Abrechnung

Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.  

Unser Service für Sie: die aktuelle Preisliste für die Ergotherapie

Bei uns finden Sie jede aktuelle Preisliste für die Ergotherapie. Laden Sie sich unten einfach die passende Version als pdf herunter.

Illustration, die eine Preisliste sowie Stapel von Rezepten aus Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie zeigt.

Zuletzt aktualisiert: August 2024

Seit dem 01.01.2022 gilt der neue bundeseinheitliche Rahmenvertrag über die Versorgung mit Leistungen der Ergotherapie mit bundeseinheitlichen Preisen. Unterschiede zwischen Kassenarten oder Bundesländern, zum Beispiel bei Hausbesuchen oder der Beratung zur Integration ins häusliche Umfeld, gehören nun der Vergangenheit an. Es gilt seitdem für alle Bundesländer und alle gesetzlichen Kassen die einheitliche die GKV-Vergütungsvereinbarung zum Ergotherapie-Rahmenvertrag. Diese Preise verhandeln die maßgeblichen Ergotherapieverbänden (DVE und BED) mit dem GKV-Spitzenverband, wobei regelmäßige Neuverhandlungen und Aktualisierungen (in der Regel jährlich) vorgesehen sind, um die Wirtschaftlichkeit der Therapie sicherzustellen. 

Ist der Zeitpunkt gekommen, so löst die neu verhandelte Ergotherapie-Preisliste die bestehende GKV-Vergütungsliste ab und die neuen Preise gelten für alle ab dem Gültigkeitsdatum erbrachten Leistungen – und damit auch für ergotherapeutische Leistungen auf bereits begonnenen Verordnungen. Für Verordnungen, die in einen solchen Wechselzeitraum fallen, gilt dann in der Regel das sogenannte “Splitting”: Die Verordnung wird entsprechend aufgeteilt vergütet. Gleichzeitig ändert sich auch der Zuzahlungsbetrag entsprechend, sodass Sie noch ausstehende Beträge bei Patient:innen möglicherweise nachberechnen müssen.

Hinweis zu den neuen Preisen ab Juni 2024 für Optica-Kund:innen: 

Die Preise für Standard- und Blankoverordnungen in der Ergotherapie haben sich zum 01.06.2024 erhöht. Bitte reichen Sie Verordnungen, welche Behandlungstermine im Juni enthalten, so wie in den Rahmenbedingungen der Preislisten vorgegeben, erst nach dem 01.07.2024 zur Abrechnung bei uns ein.
Für den Fall dass diese Verordnungen vor 01.07.2024 eingereicht werden, erfolgt die Abrechnung selbstverständlich bereits nach den neuen Vergütungssätzen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der Kostenträger aus vertraglichen Gründen nur nach den bisherigen Vergütungssätzen zahlt.

Die aktuelle Preisliste in der Ergotherapie

Wir haben aktuelle GKV-Preisliste für Ergotherapeut:innen aufgeschlüsselt und alle notwendigen Informationen zu Positionsnummer, Anwendungen und Preisen für ein oder mehrere Behandlungen für Sie notiert.

Zu jeder Leistung wird in der Preisliste die Vergütung für eine Behandlung bis hin zu zwölf Behandlungen aufgelistet, inklusive Vor- und Nachbereitungszeit. Auch die jeweils für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen fällige Zuzahlung ist in der jeweiligen Preisliste abgebildet. 

Laden Sie sich die passenden Ergotherapie-Preislisten als pdf herunter. 

Übrigens: In Optica Viva sind die aktuell gültigen Preislisten ebenfalls hinterlegt. 

Aktuelle Preislisten direkt in Optica Viva

Optica Viva sorgt mit automatischen Preislistenupdates für Entlastung bei der Abrechnung. So können Sie sich sicher sein, immer von den aktuellen Preisen zu profitieren. 

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Preislisten in der Ergotherapie - was ist zu beachten?

Bei der Abrechnung mit den Kostenträgern sollten Ergotherapeut:innen die folgenden Punkte für eine korrekte Preisermittlung zu beachten:

  • Positionsnummer und Anwendung: Welche Anwendung wurde verordnet und welche Positionsnummer ist für die Abrechnung relevant?
  • Richtwert für die Regelleistungszeit: Gibt es für die Positionsnummer Vorgaben bzw. Richtwerte dafür, wie lange die Behandlung dauern soll?
  • Bruttobeträge je Behandlungszahl: Welchen Bruttobetrag kann ich für die Behandlung, je nach Anzahl der Termine, abrechnen?
  • Zuzahlung: Gibt es eine Zuzahlung oder ist die Anwendung zuzahlungsfrei? 

Preisliste für die Blankoverordnung in der Ergotherapie

Mit Start April 2024 dürfen Ärzt:innen für die Diagnosegruppen SB1, PS3 und PS4 eine sogenannte Blankoverordnung ausstellen. Für Blankoverordnungen gelten eigene Preise, abgerechnet wird dabei in “Zeitintervallen” statt Behandlungseinheiten. Ein Zeitintervall entspricht dabei 15 Minuten, die Therapiezeit pro Behandlungstermin beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 180 Minuten.

Hier finden Sie alle Details zur Berechnung der Vergütung sowie der Abrechnung einer Blankoverordnung Ergotherapie.

Zuzahlung für gesetzlich Versicherte in der Ergotherapie

Pro Verordnung fällt für GKV-Versicherte eine Zuzahlung von 10 € plus 10 % der Gesamtkosten als Gebühr an. Dieser Betrag wird von der Ergotherapiepraxis im Auftrag der Krankenkasse eingezogen und bei der Abrechnung mit der Gesamtvergütung verrechnet. Leisten müssen diese Zuzahlung alle Versicherten, die nicht explizit davon befreit sind. Zuzahlungsfrei sind dabei Minderjährige, Schwangere Personen und Patient:innen mit einem sogenannten Befreiungsausweis der Krankenkasse. Wechselt der Zuzahlungsstatus nach der ersten Behandlung, werden lediglich 10% der Kosten aller Behandlungen ab diesem Zeitpunkt berechnet.

Sicher abrechnen mit Optica

Mit unserem leistungsfähigen Abrechnungsservice leisten wir täglich einen Beitrag zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, damit Sie Ihren Fokus auf die Ihre Patient:innen und die Weiterentwicklung Ihrer Praxis legen können. Dazu gehören Mehrfachprüfungen nach dem 4-Augen-Prinzip zur systematischen Senkung von Absetzungsquoten und Statistiken zur Optimierung der Deckungsbeiträge. Das besondere dabei: Sie brauchen nur Ihre Verordnungen einreichen, alles andere erledigen wir. Kein Abfotografieren, kein Ausfüllen von Kodier- oder Begleitbelegen, keine Extra-App für zusätzliche Erfassungen - diesen Komfort gibt es nur bei Optica. 

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