Unser Webinar „Privatabrechnung leicht gemacht“ ist auf großes Interesse gestoßen. Eine Auswahl der Teilnehmerfragen sowie einige grundlegende Informationen zum Thema finden Sie hier.
Kann man bei Privatpatienten zusätzlich zur z.B. verordneten MT auch Heiße Rolle abrechnen, wenn dies nicht vom Arzt verordnet wurde?
Prinzipiell muss jedes Heilmittel verordnet sein. Ausnahme: wenn der Patient informiert ist, dass er den Preis für das nicht verordnete Heilmittel selbst bezahlen muss. In diesem Fall müssen Sie auf dem Rezept dokumentieren, welche Leistung Sie zu welchem Preis zusätzlich abgegeben haben.
Wir haben für alle Privatpatienten eine einheitliche Preisliste/Honorarvereinbarung, die wir uns unterschreiben lassen. Wenn die Privatversicherung diese nicht zu 100% zahlt, weil sie abweichende Sätze hat, haben wir ständig Diskussionen mit den Patienten um den Differenzbetrag. Was sollen wir in diesen Fällen tun?
Gebühren, die Sie in einem Honorarvertrag vereinbaren, sind für die Patienten bindend, auch für den Fall, dass die Privatversicherung die Kosten nicht komplett übernimmt. Darüber muss der Patient vorab informiert werden. Sie können eventuell die Patienten vorab noch deutlicher darauf hinweisen, welche (Zusatz-)Leistungen er in Ihrer Praxis erhält, bzw. was in Ihren Preisen alles enthalten ist.
Wo finde ich Informationen, welche Bundesländer die neuen Beihilfesätze des Bundes für ihre Landesbeamten übernommen haben?
Dazu gibt es immer wieder Fragen und in der Tat ist es nicht ganz einfach, verlässliche Informationen zu bekommen. Auf unserer Webseite finden Sie eine Übersicht, welche Bundesländer die neuen Beihilfesätze zu welchem Termin übernehmen und wo noch Entscheidungen ausstehen. Diese Übersicht aktualisieren wir regelmäßig: www.optica.de/beihilfe
Wie kann man den Patienten erklären, dass die Beihilfe nicht immer die komplette Summe der Kosten übernimmt?
Diese Frage lässt sich pauschal nicht einfach beantworten. Die Beihilfe hat ihre festen Höchstsätze. Wenn die Kosten für eine Leistung nicht vollständig übernommen werden, kann es an einem falsch ausgestellten Rezept liegen.
Wir haben manchmal Beihilfepatienten, die verlangen, dass wir auch nur den Beihilfesatz berechnen. Obwohl wir eine eigene Preisliste haben. Wie sollen wir damit umgehen?
Sie sind berechtigt, eigene Preise für Ihre Leistungen mit den Patienten zu vereinbaren und diese in einer Honorarvereinbarung festzulegen. Sie können die Patienten eingehend über Ihre Preise informieren, welche Zusatzleistungen und welche Vorteile Sie anbieten, um Diskussionen zu vermeiden. Ein Beispiel könnte sein: schnelle Terminfindung. Die Beilhilfeverordnung enthält nur die Höchstbeträge, die erstattet werden. Welche Preise Therapeuten mit dem Patienten individuell vereinbaren und abrechnen, liegt nach wie vor im Ermessen des Therapeuten. Auch im Beihilfefall ist vorgesehen, dass der Patient einen Eigenanteil leistet.
Die Krankenkasse zahlt oft erst Monate nach der Rechnungsstellung an den Patienten. Wann muss der Patient bezahlen?
Das Zahlungsziel wird in der Rechnungstellung festgelegt. Das ist unabhängig von der Bezahlung durch die Privatversicherung/Kasse.
Optica:
Muss auf einen Privatrezept bei der MLD eine Zeitangabe stehen?
Ja, die Zeitangabe muss vermerkt sein. Ansonsten besteht das Risiko, dass die PKV dem Patienten den Betrag nicht erstattet oder nur die kleinste Behandlungsart.
Wie lange darf ein Privatrezept unterbrochen werden, z. B. bei Urlaub des Patienten?
Bei Privatabrechnungen gibt es keine offiziellen Fristen zum Behandlungsbeginn. Die Therapie sollte immer möglichst zeitnah beginnen und die Behandlungen sollten in medizinisch sinnvollen Abständen stattfinden.
Kann die Behandlung als Doppelbehandlung ausgeführt werden, auch wenn dies nicht vom Arzt verordnet ist?
Wenn der Patient sicher sein möchte, dass er die Kosten erstattet bekommt, muss er die Änderung vom Arzt nachtragen lassen.
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