Bisher wurde nur gemutmaßt, jetzt ist es offiziell: Es wird mit Einführung der Heilmittelrichtlinie nur noch ein Verordnungsformular geben. Wir zeigen es Ihnen.
Die neue Heilmittelrichtlinie ist beschlossene Sache. Schon im Oktober vergangenen Jahres wurden die ersten Eckpunkte veröffentlicht. Darin wurde auch spekuliert, dass es zukünftig nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel (Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Ernährungstherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- sowie Schlucktherapie) geben würde. Diese Spekulation ist jetzt bestätigt worden.
Ab dem 01.10. wird es einige Neuerungen geben. Daraus ergeben sich aus unserer Sicht Fragestellungen, welche wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beantworten können. Seien Sie sich sicher, dass wir uns um die offenen Fragen kümmern und Sie rechtzeitig darüber informieren werden, worauf Sie zukünftig bei Ihrer Abrechnung achten müssen und wie bestimmte Sachverhalte kenntlich gemacht werden.
Quelle: dbv: https://www.kbv.de/media/sp/Muster_13.pdf
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