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BG- und DGUV-Rezepte: Worauf kommt es bei ihrer Abrechnung an?

BG- und DGUV-Rezepte gehören zum Praxisalltag, sind aber oft mit Unsicherheiten verbunden. Lesen Sie, worauf es bei DGUV-Rezepten ankommt, welche Fristen gelten und wie Sie typische Fehler sicher vermeiden.

  1. DGUV kurz erklärt – was Heilmittelerbringer:innen wissen müssen
  2. DGUV-Rezept sicher erkennen – Checkliste
  3. Voraussetzungen für die Abrechnung
  4. Muster einer BG-Verordnung
  5. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur DGUV-Abrechnung
  6. Spezifische Abrechnungsregeln nach Disziplin
  7. Berechnung & Preisbeispiele
  8. Häufige Fehler vermeiden
  9. Praxistipps zur DGUV-Abrechnung
  10. Fazit

Ein Patient oder eine Patientin kommt mit einem DGUV-Rezept in Ihre Praxis – der Unfalltag ist vermerkt, Kostenträger ist eine Berufsgenossenschaft. Damit beginnt ein besonderer Abrechnungsfall: DGUV-Verordnungen unterliegen eigenen Regeln, Fristen und Formularanforderungen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) übernimmt die Versorgung nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Für Heilmittelerbringer:innen – etwa in der Physio-, Ergo- oder Logopädie – bedeutet das: Sie müssen spezifische Vorgaben bei der Verordnung, Dokumentation und Abrechnung beachten, um Retaxierungen zu vermeiden.

DGUV kurz erklärt – was Heilmittelerbringer:innen wissen müssen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass Patient:innen nach Arbeits- oder Wegeunfällen sowie bei Berufskrankheiten medizinisch und therapeutisch versorgt werden – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Beschäftigungsverhältnis.

Für Heilmittelerbringer:innen heißt das: Die DGUV tritt als Kostenträger auf, wenn Behandlungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit verordnet werden.

Eine DGUV-/BG-Verordnung muss so ausgestellt sein, dass eine regelmäßige Therapie innerhalb von vier Wochen( z.B: 10 Einheiten minimum 3 Behandlungen pro Woche) aufgenommen werden kann. Die Behandlung selbst darf anschließend bis zu acht Wochen (2 Monate) laufen, bei Langzeitverordnungen bis zu 60 Monate.

Nicht jede Ärztin bzw. jeder Arzt darf BG-Rezepte ausstellen. Bei Arbeitsunfällen ist in vielen Fällen eine Behandlung durch Durchgangsärzte (D-Ärzte) verpflichtend.

Optica bildet diese Anforderungen in seinen Abrechnungslösungen ab. So behalten Therapeut:innen den Überblick.

DGUV-Rezept sicher erkennen – Checkliste für Ergotherapie und Physiotherapie

Auf den ersten Blick sehen DGUV-Rezepte aus wie reguläre Kassenverordnungen, doch sie folgen anderen Regeln. Wer die Unterschiede kennt, kann Fehler vermeiden und die Abrechnung reibungslos gestalten. 

Damit Sie in Ihrer Praxis auf der sicheren Seite sind, hilft diese Checkliste zur Erkennung von DGUV-Rezepten:

  1. Kostenträger: Statt einer Krankenkasse steht eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Kostenträger auf dem Rezept.
  2. Kennzeichnung „Arbeitsunfall“: Das Feld ist angekreuzt, wenn die Verordnung aufgrund eines Arbeitsunfalls erfolgt. Bei Berufskrankheiten bleibt es leer.
  3. Unfalltag: Das Datum des Unfalls ist im unteren Bereich des Rezeptes vermerkt, bei Berufskrankheiten das Feststellungsdatum.
  4. Patientendaten: Name, Geburtsdatum, Anschrift und ggf. Versichertennummer müssen vollständig eingetragen sein.
  5. Formale Angaben: Arztstempel, Ausstellungsdatum und Unterschrift dürfen nicht fehlen.
  6. IK-Nummer: Ist eine Berufsgenossenschaft als Kostenträger angegeben, wird bei DGUV-Rezepten keine IK-Nummer benötigt. Sollte dennoch eine IK einer Krankenkasse aufgedruckt sein, muss sie gestrichen werden.
  7. Zuzahlung: DGUV-Verordnungen sind in der Regel zuzahlungsfrei. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der bzw. die Versicherte eine höherwertige Option wünscht, als diejenige, die ihm bzw. ihr nach der Gesetzlichen Unfallversicherung zusteht.
  8. Behandlungsbeginn und Fristen: Maßgeblich sind die Vorgaben der DGUV-Rahmenverträge
  9. Therapiebeginn dokumentieren: 14/7 Tage nach Ausstellungsdatum oder ärztlicher Vorgabe, bei Langzeitverordnung erst nach Genehmigung durch den Kostenträger
  10. Für Optica-Kund:innen: Leistungserbringer-Stempel mit Optica/Kundennummern auf der Rückseite

Wenn eine dieser Angaben fehlt, kann sie in Absprache mit der verordnenden Ärztin oder dem Arzt ergänzt werden. Wichtig: Änderungen immer mit Datum und Unterschrift dokumentieren, um Retaxierungen zu vermeiden.

Eine Verordnung sollte generell so ausgestellt sein, dass sie innerhalb von vier Wochen absehbar realisierbar ist. Bei Langzeitgenehmigungen sind Behandlungsanzahl und Behandlungstage pro Woche nicht relevant.

Muster einer BG-Verordnung

DGUV-Abrechnung Schritt für Schritt – so gelingt sie in Ihrer Praxis

Die Abrechnung von DGUV-Rezepten folgt klaren Regeln, die sich von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden. Wer die Abläufe kennt und sauber dokumentiert, vermeidet Retaxierungen und spart Zeit.

Voraussetzungen für die Abrechnung

Damit Sie DGUV-Verordnungen abrechnen dürfen, müssen Sie die Rahmenvereinbarungen Ihres Berufsverbands anerkennen und die Zulassungsvoraussetzungen nach § 124 SGB V erfüllen. Mit Aufnahme der Behandlung erklären Sie in der Regel, dass Ihre Praxis die notwendigen Zulassungsbedingungen erfüllt und die Vorgaben der jeweiligen Rahmenverträge einhält.

Bei einer Langzeitgenehmigung gelten teils abweichende Regeln:

  • Die übliche 4-Wochen-Gültigkeit fällt weg.
  • Die Verordnungen können über einen längeren Zeitraum (z. B. 8 Wochen) laufen und sind 6 Monate behandelbar.
  • Der Therapiebeginn ist erst nach erfolgter Genehmigung zulässig.

Wichtig: Änderungen von Zeitintervallen oder Behandlungseinheiten sind hier nur bei unter Punkt 5 verordneten Heilmittel möglich.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur DGUV-Abrechnung

  1. Rezept annehmen und prüfen: 
    Kontrollieren Sie alle Pflichtangaben, insbesondere Kostenträger, Unfalltag und Kennzeichnung des Arbeitsunfalls.
     
  2. Behandlungsbeginn dokumentieren: 
    Standardverordnung: Starten Sie die Therapie bei dringendem Bedarf innerhalb von 7 Tagen, sonst innerhalb von 14 Tagen nach dem Rezeptdatum.
    Langzeitverordnung: Beginnen Sie mit der Therapie erst, wenn die Genehmigung des UV-Trägers vorliegt.
     
  3. Behandlungsumfang prüfen: 
    Eine Verordnung gilt in der Regel für maximal vier Wochen. Danach ist eine neue Verordnung erforderlich.
     
  4. Unterbrechungen beachten: 
    Eine Behandlung darf höchstens 14 Tage am Stück ausgesetzt werden – bei längeren Pausen verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Bei Langzeitverordnung sind ggf. bis 28 Tage möglich.
     
  5. Änderungen dokumentieren: 
    Anpassungen nur im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt – mit Datum, Unterschrift und Kürzel „LE“ festhalten.
     
  6. Leistung erfassen und abrechnen: 
    Nutzen Sie aktuelle Gebührenverzeichnisse und halten Sie sich an die Vorgaben des jeweiligen Unfallversicherungsträgers.
     
  7. Belege vollständig einreichen: 
    Reichen Sie die Verordnung, Behandlungsnachweise und ggf. Kostenzusagen vollständig ein.

BG-Verordnungen sicher abrechnen mit Optica

Mit unserem leistungsfähigen Abrechnungsservice leisten wir täglich einen Beitrag zu Ihrem wirtschaftlichen Erfolg, damit Sie Ihren Fokus auf die Ihre Patient:innen und die Weiterentwicklung Ihrer Praxis legen können. Dazu gehören Mehrfachprüfungen nach dem 4-Augen-Prinzip zur systematischen Senkung von Absetzungsquoten und Statistiken zur Optimierung der Deckungsbeiträge. Das besondere dabei: Sie brauchen nur Ihre Verordnungen einreichen, alles andere erledigen wir. Kein Abfotografieren, kein Ausfüllen von Kodier- oder Begleitbelegen, keine Extra-App für zusätzliche Erfassungen - diesen Komfort gibt es nur bei Optica. 

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Spezifische Abrechnungsregeln nach Disziplin

Physiotherapie

  • Die Abrechnung erfolgt in 10-Minuten-Zeitintervallen.
  • KGG kann nicht abgerechnet werden – nur im Rahmen von EAP (MTT).
  • Alle Behandlungsdaten müssen vollständig eingetragen werden, eine Patientenunterschrift ist dabei Pflicht.
  • Nicht erbrachte Leistungen müssen dokumentiert werden (wichtig auch für Optica).
  • Der Leistungserbringer-Stempel muss auf der Rückseite vorhanden sein.
  • Die Preisliste gilt ab dem ersten Behandlungstag der Verordnung.

Ergotherapie

  • Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Zeitintervallen.
  • Bei Schienen muss der Preis der Schiene angegeben werden.
  • Die Dokumentationspflicht gilt identisch zur Physiotherapie: Daten + Unterschrift + Stempel auf der Rückseite.
  • Auch hier gilt: nicht erbrachte Leistungen schriftlich vermerken.
  • Die Preisliste gilt ab dem ersten Behandlungstag.

 

Berechnung und Preisbeispiele

11.2 Ergotherapeutische Behandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen (4 Regel-Zeitintervalle)

Berechnung mit Preis: 75,72 € für 4 ZI, Änderung auf 6 ZI

  1.  Berechnung auf 1 ZI (75,72 : 4 = 18,93 €
  2. Berechn. auf 6 ZI (18,93 x 6 = 113,58 €)
  3. 6 ZI (113,58 €) x Behandlungseinheiten (10) = 1.135,80 €

Berechnung 8101 mit Preis 30,88€ (2 ZI): Änderung auf 5 ZI

  1. Berechnung auf 1 ZI: 30,88 € ÷ 2 ZI = 15,44 €/ZI
  2. Berechnung auf 5 ZI: 15,44 € × 5 ZI = 77,20 €
  3. 5 ZI (77,20 €) × 10 Behandlungseinheiten = 772,00 €
     

Berechnung 8107 (Doppelstunde)

Anzahl der Behandlungen (10) : Behandlungseinheiten pro Tag (2) = 5 Termine

Rückseite: Eintragung, wann MT 8107 stattgefunden hat.

Häufige Fehler vermeiden

Viele Abrechnungsprobleme lassen sich vermeiden, wenn typische Fallstricke früh erkannt werden. Diese Punkte sollten Sie daher besonders im Blick behalten:

  • Fehlende oder unvollständige Dokumentation von Änderungen, Fehlender Leistungserbringer-Stempel auf der Rückseite
  • Überschreitung der 14-Tage-Frist bei Therapieunterbrechungen
  • Behandlungsdauer über vier Wochen ohne neue Verordnung
  • Verwechslung der Kostenträger oder falsche Rezeptkennzeichnung
  • Falsche Zeitintervalle (10 Min. / 15 Min.)
  • Nutzung eines falschen oder veralteten Formulars
  • Fehlender Unfalltag / fehlende Unfallkennzeichnung
  • Unvollständige Behandlungsdaten oder fehlende Unterschriften
  • Nicht dokumentierte nicht-erbrachte Leistungen

Ein klar strukturierter Prozess ist hier der Schlüssel. Digitale Workflows, wie sie beispielsweise in der Praxissoftware Optica Viva genutzt werden, können Fehlerquellen deutlich reduzieren und Fristen automatisch überwachen.

Auch die Optica-Abrechnungslösungen sind darauf ausgelegt, diese Abläufe zu unterstützen, ohne Ihre therapeutische Arbeit zu unterbrechen – das System arbeitet im Hintergrund, Sie behalten die Kontrolle.

Praxistipps zur DGUV-Abrechnung

DGUV-Verordnungen bringen eigene Anforderungen mit sich – vom Behandlungsbeginn bis zur Dokumentation. Mit einigen einfachen Routinen lässt sich der Aufwand deutlich reduzieren und die Abrechnung bleibt rechtssicher.

Dokumentation ist mehr als Formalität

Notieren Sie Änderungen oder Absprachen immer direkt auf der Verordnung – mit Datum, Unterschrift und Kürzel „LE“. So ist auch später nachvollziehbar, warum Sie von der ursprünglichen Anweisung abgewichen sind. Gerade bei Prüfungen durch Unfallversicherungsträger zählt eine lückenlose Dokumentation oft mehr als jede Begründung im Nachhinein. 

Feste Prozesse etablieren

Definieren Sie einen Prozess für Langzeitverordnungen und etablieren Sie eine Stempel-Routine in Ihrer Praxis. Kontrollieren Sie auch Preislisten immer – sie gilt ab dem ersten Behandlungstag.

Fristen konsequent im Blick behalten

Eine DGUV-Verordnung verliert in der Regel nach zwei Monaten ihre Gültigkeit. Während dieser Zeit dürfen Behandlungsunterbrechungen normalerweise nicht länger als 14 Kalendertage am Stück sein. Bei einer als Langzeitverordnung gekennzeichneten Verordnung kann der Zeitraum bis zu vier Kalenderwochen betragen.

Digitale Praxisverwaltungssysteme helfen, diese Fristen automatisch zu überwachen. In vielen Praxen werden über die Optica-Lösungen Fristen und Rückläufe automatisch angezeigt, was teure Versäumnisse verhindert.

Kommunikation mit Ärzt:innen aktiv gestalten

Rückfragen zur Verordnung oder zur Behandlungsdauer klären Sie am besten direkt, bevor Sie abrechnen. Kurze Abstimmungen vermeiden nachträgliche Korrekturen und sichern Ihren Vergütungsanspruch. Eine freundliche Rücksprache wird zudem oft als Qualitätsmerkmal wahrgenommen.

Abrechnungsunterlagen vollständig einreichen

Fehlende Behandlungsnachweise oder Unterschriften können zu Zahlungsverzögerungen führen. Nutzen Sie daher Checklisten oder digitale Freigabeschritte, um sicherzustellen, dass alles vollständig ist, bevor Sie die Verordnung einreichen.

Optica-Leistungen umfassen auch die Prüfung der Verordnungen auf Plausibilität und Abrechnungsfähigkeit – ein wichtiger Baustein, um Unvollständigkeiten und mögliche Widersprüche frühzeitig zu erkennen.

Schulungen und Updates nutzen

Rahmenverträge und Gebührenverzeichnisse der DGUV ändern sich regelmäßig. Fortbildungen und Webinare helfen, auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Optica stellt Heilmittelerbringer:innen praxisnahe Schulungen und Fachbeiträge in Wissenswert zur Verfügung, damit Sie Änderungen frühzeitig in Ihren Ablauf integrieren können.

 

Die Erfolgsformel: Prävention statt Korrektur

Die meisten Abrechnungsprobleme entstehen oft nicht durch falsche Behandlung, sondern durch fehlende Angaben oder Fristversäumnisse. Wer klare Prozesse etabliert und sich auf zuverlässige digitale Unterstützung stützt, schafft Sicherheit – für die eigene Praxis ebenso wie für die Patient:innen.

Häufig gestellte Fragen

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie übernimmt die Versorgung nach Arbeits- und Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten.

 

Für Heilmittelerbringer:innen bedeutet das: Wenn eine Behandlung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verordnet wird, läuft die Abrechnung nicht über die Krankenkasse, sondern über den zuständigen Unfallversicherungsträger.

DGUV-Rezepte sehen aus wie Kassenverordnungen, haben aber typische Merkmale:

  • Als Kostenträger ist eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse genannt, nicht die Krankenkasse.
  • Das Feld „Arbeitsunfall“ ist im Falle eines Arbeitsunfalls angekreuzt.
  • Der Unfalltag ist vermerkt.
  • Eine IK-Nummer wird nicht benötigt – falls sie aufgedruckt ist, sollte sie gestrichen werden.

Fehlen Angaben wie Unfalltag oder Kostenträger, können diese nach Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt ergänzt werden. Alle Ergänzungen müssen mit Datum und Unterschrift dokumentiert werden. Nicht geändert werden dürfen Name, Unterschrift des Arztes und Arztstempel.

Standard: 2 Monate – Langzeit bis zu 6 Monate. 

Nein, BG-Rezepte sind zuzahlungsfrei, außer Patient:innen wählen freiwillig höherwertige Leistungen.

Eine Verordnung, die über einen längeren Zeitraum (z. B. 8 Wochen) von der BG genehmigt wurde.


Fazit

Die Abrechnung von DGUV-Rezepten erfordert Präzision und klare Abläufe. Wer Verordnungen sorgfältig prüft, Fristen beachtet und Änderungen dokumentiert, kann Retaxierungen vermeiden und die eigene Vergütung sichern.

 

Gerade für Heilmittelerbringer:innen ist die DGUV-Abrechnung eine besondere Aufgabe: Sie verlangt organisatorische Klarheit und Wissen über die Vorgaben der Unfallversicherung. Digitale Systeme helfen hier, Fristen automatisch zu überwachen und Prozesse zu vereinfachen.

 

Mit Lösungen von Optica behalten Sie stets den Überblick. So bleibt mehr Zeit für das, was wirklich zählt: die Behandlung Ihrer Patient:innen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie erfahren möchten, wie Sie Ihre Abrechnung effizienter gestalten können. Unser Team unterstützt Sie gern.

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