Unsere Leistung: Abrechnung für das Sanitätshaus
Im Sanitätsfachhandel sorgen Sie täglich für eine verlässliche Versorgung Ihrer Kund:innen – oft unter hohem Zeitdruck und mit zahlreichen formalen Anforderungen. Damit aus jeder korrekt erbrachten Leistung auch eine sichere Vergütung wird, braucht es eine Abrechnung, die Fristen, Hilfsmittelverordnungen, Hilfsmittelnummern und Unterlagen zuverlässig zusammenführt. Genau dabei unterstützt Sie Optica.
Mit unserer spezialisierten Abrechnung für den Sanitätsfachhandel helfen wir Ihnen, Kassenrezepte und Privatrezepte strukturiert zu prüfen, korrekt zu taxieren und fristgerecht einzureichen. So halten Sie Ihre Absetzungsquote niedrig, entlasten Ihr Team im Alltag und schaffen mehr Sicherheit in Ihrer Sanitätshaus-Abrechnung.
Rezeptabrechnung im Sanitätshaus – Ihre Vorteile mit Optica
Jederzeit korrekte Taxierung | |
Keine zeitaufwendigen Abrechnungskonflikte | |
Voller Fokus auf Ihr Kerngeschäft | |
Optica-Qualitätswerkzeuge „Preischeck" und „Rezeptretter" | |
Kein Abfotografieren, keine extra App |
Spürbar weniger Verwaltungsaufwand
Von der Prüfung Ihrer Verordnungen bis zur Abrechnung mit den Kostenträgern: Wir übernehmen die administrativen Aufgaben rund um Ihre Rezeptabrechnung. So entlasten Sie Ihr Team und gewinnen mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Kundinnen und Kunden.
Sichere & korrekte Abrechnung
Mit unserer langjährigen Abrechnungsexpertise und einer sorgfältigen Prüfung mit unseren Qualitätswerkzeugen reduzieren Sie das Risiko von Absetzungen. So sichern Sie Ihre Vergütung und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihren Unternehmenserfolg
Liquidität, auf die Sie sich verlassen können
Profitieren Sie von einer schnellen Auszahlung Ihrer Forderungen und schaffen Sie sich finanzielle Planungssicherheit. So bleiben Sie flexibel und können sich auf Ihr Kerngeschäft und die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren.
Unsere Abrechnungsgebühren im Überblick
Drei Leistungspakete für Ihre Sanitätshaus-Abrechnung
Jedes Sanitätshaus arbeitet mit eigenen Schwerpunkten, Prozessen und Versorgungsarten. Deshalb bietet Ihnen Optica maßgeschneiderte Leistungspakete für die Abrechnung im Sanitätshaus – vom soliden Basispaket bis hin zu erweiterten Services mit zusätzlichen Prüf- und Serviceleistungen.
Paket „Komfort“
Das Paket „Komfort“ enthält alle grundlegenden Leistungen, die für eine sichere Abrechnung notwendig sind.
Paket „Liquidität“
Das Paket „Liquidität“ enthält alle Leistungen des Pakets „Komfort“ – ergänzt um die Zusatzleistung Sofortauszahlung, mit der Sie sich auf Wunsch rund 90 % Ihrer Forderungen innerhalb von 48 h auszahlen lassen können.
Paket „Sicherheit“
Das Paket „Sicherheit“ enthält alle Leistungen des Pakets „Komfort“ – ergänzt um die Zusatzleistung Absetzungsprüfung.
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Maschinenlesbare Abrechnung nach §§ 300, 302 SGB V
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Rezeptversicherung
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Wettbewerbsanalyse und entlastende Services
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Kundenportal „MeinOptica“
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Qualitätswerkzeuge: Rezept-Retter und Preis-Checker
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Sofortauszahlung
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Absetzungsprüfung
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Taxierung
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Statistiken
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Datenerfassung
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Zuzahlungsinkasso
Komfort
Liquidität
Sicherheit
Privatabrechnung
Komfort
Liquidität
Sicherheit
So funktioniert die Abrechnung mit Optica.
Schnell und sicher zum optimalen Ergebnis: Die Abrechnung mit Optica. Erfahren Sie hier, wie genau die Abrechnung im Sanitätsfachhandel bei Optica abläuft.
Grundlagen für eine sichere Abrechnung im Sanitätsfachhandel
Damit Ihre Abrechnung im Sanitätsfachhandel sicher und absetzungsarm läuft, müssen mehrere Bausteine zusammenpassen: Versorgung, Verordnung und Unterlagen.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen kompakt, worauf es in den einzelnen Bereichen ankommt – und welche Punkte Sie im Alltag besonders im Blick behalten sollten:
Versorgung & Leistungserbringung
Im Sanitätsfachhandel ist bei bestimmten Hilfsmitteln (etwa bei Kompressionsstrümpfen) häufig nur eine Versorgung mit maximal zwei Paar pro Kalenderjahr möglich. Manche Kostenträger genehmigen das zweite Paar erst nach sechs Monaten. Bei konfektionierter Ware muss die Versorgung zudem innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rezeptdatum erfolgen. Optica hat all diese Besonderheiten für Sie im Blick und sorgt für die korrekte Abrechnung.
Verordnung
Die Verordnung ist die Grundlage für jede abrechnungsfähige Versorgung. Fehlt die Unterschrift der Ärzt:in, droht eine Absetzung. Rückwirkend ausgestellte Rezepte sind nicht zulässig, Zusätze müssen ausdrücklich verordnet sein und ohne gültige Verordnung sollte keine Lieferung erfolgen. Auch die Taxierung muss sich an den verordneten Mengen und der korrekten 10-stelligen Hilfsmittelnummer orientieren. Optica sorgt dafür, dass Ihre Rezepte korrekt und vollständig eingereicht werden.
Abrechnungsrelevante Unterlagen
Für eine sichere Abrechnung brauchen Sie vollständige Unterlagen. Dazu zählen insbesondere Genehmigung bzw. eKV-Ausdruck, eine Empfangsbestätigung, wenn keine Unterschrift auf dem Rezept vorhanden ist, produktindividuelle Erhebungs- oder Beratungsbögen sowie die dokumentierte Patientenaufklärung über eine aufzahlungsfreie Alternative. Optica prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und sorgt für eine regelkonforme Abrechnung.
Krämer Sanitätshäuser GmbH & Co. KG
Das sagen unsere Kund:innen
„Wir sind seit etwa zehn Jahren Optica-Kunde. Besonders gefallen mir die automatische Preisanpassung und die Flexibilität bei der Auszahlung. Auch „MeinOptica“ nutzen wir viel. Ganz besonders gefallen hat mir, dass wir an der Entwicklung der neuen Branchensoftware mitarbeiten konnten – das ist einzigartig. Im Vergleich zu unserem früheren Anbieter ist das Verhältnis zu Optica einfach persönlicher und netter, in einem Wort: besser.“
Sönke Krämer, Inhaber Krämer Sanitätshäuser GmbH & Co. KG in Husum
Das ganze Interview lesen.
Optica Omnia: die clevere Software für den Sanitätsfachhandel
Optica Omnia ist eine Branchensoftware, die Sie entlang des gesamten Versorgungsprozesses unterstützt – mit allen Funktionen in einer Software. Das Ergebnis: weniger Programmchaos, mehr Effizienz. Auch dank verschiedenster Schnittstellen zu Programmen wie Rothballer oder medilogic.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Optica Abrechnung für den Sanitätsfachhandel
Sie haben Fragen zur Abrechnung von Hilfsmittel-Rezepten mit Optica? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie unterstützt Optica die Abrechnung für Sanitätshäuser konkret?
Optica unterstützt Sie bei der strukturierten Abrechnung Ihrer Kassenrezepte gemäß § 302 SGB V und – je nach Leistungsumfang – auch bei privaten Abrechnungen. Wir prüfen Unterlagen auf Abrechnungsfähigkeit, helfen bei der korrekten Taxierung und unterstützen Sie dabei, typische Fehlerquellen früh zu erkennen. So reduzieren Sie Absetzungen und entlasten Ihr Team im Tagesgeschäft.
Was ist bei der Rezeptabrechnung im Sanitätshaus besonders wichtig?
In der Rezeptabrechnung im Sanitätshaus kommt es vor allem auf vollständige Verordnungen, die korrekte Hilfsmittelnummer, die richtige Produktzuordnung und vollständige Unterlagen an. Schon kleine formale Fehler können Rückfragen oder Absetzungen auslösen. Deshalb lohnt es sich, Rezepte und Begleitunterlagen frühzeitig systematisch zu prüfen.
Welche Rolle spielen Fristen und Versorgungszeiträume?
Fristen sind im Sanitätsfachhandel entscheidend. Bei konfektionierter Ware muss die Versorgung in vielen Fällen innerhalb von 28 Kalendertagen ab Rezeptdatum erfolgen. Je nach Hilfsmittel und Kostenträger gelten zusätzlich Vorgaben zu Versorgungsintervallen, etwa bei Kompressionsstrümpfen. Wer diese Fristen im Blick behält, reduziert das Risiko späterer Absetzungen deutlich.
Kann Optica auch bei Genehmigungen und eKV-Unterlagen unterstützen?
Ja, Optica prüft im Rahmen der Abrechnungsleistungen, ob notwendige Genehmigungen bzw. eKV-Nachweise vorliegen und ob wichtige Unterlagen vollständig eingereicht wurden. So erkennen Sie Lücken frühzeitig und können fehlende Dokumente nachreichen, bevor es zu Verzögerungen oder Kürzungen kommt.
Warum ist die korrekte Hilfsmittelnummer so wichtig?
Die 10-stellige Hilfsmittelnummer muss zur tatsächlich abgegebenen Leistung passen und korrekt zugeordnet sein. Fehler an dieser Stelle führen schnell zu Rückfragen, Korrekturen oder Absetzungen. Deshalb ist sie ein zentraler Bestandteil einer sicheren Abrechnung im Sanitätsfachhandel.
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