Praxis & Betrieb
Als Leistungserbringer:in behandeln Sie nicht nur Patient:innen, Sie sind gleichzeitig selbstständige:r Unternehmer:in und führen eine Praxis oder ein Unternhemen. Hier stellen wir Ihnen hilfreiche Tipps und Hinweise für eine erfolgreiche Praxisführung und Praxisorganisation zusammen.
Hebammen und Telematikinfrastruktur: Neue Horizonte in der Geburtshilfe

Die Bürokratie beginnt schon vor dem Start ins Leben: Die Begleitung von Schwangeren ist für Hebammen verbunden mit abrechnungsrelevanten Dokumentationspflichten, Versicherungsfragen und Zusatzqualifikationen. An Zeit für eine angemessene Versorgung der werdenden und jungen Mütter mit ihren Neugeborenen mangelt es dabei fast immer. Die Digitalisierung verspricht optimierte Abläufe, transparente interdisziplinäre Kommunikation sowie Zeit- und Kosteneinsparungen. Während Kliniken schon länger in der TI unterwegs sind, gibt es für freie Hebammen noch keine TI-Pflicht. Spätestens mit der Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) 2027 sollten aber auch sie auf die Datenautobahn des Gesundheitswesens einbiegen, wollen sie weiterhin gesetzlich versicherte Patientinnen versorgen und Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen.
Bessere Patientenversorgung auf der TI-Datenautobahn
Die TI vernetzt alle Akteur:innen des Gesundheitswesens. So wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit optimiert, was eine bessere Patientenversorgung mit sich bringt. Informationen zur Behandlung können auf der Datenautobahn des Gesundheitswesens sicher in einem geschlossenen System, auf das nur registrierte Nutzer:innen einbiegen dürfen, ausgetauscht werden. Für Hebammen bedeutet dies einen schnelleren Austausch medizinischer Daten und Dokumente per Mausklick, etwa mit Gynäkolog:innen, Krankenäusern, Kinderärzt:innen oder Apotheken. So können etwa E-Rezepte direkt auf die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) geladen werden, relevante Informationen zur Behandlung aus der Elektronischen Patientenakte (ePA) ausgelesen und der Mutterpass dort digital hinterlegt oder Leistungen künftig über die eVO abgerechnet werden. Über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können Hebammen den schnellen digitalen Draht zu Ärzt:innen und anderen medizinischen Fachkräften spannen und wichtige Informationen für eine optimale Versorgung der werdenden Mütter austauschen. Eine weitere Fachanwendung der TI für eine bessere Versorgung in der Geburtshilfe ist das Notfalldatenmanagement (NFDM): Damit hinterlegen Patient:innen relevante Daten für medizinische Notfälle auf der eGK, etwa Medikamente, Diagnosen oder Allergien.
Die wichtigsten Vorteile der TI für Hebammen auf einen Blick:
- Interdisziplinäre Vernetzung
- Schneller und sicherer Austausch medizinischer Daten & Dokumente
- Digitaler Mutterpass in der elektronischen Patientenakte (ePA)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Mehr Zeit für eine bessere, individuelle Behandlung
- Digitalisierte Abrechnung
Voraussetzungen schaffen, damit sich die Pforten in die TI öffnen
Auf dem Weg in die TI müssen Hebammen einige Voraussetzungen schaffen. Allen voran benötigen sie einen Internetanschluss und optimalerweise auch eine Hebammensoftware, wie Hebamio, über die Anwendungen der TI genutzt werden können. Außerdem müssen sie einen Elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionskarte (SMC-B) beantragen (zum Antragsportal des GKV-Spitzenverbands hier entlang). Wenn sie als Schlüssel in die TI dienen, dann ist das E-Health-Kartenterminal das Schlüsselloch: Hier öffnet sich die Pforte in die TI. Dazu braucht es auch einen Konnektor, der die Verbindung in die TI aufbaut: Er erinnert an einen Router und wird zukünftig als TI-Gateway zentral in geprüften Rechenzentren stehen. Für die Nutzung der Datenautobahn fallen monatliche Gebühren an. Für die Einrichtungs- und Nutzungskosten gewähren die Krankenkassen Hebammen einen monatlichen finanziellen Ausgleich. Mehr Informationen zur Refinanzierung hier.
Was Hebammen für den TI-Anschluss benötigen:
- Internetanschluss
- Elektronischen Heilberufeausweis (eHBA)
- Institutionskarte (SMC-B)
- Konnektor
- Hebammensoftware
- Kartenlesegerät

Abrechnung mit Optica: In sicheren Händen
Bei Optica geben Sie Ihre Belege in sichere Hände und können sich voll und ganz auf Ihre Patientinnen konzentrieren. Wir kümmern uns um Ihre Abrechnung, schaffen finanzielle Freiräume und unterstützen damit Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Als Abrechnungs- und Finanzdienstleister mit 50 Jahren Erfahrung übernehmen wir für Sie die komplette Kassen- und Privatabrechnung. Und das mit einem Leistungspaket, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Wissensvorsprung sichert Zeit für optimale Patientenversorgung
Die Datenautobahn des Gesundheitswesens macht den Weg für Hebammen mit dem entscheidenden Wissensvorsprung frei zu neuen Horizonten in der Geburtshilfe: Schon beim ersten Kontakt mit der Patientin liegen wichtige Gesundheitsdaten in der ePA digital vor. Stammdaten können automatisiert in die Hebammensoftware übernommen werden. Ein zeitintensives manuelles Anlegen sowie der Austausch über den bisherigen Behandlungsverlauf entfallen. Es bleibt mehr Zeit, sich den aktuellen Bedürfnissen der werdenden Mutter zu widmen. Das ermöglicht eine bessere Qualität der Behandlung: Wenn schon vorab klar ist, mit welchen Therapieerfahrungen die Schwangerschaft beginnt, können Patientinnen zielgerichteter begleitet werden. Erkenntnisse der Behandlung können dann mit dem Einverständnis der Schwangeren wiederum in der ePA hinterlegt werden. Das ist gerade auch bei Krankheits- und Urlaubsvertretungen hilfreich für eine passgenaue Behandlung und sichert eine nahtlose Abrechnung.
Abrechnungszeit nicht unnötig in die Länge ziehen
Ohne Moos nix los: Das gilt auch in der Geburtshilfe. Digitalisierte Prozesse auf der TI-Datenautobahn bringen auch hier Tempo rein, so dass sich die wenig ertragreiche Abrechnungszeit nicht unnötig in die Länge zieht. Optica ist als Abrechnungsdienstleister Hebamio-Partner, so dass über die Vorgangsnummer im System stets eine automatisierte Zuordnung der Rezepte und Rechnungen erfolgt. Hebammen erhalten mit nur wenigen Mausklicks eine monatliche Kundenabrechnung mit Steuerberaterübersicht. Belege sind dabei von der Erstellung bis zur Abrechnung gegen Verlust versichert. Absetzungen werden gesichtet, Beanstandungsgründe geprüft und die Heilung veranlasst. Neben der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen kann auch die Abrechnung mit privaten Kostenträgern erfolgen. Dabei gibt es auch die Möglichkeit einer "Sofortauszahlung", die für mehr Liquidität innerhalb von 48 Stunden nach Belegeingang sorgt. Sind Rücksprachen mit den Kostenträgern, behandelnden Ärzt:innen oder anderen Akteur:innen im Gesundheitswesen nötig, kann das über KIM schnell digital erfolgen.
Auf den letzten Metern in die TI nicht in Zeitnot geraten
In der Geburtshilfe gehört Zeit zu den knappen Ressourcen. Dabei braucht es für eine optimale Versorgung in der Schwangerschaft, unter der Geburt und in der ersten Zeit mit den Neugeborenen gerade die. Die Digitalisierung unterstützt Hebammen dabei, neben körperlichen Grenzen auch begrenzte zeitliche Rahmenbedingungen zu überwinden und zu neuen Horizonten in der Geburtshilfe aufzubrechen. Die TI bietet das Potenzial, viel Schreibtischzeit einzusparen, so dass mehr Raum für die Begleitung der Mütter und Babys bleibt. Davon profitieren gerade auch freie Hebammen, deren Tage sich kaum in ein zeitliches Korsett schnüren lassen. Auch wenn der Alltag wenig Gelegenheit lässt, auf die TI einzubiegen, zahlt es sich aus, in den TI-Führerschein zu investieren und Tempo in digitale Praxisabläufe zu bringen, um Tempo aus der Patientenversorgung rauszunehmen. Dabei münden alle Wege für Hebammen am Horizont in der TI, so hat es der Gesetzgeber beschlossen. Wer sich jetzt auf den Weg macht, gerät auf den letzten Metern nicht in Zeitnot.
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