Der neue Heilmittelvertrag sieht eine Übergangsregelung vor. Dies hat konkrete Auswirkungen für Verordnungen, die den Jahreswechsel 2020/2021 betreffen. Wir haben alle wichtigen Infos für Sie zusammengefasst.
Achtung: Hausbesuchspositionsnummern 79901 & 79902 sind ab dem 01.01.2021 nicht mehr gültig.
Auch bei Behandlungen, die in 2020 mit dem alten Verordnungsformular beginnen, werden ab Behandlungstag 01.01.2021 mit den neuen Positionsnummern taxiert. Dabei ist alleine der zeitliche Faktor ausschlaggebend. In diesem Zusammenhang ist der nächste Punkt zu beachten.
Positionsnummer | 78010 | 78020 |
Heilmittel | Podologische Behandlung klein | Podologische Behandlung groß |
Therapiezeit | 20 Minuten | 35 Minuten |
Vor- und Nachbereitung, Dokumentation | 15 Minuten | 15 Minuten |
Alte Positionsnummern | 78001 Hornhautabtragung 2 Füße 78002 Nagelbearbeitung 2 Füße 78004 Hornhautabtragung 1 Fuß 78005 Nagelbearbeitung 1 Fuß Podologische Komplexbehandlung unter 20 Min 1 oder 2 Füße | 78003 Podologische Komplexbehandlung
|
Wichtig: Ab Januar 2021 gilt nur noch die Regelleistungszeit unabhängig von der Anzahl der Füße. Bitte notieren Sie die Art der Maßnahme ("K" für kleine Komplexbehandlung bis 20 Min./"G" für große Komplexbehandlung ab 20 Min.) für Behandlungen ab dem 01.01.2021 im Feld „Maßnahmen“ auf der Rückseite der Verordnung.
Eine Verordnung wird nach Ablauf eines Jahres nach dem letzten Behandlungsdatum ungültig.
Die Frequenzvorgabe des ausstellenden Arztes muss eingehalten werden. Änderungen nur nach Rücksprache mit dem Vertragsarzt. Dies muss auf der Rückseite dokumentiert werden.
Geänderte gesetzliche Vorgaben, aktuelle Absetzungen, spannende Events: Wir bringen Wissenswertes per E-Mail für Sie auf den Punkt – immer Mitte des Monats und bei besonderen Ereignissen auch ganz aktuell.