Abrechnung

Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.  

Was muss ich bei einer Rezeptkorrektur beachten?

Wann darf eine Rezeptkorrektur stattfinden? Wer darf korrigieren und bis wann dürfen Änderungen vorgenommen werden? Wir haben Ihnen übersichtlich zusammengestellt, wer was und wann auf der Verordnung korrigieren darf. 

Eine Frau steht in einer Praxis mit einem Klemmbrett. Darauf nimmt Sie womöglich eine Rezeptkorrektur vor

Mit dem neuen Rahmenverträgen seit 2021 hat sich in Bezug auf die Rezeptkorrektur einiges getan. Änderungen sind grundsätzlich mit Datum und einer Unterschrift der verantwortlichen Person (Ärzt:in oder Leistungserbringer:in) möglich, Änderungen durch Leistungserbringer:innen müssen zusätzlich mit "Änderung durch LE" gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass trotz Korrektur alle unrspünglichen Angaben lesbar bleiben, um Absetzungen zu vermeiden

Wir haben für jeden Heilberuf zusammengefasst, wer wann was korrigieren darf, damit eine sichere Abrechnung möglich ist. 

Springen Sie direkt zu den Korrekturmöglichkeiten Ihrer Berufsgruppe:

  1. Rezeptkorrektur in der Physiotherapie
  2. Rezeptkorrektur in der Logopädie
  3. Rezeptkorrektur in der Ergotherapie
  4. Rezeptkorrektur in der Podologie

Rezeptkorrektur in der Physiotherapie

Korrektur bis zum Behandlungsbeginn

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Kostenträger oder Ausstellungsdatum Arzt/ZAÄnderung nur möglich auf
Muster 13 (blau-rot), mit Arztunterschrift und Datum
Ausstellungsdatum ändernArzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum
"Diagnose"/"ICD-10" fehlt oder ist erkennbar fehlerhaft (außer ZÄ)Arzt/ZAICD-10 und/oder Klartext 
ICD10 therapierelevant, 
mit Arztunterschrift und Datum
Vertragsarztstempel fehltArzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum

 

Korrektur bis zur Abrechnung

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
Fehler im Personalienfeld  bei Versichertennr., Status, Kostenträgerkennung oder LANRLeistungserbringer, ohne Information an ArztÄnderung nur möglich auf
Muster 13 (blau-rot), mit Arztunterschrift und Datum
Änderung Hausbesuch auf "ja"Arzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum
Angabe Therapiebericht ändernLeistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
 
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändernArzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum
"Behandlungseinheiten" oder"Verordnungsmenge" fehltArzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum
"Behandlungseinheiten" bei Heilmittelsplitting ändernArzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum
Anzahl der Behandlungseinheiten ist laut Heilmittelrichtlinie überschrittenLeistungserbringer, ohne Information an ArztAnzahl auf Angabe laut Heilmittelkatalog reduzieren
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähigArzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum
Ergänzende Angabe zum Heilmittel ändern (auch Doppelbehandlungen)Leistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
 
Ergänzendes Heilmittel korrigieren/hinzufügenArzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum
Ergänzendes Heilmittel spezifizierenLeistungserbringer, ohne Information an ArztWirtschaftlichkeitsgebot 
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ)Leistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
Zustimmung des Patienten notwendig
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ)Leistungserbringer, mit Information an Arzt 
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" Leistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
 

Korrektur auch nachträglich möglich

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
"Diagnosegruppe" / "Indikationsschlüssel" fehlt oder ist fehlerhaftArzt/ZAmit Arztunterschrift und Datum
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch (nicht ZÄ)Leistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
 
Korrektur der abgegebenen Leistung Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig

 

Keine Korrekturen nötig

Auf der Verordnung gibt es im Reiter „Hausbesuch“ eine Ankreuzmöglichkeit. Sollte die Angabe  „Hausbesuch“ oder die Angabe zum Heilmittelbereich fehlen, müssen keine Korrekturen vorgenommen werden. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs. Bei Zahnärzten ist die Angabe des ICD-10 Codes optional (therapierelevant, wenn vorhanden). Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen muss keine Rezeptkorrektur vorgenommen werden.

Prüfung auf die Heilmittelrichtlinie in Optica Viva

Verordnungskorrekturen im Blick mit Optica Viva

Optica Viva unterstützt Sie nicht nur bei der Therapie, Terminplanung und Dokumentation, sondern prüft auch Ihre Rezeptdaten gegen Kriterien der Heilmittelrichtlinie - bereits beim Anlegen der Verordnung, aber auch vor der Abrechnung. So können Sie direkt reagieren und rechtzeitig eine Rezeptkorrektur vornehmen bzw. vornahmen lassen.

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Rezeptkorrektur in der Logopädie

Korrektur bis zur Abrechnung

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Kostenträger(kennung) oder AusstellungsdatumArztmit Arztunterschrift und Datum,  Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig
Ausstellungsdatum ändernArztmit Arztunterschrift und Datum
Hausbesuch auf "ja" ändernArztmit Arztunterschrift und Datum
Angabe Therapiebericht ändernLeistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt 
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändernArztmit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen
Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaftArztmit Arztunterschrift und Datum
Datum, Maßnahmen, LeistungserbringerLeistungserbringerKorrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig
Arztstempel und ArtzunterschriftArztmit Arztunterschrift und Datum
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaftArztmit Arztunterschrift und Datum
   

Korrektur auch nachträglich möglich

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
"Behandlungseinheiten" fehlt oder fehlerhaftArztmit Arztunterschrift und Datum
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähigArzt, Ergänzende Angaben im Einvernehmen mit dem Arztmit Arztunterschrift und Datum, Dokumentation auf der Rückseite der VO
 
Angabe zu Doppelbehandlungen ändernLeistungserbringer, in Einvernehmen mit dem ArztDokumentation auf der Rückseite der VO
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ)Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem ArztDokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ)Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem ArztDokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz"Leistungserbringer,
in Einvernehmen mit dem Arzt
Einverständnis des Arztes muss auf Vorderseite dokumentiert sein, mit Unterschrift und Datum des LE
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falschLeistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
 
Unterschrift des VersichertenLeistungserbringerKorrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig
Stempel/Unterschrift des LeistungserbringersLeistungserbringerKorrektur und Ergänzungen auf der Rückseite

Keine Korrekturen nötig

Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Rezeptkorrektur erforderlich. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs. 

Rezeptkorrektur in der Ergotherapie

Korrektur bis zur Abrechnung

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kostenträger(kennung) oder Ausstellungsdatum Arztmit Arztunterschrift und Datum,  Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig
Ausstellungsdatum ändernArztmit Arztunterschrift und Datum
Hausbesuch auf "ja" ändernArztmit Arztunterschrift und Datum
Angabe Therapiebericht ändernLeistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt 
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändernArztmit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen, außer bei Folgeverordungen
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähigArztmit Arztunterschrift und Datum
Angabe zu Doppelbehandlungen ändernLeistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
 
Ergänzendes Heilmittel korrigieren/hinzufügenArztmit Arztunterschrift und Datum
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ)Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem ArztDokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ)Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem ArztDokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig
Behandlungsrelevante Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaftArztmit Arztunterschrift und Datum
Datum, MaßnahmenLeistungserbringerKorrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig
Arztstempel und ArtzunterschriftArztmit Arztunterschrift und Datum

Korrektur auch nachträglich möglich

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
"Behandlungseinheiten" fehlt oder fehlerhaftArztmit Arztunterschrift und Datum
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz"Leistungserbringer,
in Einvernehmen mit dem Arzt
Einverständnis des Arztes muss auf Vorderseite dokumentiert sein,
mit Unterschrift und Datum des LE
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaftArztmit Arztunterschrift und Datum
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falschLeistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
 
Unterschrift des VersichertenLeistungserbringerKorrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig
Stempel/Unterschrift des LeistungserbringersLeistungserbringerKorrektur und Ergänzungen auf der Rückseite

Keine Korrekturen nötig

Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Rezeptkorrektur erforderlich. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs. 

Auf der sicheren Seite: Unsere Prüfleistungen in der Rezeptabrechnung

Mit unseren Zusatzleistungen rund um die Rezeptprüfung prüfen wir Ihre Verordnungen auf verschiedene Kriterien, nach denen Rezepte unbezahlt einbehalten werden können oder nach unserer Erfahrung häufig abgesetzt werden. So sind Sie besser vor Absetzungen geschützt.

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Rezeptkorrektur in der Podologie

Korrektur bis zur Abrechnung

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kostenträger(kennung) oder Ausstellungsdatum Arztmit Arztunterschrift und Datum,  Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig
Ausstellungsdatum ändernArztmit Arztunterschrift und Datum
Hausbesuch auf "ja" ändernArztmit Arztunterschrift und Datum
Angabe Therapiebericht ändernLeistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt 
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändernArztmit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähigLeistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
mit Arztunterschrift und Datum, Dokumentation auf Rückseite
Behandlungsrelevante Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaftArztmit Arztunterschrift und Datum
Datum, Maßnahmen, LeistungserbringerLeistungserbringerKorrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig
Arztstempel und ArtzunterschriftArztmit Arztunterschrift und Datum

Korrektur auch nachträglich möglich

AngabeWer darf Änderungen vornehmen?Besonderheit
"Behandlungseinheiten" fehltArztmit Arztunterschrift und Datum
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz"Leistungserbringer,
in Einvernehmen mit dem Arzt
Einverständnis des Arztes muss auf Rückseitedokumentiert sein,
mit Unterschrift und Datum des LE
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaftArztmit Arztunterschrift und Datum
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falschLeistungserbringer, 
in Einvernehmen mit dem Arzt
 
Unterschrift des VersichertenLeistungserbringerKorrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig
Stempel/Unterschrift des LeistungserbringersLeistungserbringerKorrektur und Ergänzungen auf der Rückseite
Behandlungsdaten und LE-InitialenLeistungserbringer 

Keine Korrekturen nötig

Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Rezeptkorrektur erforderlich, ebenso sollten die Behandlungseinheiten fehlerhaft sein. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs. 


Rezepte immer zur Hand

Im Rezeptarchiv unseres Kundenportals MeinOptica finden Sie alle von uns gescannten Verordnungen, sodass Sie nicht nur jederzeit auskunftsfähig sind, sollte eine Frage zu einem Rezept aufkommen, Sie haben gleichzeitig ein digitales Archiv aller Belege, mit dem Sie schnell flexibel reagieren können, sollte eine Rezeptkopie füe eine Korrektur nötig sein. 

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