Die Ergebnisse des WAT-Gutachtens liegen vor: Eine wirtschaftliche Praxisführung ist demnach nur mit einer deutlich höheren Vergütung möglich. Der teils erhebliche Verwaltungsaufwand muss Berücksichtigung finden.
Das Institut für Wirtschaftsökonomik (IfG) hat gemeinsam mit den beteiligten Heilmittelverbänden die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten) vorgestellt. Das Gutachten wurde vom IfG im Auftrag von elf maßgeblichen Verbänden der Heilmittelbereiche Ergotherapie, Physiotherapie, Podologie und Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie im Oktober und November 2019 durchgeführt. Ziel war die Schaffung einer betriebswirtschaftlichen Grundlage für die Verhandlung einer leistungsgerechten und wirtschaftlichen Heilmittelversorgung, wie sie das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgibt. Dazu wurden insgesamt 3294 Fragebögen ausgewertet. Das entspricht 6,5 % der Grundgesamtheit aller registrierten 61.881 Heilmittelpraxen. Damit können die erhobenen Daten über die betriebswirtschaftlichen Zahlen aus dem Jahr 2018 laut IfG als „repräsentativ für die in der Befragung relevanten Merkmale“ angesehen werden. Sie vermitteln also ein typisches Bild der Vergütungssituation.
Die wichtigsten Ergebnisse des WAT-Gutachtens im Überblick:
Flächendeckende Versorgung bei derzeitigem Preisniveau nicht haltbar
Die beteiligten Verbände kommen im Rahmen des WAT-Gutachtens und mit Blick auf die anstehenden Vergütungsverhandlungen zu dem Schluss, dass eine flächendeckende Versorgung nicht aufrechterhalten werden kann, wenn die derzeitige Vergütungsstruktur beibehalten wird. Dann würden Zentralisierung und Kommerzialisierung drohen: Vor allem kleinere Praxen würden durch Ketten ersetzt und es drohe Monopolbildung. Praxen in ländlichen Regionen könnten nicht länger wirtschaftlich betrieben werden und würden zugunsten von Großpraxen in den Städten verdrängt.
TSVG gibt leistungsgerechte und wirtschaftliche Vergütung vor
Den gesetzlichen Ramen für die Vergütungsverhandlungen gibt § 125 Abs. 3 des TSVG vor: Demnach soll im Ergebnis langfristig eine flächendeckende Heilmittelversorgung in Deutschland sichergestellt werden. Die Ergebnisse des WAT-Gutachtens erlauben einen validen Einblick in die derzeitige wirtschaftliche Situation der Heilmittelpraxen und bilden nun die Basis für die Argumente, mit denen die Verbände in den Verhandlungen zum Bundesrahmenvertrag an den GKV-Spitzenverband herantreten werden. Die Verhandlungen beginnen ab August 2020.
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