Unsere Leistung: Abrechnung für das Sanitätshaus

Im Sanitätsfachhandel sorgen Sie täglich für eine verlässliche Versorgung Ihrer Kund:innen – oft unter hohem Zeitdruck und mit zahlreichen formalen Anforderungen. Damit aus jeder korrekt erbrachten Leistung auch eine sichere Vergütung wird, braucht es eine Abrechnung, die Fristen, Hilfsmittelverordnungen, Hilfsmittelnummern und Unterlagen zuverlässig zusammenführt. Genau dabei unterstützt Sie Optica.

Mit unserer spezialisierten Abrechnung für den Sanitätsfachhandel helfen wir Ihnen, Kassenrezepte und Privatrezepte strukturiert zu prüfen, korrekt zu taxieren und fristgerecht einzureichen. So halten Sie Ihre Absetzungsquote niedrig, entlasten Ihr Team im Alltag und schaffen mehr Sicherheit in Ihrer Sanitätshaus-Abrechnung.
 

Rezeptabrechnung im Sanitätshaus – Ihre Vorteile mit Optica

Jederzeit korrekte Taxierung

Keine zeitaufwendigen Abrechnungskonflikte

Voller Fokus auf Ihr Kerngeschäft

Optica-Qualitätswerkzeuge „Preischeck" und „Rezeptretter"

Kein Abfotografieren, keine extra App

Spürbar weniger Verwaltungsaufwand

Von der Prüfung Ihrer Verordnungen bis zur Abrechnung mit den Kostenträgern: Wir übernehmen die administrativen Aufgaben rund um Ihre Rezeptabrechnung. So entlasten Sie Ihr Team und gewinnen mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Kundinnen und Kunden.

Sichere & korrekte Abrechnung

Mit unserer langjährigen Abrechnungsexpertise und einer sorgfältigen Prüfung mit unseren Qualitätswerkzeugen reduzieren Sie das Risiko von Absetzungen. So sichern Sie Ihre Vergütung und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihren Unternehmenserfolg

Liquidität, auf die Sie sich verlassen können

Profitieren Sie von einer schnellen Auszahlung Ihrer Forderungen und schaffen Sie sich finanzielle Planungssicherheit. So bleiben Sie flexibel und können sich auf Ihr Kerngeschäft und die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren.

Ihre Abrechnungsgebühren für Sanitätshäuser – transparent und flexibel

Jedes Sanitätshaus arbeitet mit eigenen Schwerpunkten, Prozessen und Versorgungsarten. Deshalb wählen Sie bei Optica genau die Leistungen, die Ihr Betrieb braucht – ohne versteckte Kosten. Unsere Basisleistung deckt Ihre tägliche Abrechnung im Sanitätshaus vollständig ab. Alles darüber hinaus, ob Sofortauszahlung oder weitere Prüf- und Serviceleistungen, buchen Sie flexibel als Zusatzleistung dazu.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über mögliche Gebühren für die Rezeptabrechnung mit Optica. Weil jedes Sanitätshaus einzigartig ist beraten wir Sie alternativ auch gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Abrechnungsgebühr

ab 1,18 %

vom Bruttogesamtbetrag zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gilt eine Mindestgebühr von 29 € pro Abrechnung. Diese entfällt, sobald die Abrechnungsgebühr diesen Betrag übersteigt.

Enthaltene Basisleistungen

Grundgebühr & Nachweise
Für Ihre monatlichen Abrechnungen mit entsprechenden Unterlagen: Abrechnungsnachweis, Kontoauszug, Sammelrechnung, inkl. alphabetischer Sortierung und Statistiken

ab 0,98 %

Maschinenlesbare Abrechnung gem. §§ 300, 302 SGB V und § SGB XI
Prüfung auf Abrechnungsfähigkeit, Richtlinienkonforme Datenlieferung an Kostenträger; Scannen & Archivieren; Versandaufkleber; Nachberechnungen an Kostenträger.

0,20 %

Optionale Zusatzleistungen für Ihr Sanitätshaus

Sofortauszahlung

ab 1,15 % (nach 1 Tag) 

ab 0,6 % (nach 14 Tagen) 

Der schnellste Weg zu mehr Liquidität:
Sie erhalten 90% Ihrer Nettoforderung nach dem von Ihnen gewählten Auszahlungszeitpunkt.

Absetzungsprüfung

ab 0,20 %

Überprüfung der Absetzung, beispielsweise ob Unterlagen fehlen oder unvollständig sind.

Erfassung Auftrags-/ Rechnungsnummer

ab 0,15 %

Erfassung Ihrer individuellen Auftrags- und Rechnungsnummer.

Rezeptbedruckung

ab 0,30 %

Optica bedruckt die Rezepte mit von Ihnen vorgegebenen Werten (z. B. Positionsnummern, Preise).

Mitarbeiterstatistik

ab 0,15 %

Transparenz für Sie und Ihr Team
Differenzierte Auswertung der Abrechnung nach Mitarbeiternummern – gemäß Ihren Vorgaben auf den Rezepten.

Arztstatistik

ab 0,10 %

Differenzierte Auswertung der Abrechnung nach Arztnummer.

Zuzahlungsinkasso

ab 3,50 € 

Wir ziehen die fälligen Zuzahlungsbeträge von Ihren Patienten ein (pro Beleg).

Abrechnung von Privatrezepten

ab 3,85 %

Übertragen Sie uns die Rechnungserstellung und das kaufmännische Mahnwesen (Rechnung + 3 Mahnungen).
 

So funktioniert die Abrechnung mit Optica.

Schnell und sicher zum optimalen Ergebnis: Die Abrechnung mit Optica. Erfahren Sie hier, wie genau die Abrechnung im Sanitätsfachhandel bei Optica abläuft.

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Grundlagen für eine sichere Abrechnung im Sanitätsfachhandel

Damit Ihre Abrechnung im Sanitätsfachhandel sicher und absetzungsarm läuft, müssen mehrere Bausteine zusammenpassen: Versorgung, Verordnung und Unterlagen. 

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen kompakt, worauf es in den einzelnen Bereichen ankommt – und welche Punkte Sie im Alltag besonders im Blick behalten sollten:

Versorgung & Leistungserbringung

Im Sanitätsfachhandel ist bei bestimmten Hilfsmitteln (etwa bei Kompressionsstrümpfen) häufig nur eine Versorgung mit maximal zwei Paar pro Kalenderjahr möglich. Manche Kostenträger genehmigen das zweite Paar erst nach sechs Monaten. Bei konfektionierter Ware muss die Versorgung zudem innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rezeptdatum erfolgen. Optica hat all diese Besonderheiten für Sie im Blick und sorgt für die korrekte Abrechnung.

Verordnung

Die Verordnung ist die Grundlage für jede abrechnungsfähige Versorgung. Fehlt die Unterschrift der Ärzt:in, droht eine Absetzung. Rückwirkend ausgestellte Rezepte sind nicht zulässig, Zusätze müssen ausdrücklich verordnet sein und ohne gültige Verordnung sollte keine Lieferung erfolgen. Auch die Taxierung muss sich an den verordneten Mengen und der korrekten 10-stelligen Hilfsmittelnummer orientieren. Optica sorgt dafür, dass Ihre Rezepte korrekt und vollständig eingereicht werden.

Abrechnungsrelevante Unterlagen

Für eine sichere Abrechnung brauchen Sie vollständige Unterlagen. Dazu zählen insbesondere Genehmigung bzw. eKV-Ausdruck, eine Empfangsbestätigung, wenn keine Unterschrift auf dem Rezept vorhanden ist, produktindividuelle Erhebungs- oder Beratungsbögen sowie die dokumentierte Patientenaufklärung über eine aufzahlungsfreie Alternative. Optica prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und sorgt für eine regelkonforme Abrechnung.

Krämer Sanitätshäuser GmbH & Co. KG

Das sagen unsere Kund:innen

„Wir sind seit etwa zehn Jahren Optica-Kunde. Besonders gefallen mir die automatische Preisanpassung und die Flexibilität bei der Auszahlung. Auch „MeinOptica“ nutzen wir viel. Ganz besonders gefallen hat mir, dass wir an der Entwicklung der neuen Branchensoftware mitarbeiten konnten – das ist einzigartig. Im Vergleich zu unserem früheren Anbieter ist das Verhältnis zu Optica einfach persönlicher und netter, in einem Wort: besser.“

Sönke Krämer, Inhaber Krämer Sanitätshäuser GmbH & Co. KG in Husum

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Optica Omnia: die clevere Software für den Sanitätsfachhandel

Optica Omnia ist eine Branchensoftware, die Sie entlang des gesamten Versorgungsprozesses unterstützt – mit allen Funktionen in einer Software. Das Ergebnis: weniger Programmchaos, mehr Effizienz. Auch dank verschiedenster Schnittstellen zu Programmen wie Rothballer oder medilogic.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Optica Abrechnung für den Sanitätsfachhandel

Sie haben Fragen zur Abrechnung von Hilfsmittel-Rezepten mit Optica? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Optica unterstützt Sie bei der strukturierten Abrechnung Ihrer Kassenrezepte gemäß § 302 SGB V und – je nach Leistungsumfang – auch bei privaten Abrechnungen. Wir prüfen Unterlagen auf Abrechnungsfähigkeit, helfen bei der korrekten Taxierung und unterstützen Sie dabei, typische Fehlerquellen früh zu erkennen. So reduzieren Sie Absetzungen und entlasten Ihr Team im Tagesgeschäft.

In der Rezeptabrechnung im Sanitätshaus kommt es vor allem auf vollständige Verordnungen, die korrekte Hilfsmittelnummer, die richtige Produktzuordnung und vollständige Unterlagen an. Schon kleine formale Fehler können Rückfragen oder Absetzungen auslösen. Deshalb lohnt es sich, Rezepte und Begleitunterlagen frühzeitig systematisch zu prüfen.

Fristen sind im Sanitätsfachhandel entscheidend. Bei konfektionierter Ware muss die Versorgung in vielen Fällen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rezeptdatum erfolgen. Je nach Hilfsmittel und Kostenträger gelten zusätzlich Vorgaben zu Versorgungsintervallen, etwa bei Kompressionsstrümpfen. Wer diese Fristen im Blick behält, reduziert das Risiko späterer Absetzungen deutlich.

Ja, Optica prüft im Rahmen der Abrechnungsleistungen, ob notwendige Genehmigungen bzw. eKV-Nachweise vorliegen und ob wichtige Unterlagen vollständig eingereicht wurden. So erkennen Sie Lücken frühzeitig und können fehlende Dokumente nachreichen, bevor es zu Verzögerungen oder Kürzungen kommt.

Die 10-stellige Hilfsmittelnummer muss zur tatsächlich abgegebenen Leistung passen und korrekt zugeordnet sein. Fehler an dieser Stelle führen schnell zu Rückfragen, Korrekturen oder Absetzungen. Deshalb ist sie ein zentraler Bestandteil einer sicheren Abrechnung im Sanitätsfachhandel.

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