Zum Merken: Sieben wichtige Punkte zur Blankoverordnung

Alle wichtigen Informationen zur Blankoverordnung gibt es hier noch einmal als kleine Wissenshäppchen.

Therapeutin plant mit Klebezetteln

Wie lange ist eine Blankoverordnung gültig?

Eine Blankoverordnung ist 16 Wochen nach ihrer Ausstellung gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Innerhalb dieser Zeit darf keine neue Verordnung, egal ob Blanko oder Standard, mit demselben ICD-10-Code und Diagnosegruppe ausgestellt werden. Sie würde von der Kasse als Doppelabrechnung zurückgewiesen werden.

Wann kann eine Blankoverordnung abgerechnet werden?

Eine Blankoverordnung kann erst nach Ablauf der 16 Wochen abgerechnet werden. Wird die Therapie jedoch abgebrochen oder ist das Therapieziel erreicht, darf eine Blankoverordnung auch vor Ablauf der 16 Wochen abgerechnet werden.

Wann stehen die Zuzahlungen fest?

Die Zuzahlungen von Seiten der Kund:innen können erst am Ende der Behandlung endgültig festgelegt und in Rechnung gestellt werden. Damit es keine Überraschungen gibt, rät der DVE den Leistungserbringer:innen, ihre Kund:innen in regelmäßigen Abständen über die Höhe der Zuzahlungen zu informieren.

Was kann abgerechnet werden?

Pro Termin können Behandlungen mit einer Dauer von mindestens 30 und höchstens 180 Minuten abgerechnet werden. Die Dauer wird in Zeitintervalle zu je 15 Minuten unterteilt. Die Vergütung ist so festgelegt, dass der Minutenpreis für die Behandlungen gleich bleibt. Ein Ampelsystem mit den Phasen grün, gelb und rot bildet den Bezugsrahmen für die zulässige Anzahl der Zeitintervalle. Zu jedem Behandlungstermin kann ein Zeitintervall für Vor- und Nachbereitung abgerechnet werden. Neu ist die „Versorgungsbezogene Pauschale“, die den organisatorischen Mehraufwand mit 91,38 Euro pro Blankoverordnung abgelten soll.

Welche Fristen gelten?

Nach Ausstellung der Blankoverordnung muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen. Ist sie als „dringlich“ gekennzeichnet, sinkt die Frist auf 14 Kalendertage. Es gibt keine Unterbrechungsfristen, die Behandlung darf weder ausgesetzt noch unterbrochen werden. Eine Verordnung verjährt, wenn sie nicht neun Monate nach Abschluss der Behandlung bei der Kasse eingereicht wird.

Welche Chancen bietet die Blankoverordnung?

Da die Ergotherapeut:innen über wichtige Aspekte der Behandlung entscheiden dürfen, können sie besser auf ihre Kund:innen eingehen. Auch im Hinblick auf die Terminplanung erleichtert diese Freiheit einiges. Beispielsweise kann ein Termin spontan verlängert werden, wenn es therapeutisch sinnvoll ist und die Zeit es zulässt. Da die Blankoverordnung die Verordnungen für langfristigen Heilmittelbedarf oder besonderen Verordnungsbedarf ergänzt, wächst auch in den Diagnosegruppen SB1, PS 3 & PS 4 der Gestaltungsspielraum.

Welche Herausforderungen bringt die Blankoverordnung mit sich?

Anzahl und Art der Behandlungen stehen zu Beginn der Therapie nicht fest. Daher kann die Höhe der Zuzahlung zu diesem Zeitpunkt nur geschätzt werden. Da erst nach 16 Wochen abgerechnet wird, kann es inklusive Zahlungsfristen der Kassen 20 Wochen dauern, bis die Vergütung auf dem Konto der Praxis eintrifft. Und dann ist da noch die rote Ampel. Wer mit mehr Zeitintervallen behandelt, als es die gelbe Phase erlaubt, wird Einbußen bei der Vergütung hinnehmen müssen

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