Abrechnung
Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.
Neue Festbeträge für Hörhilfen
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat neue Festbeträge für Hörhilfen gemäß § 36 des Fünften Sozialgesetzbuch beschlossen. Bei den Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Die Festbeträge werden zum 01.04.2022 in Kraft treten. Lt. Mitteilung der biha in ihrem Info-mailing „steht [die biha] bereits mit fast allen Krankenkassen im Gespräch, um die bestehenden Rahmenverträge zeitnah anzupassen“. Allerdings ist im Moment noch nicht bekannt, wann neue Verträge mit den Kassen unterzeichnet bzw. veröffentlicht werden.
Übersicht der Summen der Festbeträge einer binauralen und monauralen Hörsystemversorgung
Aus den festgesetzten Festbeträgen ergeben sich beispielhaft nachfolgende Summen für eine binaurale bzw. monaurale Standardversorgung mit Hörsystemen: Beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik: 1498,88 Euro (netto), 1603,81 Euro (brutto)
- Beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte: 1559,76 Euro (netto), 1668,94 Euro(brutto)
- Einohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik: 901,40 Euro (netto), 964,50 Euro (brutto)
- Einohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte: 957,64 Euro (netto), 1024,67 Euro (brutto)
Die neuen Festbeträge, die damit abgegoltenen Leistungen und die neuen technischen Mindestanforderungen der Hörgeräte/Tinnitus-Kombigeräte im Festbetragsgruppensystem berechnen sich nach Angaben der aktuell gültigen Mehrwertsteuer wie folgt:
Festbetragsgruppen und Festbeträge inklusive Preise*
Hörgeräte
Positionsnummer | Bezeichnung | Festbeträge netto | Festbeträge brutto |
---|---|---|---|
13.20.12/22 | Hörgeräte für scherhörige Versicherte, ausgenommen an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte | 704,37 Euro | 753,68 Euro |
13.99.99.0100 | Zuschlag in Euro bei einohriger (monauraler) Versorgung mit einem Gerät (13.20.12/22) | 151,96 Euro | 162,60 Euro |
13.20.10 | Hörgeräte für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte | 734,81 Euro | 786,25 Euro |
13.99.99.0101 | Zuschlag in Euro bei einohriger (monauraler) Versorgung mit einem Gerät (13.20.10) | 177,76 Euro | 190,20 Euro |
Tinnitus-Kombigeräte
Positionsnummer | Bezeichnung | Festbeträge netto | Festbeträge brutto |
---|---|---|---|
13.20.14.1 | Tinnituskombigräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte | 707,51 Euro | 757,04 Euro |
13.99.99.0102 | Zuschlag in Euro bei einohriger (monauraler) Versorgung mit einem Gerät (13.20.14.1) | 168,08 Euro | 179,85 Euro |
13.20.14.2 | Tinnituskombigeräte für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte | 781,92 Euro | 836,65 Euro |
13.99.99.0103 | Zuschlag in Euro bei einohriger (monauraler) Versorgung mit einem Gerät (13.20.14.2) | 199,36 Euro | 213,32 Euro |
Zubehör
Positionsnummer | Bezeichnung | Festbeträge netto | Festbeträge brutto |
---|---|---|---|
13.20.09.0003 | Otoplastik | 45,07 Euro | 48,22 Euro |
13.20.09.5001 | Offene Versorgung mit Hörschlauch und Schirmchen | 11,61 Euro | 12,42 Euro |
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Ersatzlieferung mit dem vorversorgten Produkt innerhalb von 6 MOnaten
Positionsnummer | Bezeichnung | Festbeträge netto | Festbeträge brutto |
---|---|---|---|
13.99.99.1016 | Abschlag in Euro für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.12/22) | 137,38 Euro | 147,00 Euro |
13.99.99.1017 | Abschlag in Euro für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.10) | 157,86 Euro | 168,91 Euro |
13.99.99.1015 | Abschlag in Euro für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.14.1) | 158,98 Euro | 170,11 Euro |
13.99.99.1014 | Abschlag in Euro für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.14.2) | 183,45 Euro | 196,29 Euro |
Ausgleich für den üerzahlten Zuschlag einer monauralen Versorgung bei der Versorgung mit einem zweiten hörsystem innerhalb von 12 monaten
Positionsnummer | Bezeichnung | Festbeträge netto | Festbeträge brutto |
---|---|---|---|
13.99.99.1018 | Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.12/22) | 151,96 Euro | 162,60 Euro |
13.99.99.1019 | Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.10) | 177,76 Euro | 190,20 Euro |
13.99.99.1020 | Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.14.1) | 168,08 Euro | 179,85 Euro |
13.99.99.1021 | Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.14.2) | 199,36 Euro | 213,32 Euro |
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Auflistungen unnötige Arbeit erspart. Aktualisierte Hinweise zu den neuen Festbeträgen finden Sie zukünftig außerdem in unserer Kundeninformation, die Ihrer Abrechnung beiliegt – wir halten Sie auf dem Laufenden! Und sollten Sie individuelle Fragen haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter Telefon 0711 99 373 - 2020 zur Verfügung.
*Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Quelle: GKV-Spitzenverband
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