Abrechnung
Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.
Was muss ich bei einer Rezeptkorrektur beachten?
Mit dem neuen Rahmenverträgen seit 2021 hat sich in Bezug auf die Rezeptkorrektur einiges getan. Änderungen sind grundsätzlich mit Datum und einer Unterschrift der verantwortlichen Person (Ärzt:in oder Leistungserbringer:in) möglich, Änderungen durch Leistungserbringer:innen müssen zusätzlich mit "Änderung durch LE" gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass trotz Korrektur alle unrspünglichen Angaben lesbar bleiben, um Absetzungen zu vermeiden.
Wir haben für jeden Heilberuf zusammengefasst, wer wann was korrigieren darf, damit eine sichere Abrechnung möglich ist.
Springen Sie direkt zu den Korrekturmöglichkeiten Ihrer Berufsgruppe:
Rezeptkorrektur in der Physiotherapie
Korrektur bis zum Behandlungsbeginn
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Kostenträger oder Ausstellungsdatum | Arzt/ZA | Änderung nur möglich auf Muster 13 (blau-rot), mit Arztunterschrift und Datum |
Ausstellungsdatum ändern | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
"Diagnose"/"ICD-10" fehlt oder ist erkennbar fehlerhaft (außer ZÄ) | Arzt/ZA | ICD-10 und/oder Klartext ICD10 therapierelevant, mit Arztunterschrift und Datum |
Vertragsarztstempel fehlt | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
Korrektur bis zur Abrechnung
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Versichertennr., Status, Kostenträgerkennung oder LANR | Leistungserbringer, ohne Information an Arzt | Änderung nur möglich auf Muster 13 (blau-rot), mit Arztunterschrift und Datum |
Änderung Hausbesuch auf "ja" | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe Therapiebericht ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändern | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
"Behandlungseinheiten" oder"Verordnungsmenge" fehlt | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
"Behandlungseinheiten" bei Heilmittelsplitting ändern | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
Anzahl der Behandlungseinheiten ist laut Heilmittelrichtlinie überschritten | Leistungserbringer, ohne Information an Arzt | Anzahl auf Angabe laut Heilmittelkatalog reduzieren |
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähig | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
Ergänzende Angabe zum Heilmittel ändern (auch Doppelbehandlungen) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Ergänzendes Heilmittel korrigieren/hinzufügen | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
Ergänzendes Heilmittel spezifizieren | Leistungserbringer, ohne Information an Arzt | Wirtschaftlichkeitsgebot |
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Zustimmung des Patienten notwendig |
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, mit Information an Arzt | |
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt |
Korrektur auch nachträglich möglich
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
"Diagnosegruppe" / "Indikationsschlüssel" fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt/ZA | mit Arztunterschrift und Datum |
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Korrektur der abgegebenen Leistung | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Keine Korrekturen nötig
Auf der Verordnung gibt es im Reiter „Hausbesuch“ eine Ankreuzmöglichkeit. Sollte die Angabe „Hausbesuch“ oder die Angabe zum Heilmittelbereich fehlen, müssen keine Korrekturen vorgenommen werden. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs. Bei Zahnärzten ist die Angabe des ICD-10 Codes optional (therapierelevant, wenn vorhanden). Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen muss keine Rezeptkorrektur vorgenommen werden.
Verordnungskorrekturen im Blick mit Optica Viva
Optica Viva unterstützt Sie nicht nur bei der Therapie, Terminplanung und Dokumentation, sondern prüft auch Ihre Rezeptdaten gegen Kriterien der Heilmittelrichtlinie - bereits beim Anlegen der Verordnung, aber auch vor der Abrechnung. So können Sie direkt reagieren und rechtzeitig eine Rezeptkorrektur vornehmen bzw. vornahmen lassen.
Rezeptkorrektur in der Logopädie
Korrektur bis zur Abrechnung
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Kostenträger(kennung) oder Ausstellungsdatum | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig |
Ausstellungsdatum ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Hausbesuch auf "ja" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe Therapiebericht ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen |
Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Datum, Maßnahmen, Leistungserbringer | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Arztstempel und Artzunterschrift | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Korrektur auch nachträglich möglich
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
"Behandlungseinheiten" fehlt oder fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähig | Arzt, Ergänzende Angaben im Einvernehmen mit dem Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Dokumentation auf der Rückseite der VO |
Angabe zu Doppelbehandlungen ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO |
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig |
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig |
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Einverständnis des Arztes muss auf Vorderseite dokumentiert sein, mit Unterschrift und Datum des LE |
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Unterschrift des Versicherten | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers | Leistungserbringer | Korrektur und Ergänzungen auf der Rückseite |
Keine Korrekturen nötig
Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Rezeptkorrektur erforderlich. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs.
Rezeptkorrektur in der Ergotherapie
Korrektur bis zur Abrechnung
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kostenträger(kennung) oder Ausstellungsdatum | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig |
Ausstellungsdatum ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Hausbesuch auf "ja" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe Therapiebericht ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen, außer bei Folgeverordungen |
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähig | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe zu Doppelbehandlungen ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Ergänzendes Heilmittel korrigieren/hinzufügen | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Änderung von Einzel- auf Gruppentherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig |
Änderung von Gruppen- auf Einzeltherapie (nicht ZÄ) | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Dokumentation auf der Rückseite der VO, Zustimmung des Patienten notwendig |
Behandlungsrelevante Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Datum, Maßnahmen | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Arztstempel und Artzunterschrift | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Korrektur auch nachträglich möglich
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
"Behandlungseinheiten" fehlt oder fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Einverständnis des Arztes muss auf Vorderseite dokumentiert sein, mit Unterschrift und Datum des LE |
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Unterschrift des Versicherten | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers | Leistungserbringer | Korrektur und Ergänzungen auf der Rückseite |
Keine Korrekturen nötig
Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Rezeptkorrektur erforderlich. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs.
Auf der sicheren Seite: Unsere Prüfleistungen in der Rezeptabrechnung
Mit unseren Zusatzleistungen rund um die Rezeptprüfung prüfen wir Ihre Verordnungen auf verschiedene Kriterien, nach denen Rezepte unbezahlt einbehalten werden können oder nach unserer Erfahrung häufig abgesetzt werden. So sind Sie besser vor Absetzungen geschützt.
Rezeptkorrektur in der Podologie
Korrektur bis zur Abrechnung
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
Fehler im Personalienfeld bei Name, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kostenträger(kennung) oder Ausstellungsdatum | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Handschriftliche Änderung des Kostenträgers nicht zulässig |
Ausstellungsdatum ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Hausbesuch auf "ja" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Angabe Therapiebericht ändern | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Angabe "dringlicher Behandlungsbedarf" ändern | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, innerhalb von 14 Tagen |
Heilmittel fehlt, ist falsch oder nicht verordnungsfähig | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | mit Arztunterschrift und Datum, Dokumentation auf Rückseite |
Behandlungsrelevante Diagnose oder ICD-10 Code fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Datum, Maßnahmen, Leistungserbringer | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Arztstempel und Artzunterschrift | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Korrektur auch nachträglich möglich
Angabe | Wer darf Änderungen vornehmen? | Besonderheit |
"Behandlungseinheiten" fehlt | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
Änderung der Angabe "Therapiefrequenz" | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | Einverständnis des Arztes muss auf Rückseitedokumentiert sein, mit Unterschrift und Datum des LE |
"Diagnosegruppe" fehlt oder ist fehlerhaft | Arzt | mit Arztunterschrift und Datum |
"Leitsymptomatik" fehlt oder ist erkennbar falsch | Leistungserbringer, in Einvernehmen mit dem Arzt | |
Unterschrift des Versicherten | Leistungserbringer | Korrekturdatum und erneute Unterschrift des Patienten notwendig |
Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers | Leistungserbringer | Korrektur und Ergänzungen auf der Rückseite |
Behandlungsdaten und LE-Initialen | Leistungserbringer |
Keine Korrekturen nötig
Bei Therapieziel, weiteren med. Befunden und Hinweisen ist keine Rezeptkorrektur erforderlich, ebenso sollten die Behandlungseinheiten fehlerhaft sein. Bei fehlenden Angaben zur Therapiefrequenz gelten die Empfehlungen des Heilmittelkatalogs.
Rezepte immer zur Hand
Im Rezeptarchiv unseres Kundenportals MeinOptica finden Sie alle von uns gescannten Verordnungen, sodass Sie nicht nur jederzeit auskunftsfähig sind, sollte eine Frage zu einem Rezept aufkommen, Sie haben gleichzeitig ein digitales Archiv aller Belege, mit dem Sie schnell flexibel reagieren können, sollte eine Rezeptkopie füe eine Korrektur nötig sein.
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