Digitalisierung

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Manuelle Lymphdrainage (MLD) richtig abrechnen

Die Abrechnung von manueller Lymphdrainage (MLD) führt immer wieder zu Fragen. Dabei geht es meist um fehlende Zeitangaben auf der Heilmittelverordnung. Um Absetzungen zu vermeiden, müssen Therapeut:innen den ICD-10-Code im Blick haben und sorgfältig dokumentieren.

Seit dem 01.10.2024 gelten neue Vorgaben für die Abrechnung der manuellen Lymphdrainage (MLD). Der genaue Blick auf die Verordnung hat damit noch einmal mehr an Bedeutung gewonnen: Besonders wichtig sind dabei die Therapiezeitangaben und der endständige ICD-10-Code, der das Stadium der Erkrankung erkennbar macht. Wo bisher zwingend von den behandelnden Ärzt:innen auf der Verordnung eingetragen werden musste, ob die Behandlung 30, 45 oder 60 Minuten dauern soll (MLD-30, MLD-45 oder MLD-60), ist das nun nicht mehr erforderlich. Ärzt:innen können die manuelle Lymphdrainage seit dem 1.10.2024 auch ohne Zeitangabe (nur „MLD“) verordnen. Zwingend erforderlich ist dann aber der endständige ICD-10-Code, aus dem das Stadium der Erkrankung hervorgehen muss.

Übersicht: ICD-10 Codes mit Stadium

Stadium IStadium IIStadium III
189.00189.01189.02
189.03189.04189.05
197.20197.21197.22
197.81197.82197.83
197.84197.85197.86
Q82.00Q82.01Q82.02
Q82.03Q82.04Q82.05
E88.20E88.21E88.22

Aus allen anderen ICD-10 Codes geht kein Stadium hervor. Damit bei Verordnungen trotzdem auf die Zeiteinheit verzichtet werden kann, müssen Arztpraxen zusätzlich zur Diagnose (z.B. C54) einen ICD-10 Code aus der obigen Tabelle im Rezept eintragen.

ICD-10-Code und Heilmittelrichtlinie geben Behandlungsdauer vor

Fehlt auf der Verordnung ohne Zeitangabe der endständige ICD-10-Code, gilt die Verordnung als unvollständig: Es droht die Absetzung durch die Kostenträger. In diesem Fall müssen Heilmittlerbringer:innen Rücksprache mit den behandelnden Ärzt:innen halten und die Verordnung ergänzen lassen. Bei korrekten Verordnungen mit endständigem ICD-10-Code ohne Zeitangabe liegt die Entscheidung über die konkrete Dauer der Behandlung bei den Therapeutinnen und Therapeuten. Sie wählen dann selbst, ob die Behandlung 30, 45 oder 60 Minuten dauert, müssen sich dabei jedoch strikt an die Vorgaben der Heilmittelrichtlinie halten. Sie legt fest, für welches Stadium welche Behandlungsdauer vorgesehen ist. 

Die Dauer der Behandlungseinheit ergibt sich aus dem ICD-10-Code und den entsprechenden Vorgaben des Heilmittelkatalogs:

 MLD 30MLD 45MLD 60
Stadium Iein oder zwei Körperteilekurzfristig in Ausnahmefällen: zwei Körperteilenicht möglich
Stadium IIein Körperteilein oder zwei Körperteilezwei Körperteile
Stadium IIInicht möglichein Körperteilein oder zwei Körperteile

Die Angabe der zu behandelnden Körperteile auf der Heilmittelverordnung durch den Verordner ist nicht notwendig.

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Beispiel: Korrekte und falsch ausgefüllte MLD-Verordnung

Mehr Gestaltungsspielraum bei steigenden Prüf- und Dokumentationspflichten

Therapeut:innen eröffnen die neuen Regelungen mehr Flexibilität in der Gestaltung der Behandlung. Gleichzeitig wächst die Verantwortung, durch sorgfältige Prüfung und Dokumentation die Abrechnungssicherheit zu gewährleisten. Positiv ist, dass Heilmittelerbringer:innen heute mehr Entscheidungsspielraum haben, wenn Ärztinnen und Ärzte die Behandlung ohne konkrete Zeitangabe („MLD“) verordnen. Das ermöglicht eine bessere Anpassung an den individuellen Bedarf der Patient:innen und stärkt zugleich die fachliche Expertise im Praxisalltag. Auch die Pflicht, das Stadium einer Erkrankung über einen spezifischen ICD-10-Code zu dokumentieren, sorgt für mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit in der Verordnung. Gleichzeitig bedeutet die Neuerung aber auch mehr Verantwortung: Therapeut:innen müssen künftig jede Verordnung noch genauer prüfen, um sicherzustellen, dass der richtige ICD-10-Code mit Stadium angegeben ist. Fehlt dieser, droht eine ungültige Verordnung, die erst nach Rücksprache mit der Arztpraxis korrigiert werden kann. Dabei steigt das Risiko von Absetzungen, wenn die gewählte Therapiezeit nicht mit den Vorgaben der Heilmittelrichtlinie übereinstimmt. Wichtig ist zudem, dass die Entscheidung über die gewählte Behandlungsdauer nachvollziehbar dokumentiert wird, um im Falle von Rückfragen seitens der Krankenkassen abgesichert zu sein. Eine lückenlose interne Dokumentation gewinnt daher einmal mehr an Bedeutung. 


Checkliste für die Abrechnung von MLD

✓ Prüfen, ob die Verordnung eine Zeitangabe enthält

Ja → Therapiezeit ist festgelegt.

Nein → Therapeut:innen entscheiden im Rahmen der Heilmittelrichtlinie selber.

✓ Bei Verordnungen ohne Zeitangabe: Kontrolle des ICD-10-Codes

Ist ein endständiger Code vorhanden und das Stadium klar erkennbar

✓ Therapiezeit auswählen und dokumentieren

Die Entscheidung muss nachvollziehbar festgehalten werden, z. B. in der Patientenakte.

✓ Formale Vollständigkeit prüfen

Sind Arztstempel, Unterschrift, Datum, Heilmittelrichtlinien-Konformität vorhanden?

✓ Im Zweifel: Rücksprache mit den behandelnden Ärzt:innen

Bei fehlendem Stadium, muss eine Ergänzung angefordert werden. Die Dokumentation der Kommunikation sollten Therapeut:innen aufbewahren

 

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