FAQ COVID-19 - Alles, was Heilmittelerbringer:innen wissen müssen

COVID-19: Wir haben alles Wichtige zur Abrechnung und Unterbrechungsfristen rund um Corona gesammelt und aktualisieren laufend.

FAQ Covid 19

Stand: Mai 2022

Ende März 2022 liefen einige der Corona-Sonderregelungen aus, andere wiederum wurden nochmals verlängert. Wir haben Ihnen alle Regelungen hier zusammengestellt und beantworten häufige Fragen rund um Corona.

Alle aktuell geltenden Regelungen im Überblick

Die Sonderregelung zur Unterbrechungsfrist läuft zum 31.03.2022 aus. Damit gilt ab dem 01.04.2022 wieder die Unterbrechungsregelung, die in der Heilmittelrichtlinie festgelegt ist. Eine Unterbrechung zwischen den Behandlungen darf dann 14 Tage nicht überschreiten (siehe § 2 a Abs. 1 Ziffer 2 Satz 2 HMR).

In der Heilmittelrichtlinie sind hierfür zudem Ausnahmeregelungen aufgeführt: mit den Begründungen T (therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung), K (Krankheit) oder F (Ferien/Urlaub) bleibt die Gültigkeit bestehen, auch wenn die Unterbrechung länger als 14 Tage andauert.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

Die pandemiebedingten Corona-Sonderregelungen, die bisher Videobehandlungen ermöglichen, laufen zum 31.03.2022 aus.

Durch eine Änderung der Heilmittelrichtlinie wird Videotherapie mit Start zum 01.04.2022 in die Regelversorgung überführt. Damit ist nach dem Ende der Corona-Sonderregelung zur Videotherapie, die Ende März ausläuft, ein nahtloser Übergang möglich.

Mehr zur Videotherapie in der Physiotherapie erfahren Sie hier: Eilmeldung: Einigung bei der Videotherapie in der Physiotherapie 

In der Logopädie und Ergotherapie dauern die Verhandlungen zur Voraussetzungen, Vergütung und Leistungen in der Videotherapie noch an.

Die Corona-Hygienepauschale darf weiterhin abgerechnet werden.

Der Bundestag hat die Hygienepauschale von der epidemischen Lage nationaler Tragweite entkoppelt und sie bis zum 30.06.2022 verlängert. Damit können Praxen weiterhin pro Verordnung 1,50 € für Hygieneaufwendungen abrechnen.
Sie müssen sich übrigens um nichts kümmern. Optica rechnet die Positionsnummer X9944 automatisch für Sie ab.

Auch von der Beihilfe wird die Hygienepauschale seit 01.07.22 nicht mehr von der Beihilfe bezahlt. Als Optica Kund:in geben Sie uns bitte einen Hinweis geben, sofern wir die Hygienepauschale nicht mehr abrechnen sollen.

Es gilt weiterhin die Regelung, dass Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für 14 statt sonst sieben Kalendertage nach der Entlassung bescheinigen können.

Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements Heilmittel für eine Dauer von bis zu 14 Tagen (sonst sieben Tage) nach der Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen.

Die Sonderregelungen zum Entlassmanagement wurden bis zum 24.11.2022 verlängert.

Die Regelung, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen können und die Verordnung postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden kann läuft zum 31.03.2022 aus

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss

Seit dem 1. Juli 2021 gehört die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ zur Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe.

Mit Inkrafttreten der geänderten Heilmittelrichtlinie wird es Verordnungen außerhalb des Regelfalls nicht mehr geben. Daher empfiehlt der GKV-Spitzenverband seinen Mitgliedskrankenkassen, ab sofort bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls auf das Genehmigungsverfahren zu verzichten.

Die Corona-Sonderregelungen der Unfallversicherung werden ebenfalls Ende März auslaufen. Ob die Unfallversicherung, Private Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe die Hygienepauschalen ebenfalls verlängern, wird aktuell geklärt.

Bei Fragen sind wir per Telefon und Mail für Sie erreichbar

0711/99373 2000  kundenservice@optica.de

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