechend, sodass Sie noch ausstehende Beträge bei Patient:innen möglicherweise nachberechnen müssen.

Da die bestehende Preisvereinbarung von den Verbänden zum 31.12.2023 gekündigt wurde, musste neu verhandelt werden, sodass nun zum 01.01.2024 neue Preise gelten, die wir in diesem Beitrag für Sie bereitstellen. Sie finden dort sowohl die Preise für Physiotherapie, für Massage- und Bäderbetriebe sowie für Krankenhäuser und Kliniken in den entsprechend benannten Listen zum Herunterladen. 

Wichtige Hinweise zu den neuen Physiotherapie-Preislisten: 

Die gesonderte Hygienepauschale bei Hausbesuchen in sozialen Einrichtungen entfällt ab dem 01.01.2024. 

Für die zusätzliche Abrechnung der neuen Position X9922 (Hausbesuch in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege) wird zur Abrechnung ein neues Kürzel benötigt.
Optica-Kund:innen sollten deshalb ab sofort bei Abrechnung dieser Position auf der Rückseite der Verordnung das Kürzel HBK verwenden. Bei Angabe dieses Kürzels ist sichergestellt, dass die Position X9922 abgerechnet wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserer Ausfüllhilfe.

Die aktuellen Physiotherapie-Preislisten:

Hier finden Sie die aktuellen Preislisten für Physiotherapeut:innen, Masseure und medizinische Bademeister sowie Krankenhäuser und Kliniken mit allen notwendigen Informationen zu Positionsnummern, Anwendungen und Preisen für ein oder mehrere Behandlungen.

Zu jeder Leistung wird in der Preisliste die Vergütung für eine Behandlung bis hin zu zwölf Behandlungen aufgelistet, inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. Auch die jeweils für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen fällige Zuzahlung ist in der jeweiligen Preisliste abgebildet. 

Laden Sie sich die passende Preisliste für Ihre Physiotherapiepraxis als pdf in einer übersichtlichen Tabelle herunter. 

Übrigens: In Optica Viva sind die aktuell gültigen Preislisten ebenfalls hinterlegt. 

Aktuelle Preislisten direkt in Optica Viva

Optica Viva sorgt mit automatischen Preislistenupdates für Entlastung bei der Abrechnung. So können Sie sich sicher sein, immer von den aktuellen Preisen zu profitieren. 

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Preislisten Physiotherapie - was ist zu beachten?

Bei der Abrechnung mit den Kostenträgern sollten Physiotherapeut:innen die folgenden Punkte für eine korrekte Preisermittlung zu beachten:

  • Positionsnummer und Anwendung: Welche Anwendung wurde verordnet und welche Positionsnummer ist für die Abrechnung relevant?
  • Richtwert für die Regelleistungszeit: Gibt es für die Positionsnummer Vorgaben bzw. Richtwerte dafür, wie lange die Behandlung dauern soll?
  • Bruttobeträge je Behandlungszahl: Welchen Bruttobetrag kann ich für die Behandlung, je nach Anzahl der Termine, abrechnen?
  • Zuzahlung: Gibt es eine Zuzahlung oder ist die Anwendung zuzahlungsfrei? 

Zuzahlung für gesetzlich Versicherte in der Physiotherapie

Pro Verordnung fällt für GKV-Versicherte eine Physiotherapie-Zuzahlung von 10 € plus 10 % der Gesamtkosten als Gebühr an. Dieser Betrag wird von der Physiotherapiepraxis im Auftrag der Krankenkasse eingezogen und bei der Abrechnung mit der Gesamtvergütung verrechnet. Leisten müssen diese Zuzahlung alle Versicherten, die nicht explizit davon befreit sind. Zuzahlungsfrei sind dabei Minderjährige, Schwangere Personen und Patient:innen mit einem sogenannten Befreiungsausweis der Krankenkasse. Wechselt der Zuzahlungsstatus nach der ersten Behandlung, werden lediglich 10% der Kosten aller Behandlungen ab diesem Zeitpunkt berechnet.

Sicher abrechnen mit Optica

Mit unserem leistungsfähigen Abrechnungsservice leisten wir täglich einen Beitrag zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, damit Sie Ihren Fokus auf die Ihre Patient:innen und die Weiterentwicklung Ihrer Praxis legen können. Dazu gehören Mehrfachprüfungen nach dem 4-Augen-Prinzip zur systematischen Senkung von Absetzungsquoten und Statistiken zur Optimierung der Deckungsbeiträge. Das besondere dabei: Sie brauchen nur Ihre Verordnungen einreichen, alles andere erledigen wir. Kein Abfotografieren, kein Ausfüllen von Kodier- oder Begleitbelegen, keine Extra-App für zusätzliche Erfassungen - diesen Komfort gibt es nur bei Optica. 

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