Software

Unsere Softwarelösungen werden speziell für die Arbeits- und Geschäftsprozesse von Heil- und Hilfmittelleistungserbringer:innen entwickelt. Die maßgeschneiderten Funktionen erleichtern die Versorgung Ihrer Kund:innen, erleichtern Ihnen den Praxisalltag und unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen erfolgreich zu steuern. 

Der optimale Verkaufspreis zahlt sich aus

Auch bei der Preisfindung kann eine Branchensoftware Hilfsmittelerbringer:innen entlasten – und entscheidend zur Rentabilität beitragen.

Auf den ersten Blick scheint die Festlegung von Verkaufspreisen eine einfache Sache zu sein. Doch bei genauerer Betrachtung gibt es dabei wesentlich mehr abzuwägen, als gemeinhin angenommen. Sind die Preise zu hoch, sinkt der Abverkauf. Sind sie zu niedrig, verschenken die Verkäufer Geld – in Zeiten immer weiter steigender Kosten ein betriebswirtschaftliches Risiko. Erschwerend kommt hinzu, dass die Einkaufspreise schwanken können und die Verkaufspreise ständig daran angepasst werden müssen, um eine zuverlässige Renditekalkulation sicherzustellen. 

Automatisch statt händisch: Preise einfach generieren lassen.

Angesichts der Vielzahl an Produkten, die Hilfsmittelerbringer:innen durchschnittlich vorhalten, ist die händische Preisfindung und -pflege ein enormer Aufwand. Eine Branchensoftware, mit der sich entsprechende Preisfindungsregeln definieren lassen, sorgt hier für eine erhebliche Entlastung. Mit der richtigen Softwarelösung lassen sich derartige Regeln für Privatpreise und wirtschaftliche Aufzahlungen definieren, indem in der Software zentrale Formeln für die automatische Kalkulation hinterlegt werden. Somit muss nicht jeder Artikel händisch bearbeitet werden.

Die Preisfindungsregeln lassen sich für einzelne Hersteller oder auch einzelne HMV-Bereiche erstellen. Hilfsmittelerbringer:innen können so zum Beispiel festlegen, dass der Preis für bestimmte Produkte immer 20 % über dem Listeneinkaufspreis liegt. Schwankt dieser Einkaufspreis, passt die Software den Verkaufspreis automatisch daran an.

Auch wirtschaftliche Aufzahlungen lassen sich mit den Preisregeln berücksichtigen. So können Hilfsmittelerbringer:innen einen Eurobetrag festlegen, den sie mit einem Produkt verdienen möchten – unabhängig vom Kostenträgerpreis. Außerdem lassen sich Regeln definieren, die den Kostenträgerpreis berücksichtigen und in Abhängigkeit davon die wirtschaftliche Aufzahlung berechnen, sodass der Gewinn in der gewünschten Höhe ausfällt.

Rabattaktionen ohne Aufwand.

Besonders interessant ist die Möglichkeit, Preisregeln zeitlich zu begrenzen, sodass diese zum Beispiel nur an einem ganz bestimmten Tag gelten. So können sie für Rabattaktionen genutzt werden, um den Abverkauf bestimmter Produkte gezielt zu stimulieren. Hilfsmittelerbringer:innen können zum Beispiel definieren, dass am Black Friday bestimmte Produkte 10 % günstiger verkauft werden. Am darauffolgenden Samstag gilt dann automatisch wieder der normale Verkaufspreis. So zahlen sich Rabattaktionen doppelt aus, da sie keinen Aufwand bei der Preispflege verursachen.

Auch komplexe Regeln sind möglich.

Mit sogenannten Wenn-Dann-Formeln bieten die Preisregeln auch die Möglichkeit, komplexere Verkaufsfälle abzudecken. Eine Regel könnte zum Beispiel sein: Wenn bei einem Rezept der Vertragspreis kleiner ist als 150 Euro, dann soll die wirtschaftliche Aufzahlung 150 Euro abzüglich des Vertragspreises betragen, sodass die Kunden aufzahlen müssen. Auf diese Weise können Hilfsmittelerbringer:innen sicherstellen, dass der gewünschte Gewinn beziehungsweise die Rendite automatisch kalkuliert wird. Unabhängig vom Kostenträger können dann immer die gleichen bzw. gewünschten Einnahmen erzielt werden.


Optica Omnia: Eine Software für alles.

Zu den Softwarelösungen, mit denen sich Preisregeln komfortabel nutzen lassen, gehört auch Optica Omnia. Die Branchensoftware wurde speziell für die Bedürfnisse von Hilfsmittelerbringer:innen entwickelt und zählt zu den leistungsfähigsten auf dem Markt. Optica Omnia verfügt außerdem über eine integrierte Ladenkasse und eine Abrechnungsschnittstelle, sodass sämtliche Vorgänge rund um den Verkauf von Produkten und die Abrechnung von Hilfsmittelleistungen zentral gesteuert und verwaltet werden können. Hilfsmittelerbringer:innen profitieren dadurch von wesentlich weniger Aufwand und erhöhter wirtschaftlicher Sicherheit.

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