GKV-BStabG: Hilfsmittel zwischen Kostendruck und Versorgungsauftrag
Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) am 10. Juli 2026 ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Nach Auffassung der Bundesregierung war das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz notwendig, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern und einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zu begrenzen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte nach dem Beschluss des Gesetzes:
„Nach Jahren der steigenden Krankenkassenbeiträge haben wir endlich die Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen“. Die Ministerin sprach von einem „verantwortungsvollen Umgang mit den Beitragsgeldern der Versicherten“ und betonte, dass das Maßnahmenpaket allen Beteiligten Beiträge abverlange, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhalten. Für Hilfsmittel-Leistungserbringer verändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spürbar. Die grundlegenden Strukturen der Hilfsmittelversorgung bleiben zwar bestehen, gleichzeitig steigt jedoch der Druck, Prozesse effizienter zu gestalten und die eigene Wirtschaftlichkeit noch genauer im Blick zu behalten.
3-%-Vergütungsabschlag auf Hilfsmittel
Die für die Branche wichtigste Neuerung ist der neue pauschale Vergütungsabschlag von drei Prozent auf Hilfsmittelversorgungen. Er gilt für Versorgungen, die zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2028 beginnen. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt der Abrechnung, sondern der Beginn der Versorgung. Bei einmaligen Versorgungen, etwa individuell angefertigten Orthesen oder Prothesen, greift der Abschlag auch dann, wenn die Abrechnung erst nach Ablauf des Zeitraums erfolgt. Bei fortlaufenden Versorgungen, beispielsweise mit Verbrauchshilfsmitteln, wird hingegen jede einzelne Lieferung als eigenständige Versorgung betrachtet. Lieferungen ab 2029 unterliegen daher nicht mehr dem Abschlag, selbst wenn die Dauerversorgung bereits früher begonnen hat.
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hatte sich im Gesetzgebungsverfahren wiederholt gegen die pauschale Kürzung ausgesprochen. Für BIV-OT-Präsident Alf Reuter wird mit dem Gesetz Disziplin bestraft: „Der pauschale Drei-Prozent-Abschlag greift die Versorgung in ihrem Kern an.“ Aus Sicht des Verbandes berücksichtige die Regelung nicht, dass die technische Orthopädie und viele andere Bereiche der Hilfsmittelversorgung besonders personalintensiv arbeiten und bereits heute unter Fachkräftemangel sowie steigenden Betriebskosten leiden. „Zugleich jonglieren die Betriebe mit bis zu 700 Verträgen mit Krankenkassen, um die Versicherten mit Hilfsmitteln versorgen zu dürfen. Die Folge: lange Wartezeiten, verzögerte Versorgungen und wachsende Lücken im System“, so Alf Reuter. Das Orthopädietechnikerhandwerk befürchtet eine Gefährdung der Versorgungsstrukturen. Betroffen seien davon vor allem Menschen, die auf funktionierende Strukturen angewiesen sind: mehrfachbehinderte Kinder, Menschen mit angeborenen Fehlbildungen, Menschen nach Amputation, Querschnittgelähmte, Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen oder Menschen nach Unfall, Tumor, Verbrennung oder mit Schwerstverletzungen.
Mehr Kostendruck für Sanitätshäuser und das Gesundheitshandwerk
Die Kürzung der Vergütung trifft auf eine Branche, die bereits seit Jahren mit steigenden Personal-, Material- und Energiekosten sowie einem hohen administrativen Aufwand konfrontiert ist. Viele Hilfsmittelerbringer:innen arbeiten mit geringen Margen. Selbst vergleichsweise kleine Vergütungsanpassungen können daher erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Versorgungsbereiche haben. Die Initiative „Wir versorgen Deutschland“ sieht die wohnortnahe Versorgung durch den zusätzlichen Kostendruck gefährdet. rehaVital weist darauf hin, dass Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen bereits heute mit steigenden Kosten und komplexen Versorgungsanforderungen konfrontiert sind. Eine pauschale Vergütungskürzung könne die wirtschaftlichen Spielräume der Betriebe weiter einschränken und damit langfristig Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen haben.
Der Industrieverband SPECTARIS richtet den Blick zudem auf die Innovationsfähigkeit der Branche. Der Verband warnt davor, dass zusätzliche Kostendämpfungsmaßnahmen Investitionen in neue Versorgungslösungen erschweren könnten. Gerade bei komplexen Hilfsmitteln müssten Qualität, Anpassungsfähigkeit und Versorgungsergebnis stärker berücksichtigt werden als reine Preisbetrachtungen. Hinzu kommt, dass das Gesetz die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen insgesamt stärker an der Einnahmeentwicklung der GKV ausrichtet. Dadurch dürften auch künftige Vergütungsverhandlungen unter einem spürbar höheren wirtschaftlichen Druck stehen.
Die Bundesregierung bewertet die Maßnahmen hingegen als notwendigen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach ihrer Auffassung müssen alle Beteiligten des Gesundheitswesens einen Beitrag leisten, um die Finanzlage der GKV nachhaltig zu sichern und den Anstieg der Zusatzbeiträge zu begrenzen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sollen die beschlossenen Maßnahmen im Jahr 2027 ein Einsparvolumen von rund 18,8 Milliarden Euro erreichen
Digitalisierung wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor
Für viele Unternehmen rückt die Frage in den Mittelpunkt, wie sich eine qualitativ hochwertige Versorgung auch unter zunehmendem Kostendruck langfristig sicherstellen lässt. Schon heute investieren viele Betriebe in digitale Prozesse, etwa bei der Wahl einer modernen Branchensoftware wie Optica Omnia, der Dokumentation oder der Abrechnung. Das Gesetz schreibt zwar keine zusätzlichen Digitalisierungsmaßnahmen vor, erhöht aber den wirtschaftlichen Nutzen effizienter Abläufe erheblich. Besonders relevant sind dabei digitale Rezept- und Verordnungsprozesse, eine automatisierte Abrechnung, eine zunehmend elektronische Dokumentation sowie intelligente Warenwirtschaft, Touren- und Lageroptimierung im Homecare-Bereich sowie digitale Prozesse in Verwaltung und Kundenservice. Wo weniger Zeit für administrative Tätigkeiten benötigt wird, entstehen Freiräume für Beratung und Versorgung. Gleichzeitig lassen sich Fehlerquoten reduzieren und Prozesse beschleunigen.
Für viele Unternehmen dürfte es sinnvoll sein, die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen frühzeitig zu analysieren. Dazu gehören insbesondere der Deckungsbeitrag je Versorgungsart, der Umsatzanteil der GKV-Versorgungen, der Personalaufwand je Versorgung, die Durchlaufzeit vom Rezept bis zur Abrechnung sowie Lagerumschlag, Abrechnungsfehler und Rückläufer zusammen mit der Liquiditätsentwicklung. Eine transparente Kosten- und Prozessanalyse schafft die Grundlage, um rechtzeitig auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.
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Weniger Vergütung, mehr Effizienzbedarf
Mit dem Gesetz ist die Diskussion über die Zukunft der Hilfsmittelversorgung keineswegs beendet. Branchenverbände haben bereits angekündigt, sich weiterhin für strukturelle Reformen einzusetzen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen aufmerksam zu begleiten.
Auch politisch dürfte die Entwicklung der GKV-Finanzen die Agenda in den kommenden Jahren bestimmen. Für Hilfsmittelerbringer:innen bedeutet das, gesetzliche Änderungen und gesundheitspolitische Entwicklungen weiterhin genau zu beobachten.
Unternehmen, die ihre Kennzahlen kennen, Digitalisierung gezielt einsetzen und ihre Abläufe konsequent weiterentwickeln, schaffen dabei gute Voraussetzungen, um den veränderten Rahmenbedingungen erfolgreich zu begegnen ohne den Fokus auf das Wesentliche zu verlieren: eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten.