Häufig gestellte Patientenfragen

Sie sind (Privat-)Patient:in und haben Fragen zu einer Rechnung? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen.

Wir helfen Ihnen weiter.

Als Dienstleister im Gesundheitswesen erstellen und versenden wir Privatrechnungen und Rechnungen für die gesetzliche Zuzahlung nach den Vorgaben unserer Kund:innen, Leistungserbringer:innen im Gesundheitswesen. Inhaltliche Fragen zu Ihrer Rechnung beantwortet Ihnen gerne Ihr:e Behandler:in. 

Häufige Fragen rund um die gesetzliche Zuzahlung

Versicherte ab 18 Jahren müssen zu bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten. 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit. Davon ausgenommen sind Fahrkosten.

Als Schwangere müssen Sie keine Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln leisten, wenn die erbrachte Leistung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder der Entbindung erforderlich ist. Der Aufenthalt im Krankenhaus ist nur im Zusammenhang mit der Entbindung zuzahlungsfrei.

Erwachsene zahlen maximal zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu. Leiden Sie an einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, so ist Ihre Belastungsgrenze reduziert und liegt bei nur einem Prozent.

Die Zuzahlung für Heilmittel wie Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- oder Podologie-Behandlungen liegt bei 10 Prozent der Kosten für die Behandlung. Hinzu Kommen 10 Euro je Verordnung.

Bei Kuren liegt die Zuzahlung bei einer ambulanten Kur bei 10 Prozent der Kosten für Heilmittel sowie 10 Euro je Verordnung. Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur liegt die Zuzahlung bei 10 Euro pro Tag.

Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verbandmitteln oder Hilfsmitteln gilt: 

  • Die Zuzahlung liegt bei 10 Prozent der Kosten für Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Kostet das Mittel weniger als 5 Euro, zahlen Sie höchstens den tatsächlichen Preis.
  • Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des von der Krankenkasse zu übernehmenden Gesamtbetrags, jedoch nicht mehr als 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
  • Für besonders preiswerte Medikamente zahlen Sie nichts zu. Das gilt für Medikamente, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, den die gesetzlichen Krankenkassen für das Arzneimittel erstatten.

Gesetzlich Versicherte können sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Diese Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Wichtig ist dabei: Die "Einnahmen zum Lebensunterhalt" errechnen sich aus den Bruttoeinnahmen der versicherten Person und den Bruttoeinnahmen der Angehörigen, die mit im gemeinsamen Haushalt leben. Nicht verheiratete Paare werden getrennt berücksichtigt. Die persönliche Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt. 

Was zu den "Einnahmen zum Lebensunterhalt" zählt, ist in einem gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen festgelegt. Es findet sich dort auch eine Tabelle aller Einkommensarten, die zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt zählen oder nicht angerechnet werden.

Ihre Belastungsgrenze durch Zuzahlungen ist erreicht? 

Eine Befreiung zu beantragen ist in wenigen Schritten möglich: 

Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse und fügen Sie Ihrem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen folgende Unterlagen bei:

  • Alle Quittungen über geleistete gesetzliche Zuzahlungen. Darauf müssen Ihre persönlichen Daten vermerkt sein. Bei Rechnungen, zum Beispiel für Krankenhauszuzahlungen, ist zusätzlich ein Zahlungsnachweis (Kontoauszug) notwendig. Unser Tipp: Sammeln Sie ab Jahresbeginn alle Quittungen über die geleisteten Zuzahlungen.
  • Kopien aller Nachweise über Ihre Einnahmen. Dazu zählen beispielsweise: 
    • Gehaltsbescheinigung inklusive Sonderzuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder
    • aktueller Rentenbescheid oder
    • Bescheid über Grundsicherungsleistungen oder Bürgergeld.
  • Sie haben eine chronische Erkrankung? Eine Bestätigung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt.

Die Befreiung gilt für den Rest des Kalenderjahres. Auch der Befreiungsausweis, den Sie anschließend erhalten, gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr. Die Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt.

Bitte begleichen Sie diese Rechnung und reichen diese dann anschließend bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Bei Ihrem nächsten Behandlungstermin legen Sie bitte nochmals Ihre Zuzahlungsbefreiung vor.

Bitte senden Sie uns diese Rechnung mit dem Zahlungsbeleg an uns zurück und die Sache ist damit für Sie erledigt. 

Insured persons aged 18 and over must make co-payments for certain statutory health insurance benefits. 
Children and young people under the age of 18 are exempt from all co-payments. This does not apply to travelling expenses.
As a pregnant woman, you do not have to make a co-payment for medicines, dressings, remedies and aids if the service provided is necessary due to pregnancy complaints or childbirth. Hospitalisation is only free of co-payment in connection with childbirth.
Adults pay a maximum of two percent of their annual gross income. If you suffer from a serious chronic illness, your contribution limit is reduced and is only one percent.

The co-payment for remedies such as physiotherapy, occupational therapy, speech therapy or podiatry treatments is 10 % of the cost of the treatment. There is an additional 10 € per prescription.
In the case of cures, the co-payment for an outpatient cure is 10 % of the cost of remedies and 10 € per prescription. For inpatient preventive or rehabilitation cures, the co-payment is 10 € per day.
The following applies to prescription medicines, dressings and aids: 
The co-payment is 10 % of the cost of medicines, dressings or aids, but no less than 5 and no more than 10 €. If the medication costs less than 5 €, you pay a maximum of the actual price. 10 per cent of the total amount to be paid by the health insurance fund is payable for aids that are intended for consumption, but not more than 10 € for the entire monthly requirement. This applies to medicines whose price is at least 30 % below the fixed amount reimbursed by the statutory health insurance funds for the medicine.

People with statutory health insurance can be exempted from the co-payment obligation if they have reached their individual contribution limit. This limit is 2 % of the annual gross income for living expenses, or 1 % of the gross income for living expenses in the case of chronically ill persons.

It is important to note that the "income for living expenses" is calculated from the gross income of the insured person and the gross income of relatives living in the same household. Unmarried couples are considered separately. The personal contribution limit is recalculated each year.

What counts as "income for living expenses" is defined in a joint circular issued by the umbrella organisations of the health insurance funds. It also contains a table of all types of income that count as "income for living expenses" or are not taken into account.
 

Have you reached your co-payment limit?

You can apply for an exemption in just a few steps:

  • Submit an application for exemption from co-payments to your health insurance company and enclose the following documents with your application for exemption from co-payments:
  • All receipts for statutory co-payments made. Your personal details must be noted on them. In the case of invoices, for example for hospital co-payments, proof of payment (bank statement) is also required. Our tip: Collect all receipts for co-payments made from the beginning of the year.
  • Copies of all proof of your income. This includes, for example
    • Salary certificate including special allowances such as Christmas or holiday pay or
    • current pension statement or
    • notification of basic security benefits or citizen's allowance.

Do you have a chronic illness? You will receive confirmation from your doctor.

The exemption is valid for the rest of the calendar year. The exemption card that you subsequently receive is also valid for the current calendar year. The limit is recalculated each year.

Please pay this invoice and then submit it to your health insurance company for reimbursement. At your next treatment appointment, please present your exemption from co-payment again.

Please send this invoice back to us and include a proof of payment and the matter will be settled for you.

Häufige Fragen rund Zahlungsverfahren und Rechnungsempfänger

Nein, dies ist nicht möglich, jede Rechnung muss einzeln beglichen werden. 

Keine Sorge, der Betrag wird Ihnen umgehend zurückerstattet. 

Bei Fragen zu Preisen, Anzahl der Behandlungen oder sonstige Unklarheiten zu den Leistungen wenden Sie sich bitte immer direkt an Ihren Behandler oder das versorgende Unternehmen.

Bitte übersenden Sie uns die betreffende Rechnung und legen eine Kopie des Betreuerausweises bzw. die korrekte Adresse bei, damit die Rechnung korrigiert werden kann.

Nutzen Sie hierfür Ihren eigenen Bankkontoauszug.

Haben Sie eine höherwertige Versorgung gewünscht, wird eine sogenannte wirtschaftliche Aufzahlung auf der Rechnung ausgewiesen. Sie wurden vom Sanitätshaus darüber informiert.

Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit die Kopie der Verordnung anzufordern.

No, this is not possible, each invoice must be paid individually.

Don't worry, the amount will be refunded immediately.

If you have any questions about prices, number of treatments or other uncertainties about the services, please always contact your practitioner or the company providing the treatment directly.

Please send us the relevant invoice and enclose a copy of the guardians's ID or the correct address so that the invoice can be corrected.

Please use your own bank account statement for this.

If you have requested a higher-quality product, a so-called economic surcharge will be shown on the invoice. You were informed of this by the medical supply retailer.

You can use our contact form to request a copy of the prescription.

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Unser Kundenservice-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

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