Abrechnung

Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.  

Rezeptkorrekturen: Besonderheiten bei den Berufsgruppen

Unterschiedliche Möglichkeiten, bemerkenswerte Einzelfälle: Je nach Heilmittelbereich muss bei Rezeptkorrekturen Verschiedenes berücksichtigt werden.

Jede:r Therapeut:in weiß: Heilung ist ein Prozess. Von Behandlungsbeginn bis -ende muss genau hingeschaut werden, dass alles seinen korrekten Gang zum Wohlergehen der Patient:innen nimmt. Doch damit nicht genug: Auch die Abrechnung erfordert den genauen Blick. Hat mit dem Rezept alles seine Richtigkeit? Wo muss korrigiert werden? Was lässt sich noch beheben? Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick zu den wichtigsten Besonderheiten in den einzelnen Berufsgruppen.

Rezeptkorrektur in der Physiotherapie: das müssen Sie beachten

Fehlt auf dem Rezept einer Standardverordnung die Verordnungsmenge? Was sich in Logopädie, Ergotherapie und Podologie noch nachträglich korrigieren lässt, muss in der Physiotherapie zwingend vor Einreichung der Abrechnung korrigiert werden.

Zwischen Standard- und Blankoverordnung gibt es auch bei der Korrektur Unterschiede, etwas bei den Behandlungsmaßnahmen. Die Maßnahmen dürfen nur bei den Standardverordnungen nachträglich mit Patientenunterschrift und Änderungsdatum korrigiert werden. Bei Blankoverordnungen ist das nicht erlaubt.

Wichtig sind die Korrekturen, die vor Behandlungsbeginn durchgeführt werden müssen:

  • Korrektur Ausstellungsdatum
  • Korrektur ICD-10 Code/Diagnose
  • Arztunterschrift ist jeweils notwendig

Auf der sicheren Seite: Unsere Prüfleistungen in der Rezeptabrechnung

Mit unseren Zusatzleistungen rund um die Rezeptprüfung prüfen wir Ihre Verordnungen auf verschiedene Kriterien, nach denen Rezepte unbezahlt einbehalten werden können oder nach unserer Erfahrung häufig abgesetzt werden. So sind Sie besser vor Absetzungen geschützt.

Mehr erfahren

Logopädie-Rezepte korrigieren: diese Besonderheiten gelten

Eine Besonderheit der Logopädie gibt es beim dringlichen Behandlungsbedarf: Dieser darf nur innerhalb der ersten 14 Tage noch korrigiert werden. Ebenso darf im Gegensatz zu Physiotherapie, Podologie und Ergotherapie die Diagnosegruppe bei den Logopäd:innen nach Abrechnung nicht mehr korrigiert werden.

Allein in der Logopädie ist es zudem möglich, dass die Krankenkasse für nachträgliche Korrekturen eine Gebühr von 40 Euro berechnet.

Das gilt für die Rezeptkorrektur in der Podologie

In der Podologie wurde erst zum 1. Juli 2024 die 40-Euro-Gebühr für Verordnungskorrekturen abgeschafft. Die Korrektur der Angabe, ob ein Hausbesuch erfolgt, muss – wie auch in Logopädie, Physio- und Ergotherapie – vor der Abrechnung erfolgen.

Prüfung auf die Heilmittelrichtlinie in Optica Viva

Absetzungen vermeiden mit Optica Viva

Um Retaxierungen zu vermeiden, sind korrekte Angaben auf der Verordnung entscheidend. Bereits bei der Anlage in Optica Viva prüft die Software auf Vollständigkeit sowie auf verschiedene Kriterien der Heilmittelrichtlinie und weist Sie auf mögliche Probleme hin. So können Sie rechtzeitig handeln und das Rezept ggf. korrigieren (lassen).
 

Mehr erfahren

Besonderheiten bei der Korrektur von Ergotherapie-Rezepten

Auch in der Ergotherapie muss man bei der Korrektur zwischen Standardverordnungen und Blankoverordnungen unterscheiden:

So gibt es beispielsweise unterschiedliche Vorgaben der Beginnfrist innerhalb Standardverordnung. Die erste Verordnung muss der Behandlungsbeginn ab Ausstellungsdatum gerechnet werden. Das ändert sich bei einer Folgeverordnung, denn da wird die Beginnfrist ab dem letzten Behandlungstag gerechnet. 

Standardverordnung: Ab der Folgeverordnung wird immer vom letzten Behandlungstag des vorangegangenen Rezeptes die Beginnfrist 28 Tage / 14 Tage gerechnet. Wenn diese nicht eingehalten werden, muss eine Korrektur mit Arztunterschrift und Änderungsdatum vor Abrechnung durchgeführt werden.

Dies unterscheidet die Blankoverordnung auch von der Standardverordnung. Bei der Blankoverordnung in der Ergotherapie wird die Beginnfrist immer vom Ausstellungsdatum berechnet.

Blankoverordnung: Die Beginnfrist von 28 Tagen bzw. 14 Tagen wird immer ab dem Ausstellungsdatum gerechnet. Wenn diese nicht eingehalten werden, muss eine Korrektur mit Arztunterschrift und Änderungsdatum vor Abrechnung durchgeführt werden.

Egal welches Heilmittel: Diese Punkte sollten Sie immer berücksichtigen

Nutzen Sie die Heilmittel-Richtlinie zum Nachschlagen

Um den Überblick zu den Korrekturmöglichkeiten zu wahren, sollten Therapeut:innen im Zweifelsfall die Anlage 3a der Heilmittel-Richtlinie zu Rate ziehen. Dort ist für Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Ergotherapie jeder Einzelfall aufgelistet eine übersichtliche Zusammenfassung finden Sie auch in unserem Wissenswert-Bereich. Optica-Kund:innen profitieren dabei auch von unseren Kundeninformationen, die auf häufige Problemfälle hinweist sowie vom umfangreichen Wissen unseres Kundenservice- und Abrechnungsteams, das bei Fragen immer ein offenes Ohr für Sie hat. 

Korrekturen leserlich und immer nachvollziehbar gestalten

Ob mit Tipp-Ex, Tintenkiller oder auf andere Weise: Es wird nicht akzeptiert, wenn Korrekturen so ausgeführt werden, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr zu erkennen ist. Ein einfaches Durchstreichen, inklusive Datum und Unterschrift, ist der korrekte Weg.

Absetzungen: Unterschiedliche Fristen nach Widerspruch

Möchten Sie einer Absetzung widersprechen, ist dies innerhalb einer im Rahmenvertrag Ihrer Berufsgruppe festgelegten Frist möglich: Bei Absetzungen haben Ergo- und Physiotherapeut:innen sowie Podolog:innen für eine Korrektur 3 Monate Zeit; legen Sie Widerspruch ein, beträgt die Frist 9 Monate. In der Logopädie bleiben bei Rezeptkorrektur wie auch Widerspruch jeweils 3 Monate Zeit.

Wer darf was bis wann korrigieren?

Welche Korrekturen kann ich bis zur Abrechnung vornehmen? Und was muss ich möglicherweise schon vor Behandlungsbeginn korrigieren, was ist auch nachträglich noch korrigierbar? Unser Beitrag “Was muss ich bei einer Rezeptkorrektur beachten?” fasst für alle vier Berufsfelder (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie) übersichtlich zusammen, welche Angaben auf einer Heilmittelverordnungen korrigiert werden können und bis zu welchem Zeitpunkt dies möglich ist. Außerdem klärt der Beitrag, wer die Korrektur bzw. Änderung am Rezept erledigen darf.

Newsletter abonnieren – Einfach. Kostenlos.

Neuigkeiten zur Heilmittelrichtlinie und Hilfsmittelbranche, ein Infoservice zu Absetzungen, Einladungen zu Webinaren und Messen: Wer sich jetzt für „Wissenswert“ registriert, bleibt künftig per E-Mail up to date – und kann sofort auf alle Premium-Artikel zugreifen. Kostenlos.