Schaufenster gematik: Souverän der eigenen Gesundheitsdaten

Die TI ist das Netz für das digitale Gesundheitswesen. Zu den bereits umgesetzten innovativen Anwendungen gehört die elektronische Patientenakte (ePA).

Schaufenster gematik: Souverän der eigenen Gesundheitsdaten

Die ePA ist eine digitale Anwendung, die im Idealfall von den Versicherten über eine App für iOS oder Android auf ihrem Smartphone bedient wird. Versicherte, die kein Smartphone haben, können die ePA dennoch nutzen. Sie können die Akte beim nächsten Arztbesuch vom Praxisteam befüllen lassen und brauchen dazu nur ihre elektronische Gesundheitskarte und ein PIN von der Krankenkasse. Ob per Smartphone oder mithilfe des Praxisteams: Versicherte können ihre persönlichen Gesundheitsdaten zentral und sicher auf der ePA speichern und bei Bedarf andere darauf zugreifen lassen.

Das ist ein entscheidender Fortschritt im Vergleich zum bisher üblichen Verfahren. Heute sind Gesundheitsinformationen über Vorerkrankungen, Allergien, Untersuchungen, Medikamente und Therapien meist auf Aktenordner oder Computer verteilt, die in Krankenhäusern und Arztpraxen stehen. Oft liegen sie beim nächsten Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt gar nicht vor oder können nicht rechtzeitig beschafft werden. Dann müssen Fragen neu gestellt und Untersuchungen wiederholt werden. Das kostet Zeit und Geld und kann beispielsweise im Fall von Röntgenaufnahmen sogar gesundheitsschädlich sein.

Damit räumt die ePA mit ihrer zentralen digitalen Speicherung auf. In der ePA werden Gesundheitsinformationen und Dokumente der Versicherten – wie medizinische Befunde, Röntgenbilder oder Arztbriefe – an einem zentralen Ort digital gespeichert. Zum einen können die Versicherten diese Informationen dort selbst speichern, indem sie sie hochladen, zum anderen können sie Dokumente auch von Ärzt*innen dort ablegen lassen. Ab 2022 soll zu den gespeicherten Informationen auch Impfausweis, Mutterpass oder das gelbe Untersuchungsheft für Kinder gehören.

Patient:innen können Zugang zu Ihrer ePA gewähren oder verwehren

Dank der ePA sind Gesundheitsinformationen überall dort, wo es digitale Netze gibt, verfügbar und können aktualisiert werden. So haben beispielsweise Ärzt:innen, Therapeut:innen oder Apotheker:innen Einblick in die für Diagnose und Therapie relevanten Informationen. Für Patient:innen wird es einfacher, Zweitmeinungen einzuholen.

Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten ihnen diesen Einblick erlauben. Denn das Recht, anderen Personen den Zugang zu gewähren oder zu verwehren, ist und bleibt das der Patient:innen. Zu den Berechtigten können beispielsweise Ärzt:innen gehören, aber auch Angehörige der Versicherten. Wer nicht dazu berechtigt wurde, kann die Informationen nicht einsehen, die sicher verschlüsselt sind.

Die Server, auf denen die Gesundheitsdaten gespeichert und verarbeitet werden, stehen in Deutschland und unterliegen damit den strengen europäischen Datenschutzbestimmungen. Wer die ePA-App anbieten will, durchläuft umfangreiche Zertifizierungsprozesse, bevor er dazu berechtigt ist.

Die gesetzliche Grundlage für die ePA ist das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das seit 1. Januar 2021 wirksam ist. Es regelt die Einbindung der Pflege- und Gesundheitseinrichtungen in die Telematikinfrastruktur sowie den Schutz der Versichertendaten. Das Ziel des PDSG ist es, digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept schnell zu den Patient:innen zu bringen und gleichzeitig ihre persönlichen Daten bestmöglich zu schützen.

Gestartet wurde die ePA am 1. Januar 2021, ihre Einführung verläuft in Phasen. In der ersten Phase, im ersten Halbjahr 2021, stand sie nur den gesetzlich Versicherten zur Verfügung. In der zweiten Phase sollen alle Vertragsärzte für die ePA gerüstet sein, nötig ist dazu auch der Heilberufeausweis (HBA). 2023 soll die ePA dann weiter ausgebaut werden, indem beispielsweise weitere Berufsgruppen wie Pflege oder Hebammen Zugang erhalten werden.

Die ePA auf einen Blick:

  • Start für Versicherte: 1. Januar 2021
  • Volle Kontrolle: Nur Patient:innen bestimmen, welche Daten gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat
  • Berechtigung vorausgesetzt, haben Ärzt:innen und Leistungserbringer:innen schnellen Zugang zu Gesundheitsdaten, die Diagnose und Behandlung unterstützen können.

Über die gematik

Seit 2005 arbeitet die gematik GmbH an der digitalen Zukunft des Gesundheitswesens. Gegründet wurde das Unternehmen, um die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, sie weiterzuentwickeln und auch die nötige technische Infrastruktur aufzubauen. Den Auftrag dazu erhielt sie von ihren Gesellschaftern, den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens. 2019 hat sich das Bundesministerium für Gesundheit mehrheitlich an der gematik beteiligt. Heute entwickeln und betreuen rund 360 Mitarbeiter:innen der gematik die Telematikinfrastruktur und jene digitalen Anwendungen, die von den Akteuren im Gesundheitswesen bereits jetzt oder in naher Zukunft genutzt werden können.
www.gematik.de

!
Nutzen Sie schon eine Praxissoftware?