Ein Mann im Kittel steht vor allen Komponenten der Telematikinfrastruktur

Bereit für die digitale Zukunft: alle Informationen zur Telematikinfrastruktur

Bestens vorbereitet für die Anbindung an die TI

Seit dem 1. Juli 2021 können sich Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen, weitere Berufsgruppen folgen ab 2024. Das hört sich erst mal kompliziert an – ist es aber gar nicht. Denn mit uns haben Sie einen kompetenten Partner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Egal, ob der Anschluss für Sie schon möglich ist oder nicht: hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Der Zeitplan

Die Telematikinfrastruktur wird Pflicht: Diese Anschlussfristen gelten

Seit Juli 2021 können Physiotherapeut:innen und Hebammen die TI nutzen, ab 2024 bzw. 2025 wird das für alle Heil- und Hilfsmittelberufe möglich sein. Spätestens 2026 ist der Anschluss an die TI dann für Heil- und Hilfsmittelerbringer:innen verpflichtend.

Anbindungsstart für Pflegebetriebe
Juli 2020

Anbindungsstart für Hebammen und Physiotherapie
Juli 2021

Heute

Anschlussfrist für Hilfsmittelerbringer und Heilmittelerbringer
01.01.2026

Start eVerordnung
2027

Fachanwendungen

Wichtige Funktionen und Anwendungen der TI

Kern der TI bilden die sogenannten Fachanwendungen. Dabei handelt es sich um Dienste, die Sie innerhalb der TI dazu nutzen können, bestimmte Prozesse digital umzusetzen oder Aufgaben zu erledigen. Sie unterscheiden sich in Pflichtanwendungen, die für alle Versicherten bindend sind, und freiwillige Anwendungen, die Versicherte nutzen können. Sobald die Anbindung an die TI gesetzlich verpflichtend wird, werden bestimmte Fachanwendungen zu Pflichtdiensten, die Sie bereithalten und nutzen müssen.

Nicht jede TI-Anwendung ist für Sie (schon) relevant – ein Überblick über die grundlegenden Begriffe ist dennoch hilfreich.

E-Rezept und E-Verordnung gehören zu den bekanntesten Anwendungen der TI. Ab 2027 werden sie auf Papier ausgestellte GKV-Rezepte vollständig ablösen. Versicherte erhalten dabei einen Rezeptcode, entweder auf das Smartphone, per Ausdruck oder auf die elektronische Gesundheitskarte, der in der Apotheke, im Sanitätshaus oder der Heilmittelpraxis eingelesen und somit eingelöst werden kann. 

Das E-Rezept für Apotheken gibt es bereits seit Mitte 2021, ab 2024 ist es für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. Ab Januar 2027 wird es eine elektronische Heilmittelverordnung geben, ab Juli 2027 außerdem das E-Rezept für Hilfsmittel, Medizinprodukte oder Verbandmittel. 

Wie genau die elektronische Heilmittelverordnung und das E-Rezept für Hilfsmittel in der Praxis aussehen und funktionieren werden, wird aktuell von der gematik erarbeitet. 

Die Vorteile der elektronischen Variante liegen auf der Hand: Betriebe und Praxen erhalten die Verordnung schneller, Behandlung und Versorgung können entsprechend schneller beginnen. Auch Änderungen oder Korrekturen sind schneller und sicherer möglich. Der Kontrollaufwand für Leistungserbringende wird geringer, Bürokratie wird vermieden und die Papierberge verschwinden aus den Praxen und Betrieben.

Die ePA ist der Ausgangspunkt für eine digitalbasierte Anamnese. Seit Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte und erhalten so erstmals einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. In der ePA liegen alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationsplan und Notfalldatensatz auf einen Blick vor. Zukünfitg sollen auch Unterlagen wie der Impfpass, der Röntgenpass oder der Mutterpass integriert werden.

Die Versicherten behalten dabei die Kontrolle über ihre Daten und können Leistungserbringende berechtigen, (bestimmte) Daten einzusehen. Als Leistungerbringer:in erhalten Sie so wichtige Zusatzinformationen, die zu einer individuelleren Gestaltung von Therapie oder Versorgung beitragen können und sparen gleichzeitig Zeit, weil unnötige Rückfragen zu bestimmten Sachverhalten wegfallen. Zudem sorgt die ePA für inhaltliche Augenhöhe unter den Leistungserbringenden.

Der Dienst KIM ermöglich eine sichere, vertrauliche E-Mail-Kommunikation von Beteiligten innerhalb der TI – und zwar über alle angeschlossenen Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg. Über KIM versendete Nachrichten werden beim Versand automatisch verschlüsselt und signiert. Die Daten bleiben dabei, im Gegensatz zur "normalen" E-Mail oder dem Fax immer im geschützen Raum der TI.

Alle KIM-Teilnehmenden sind in der TI authentifiziert und in einem bundeseinheitlichen Adressbuch mit geprüften Kontaktdaten gelistet, sodass ein einfacher und schneller Austausch mit Ärzt:innen, Kolleg:innen oder anderen Leistungserbringenden gelingt. Sie müssen weder lange nach der richtigen Mailadresse suchen, noch können Informationen versehentlich an den falschen Empfänger gelangen.

Folgende Dokumente können über KIM verschickt werden:

  • Befunde (Labordaten, Röntgenbilder)
  • Arztbriefe
  • Heil- und Kostenpläne
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Abrechnungen

KIM vermeidet Medienbrüche und spart Ihnen jene Zeit, die sonst für das Abtippen von Daten auf Papier aufgewendet werde müsste. Die digitalen Daten können direkt dort eingesehen werden, wo sie gebraucht werden. 

Im Idealfall ist KIM direkt in Ihre Praxisverwaltungssoftware (wie z.B. in Optica Viva) oder die Softwarelösung Ihres Betriebs integriert. 

Der TI-Messenger bildet neben KIM ab Oktober 2023 eine weitere Möglichkeit für die direkte Kommunikation zwischen Teilnehmenden der TI. Vergleichbar zu Messengerdiensten wie WhatsApp oder Signal bietet er eine sichere Alternative für die Kommuniktion im deutschen Gesundheitswesen. 

Auch beim Kurznachrichtendienst TIM wird über eine Authentifizierung sichergestellt, dass alle Teilnehmenden auch wirklich sind, wer sie vorgeben zu sein. Da jeder TIM-Anbieter von der gematik zertifiziert wird, ist auch der Datenschutz sichergestellt: es kann also sicher und vertraulich in Echtzeit gechattet werden.

Der Messenger-Dienst kann von verschiedenen Anbietern bereitgestellt werden, die jedoch interoperabel sind. Wie bei KIM sind auch beim TI-Messenger die Kontaktdaten der Beteiligten zentral hinterlegt. 

Auf der eGK können Patient:innen relevante Notfalldaten, z.B. Informationen zu Diagnosen, Arzneimitteln, Allergien, Schwangerschaft, Patientenverfügungen oder Organspendeausweise sowie Kontaktdaten von Angehörigen. 

Diese Daten können eine wichtige Informationsquelle in Notfällen sein, aber auch in übliche Behandlungssituationen wie z.B. einer Anamnese. Sie erhalten schneller Einsicht in relevante Daten und es wird eine  bessere und individuell zugeschnittene Behandlung möglich, die Fehlbehandlungen vermeidet und persönliche Wünsche der Versicherten berücksichtigt.

Da es sich dabei um höchstpersönliche Gesundheitsdaten handelt, können diese nur nach einer Authentifizierung mit dem elektronischen (Heil)Berufsausweis (eHBA/eBA) ausgelesen werden.

Diese Anwendung gibt es bereits am längsten: als erstes großes Projekt der TI ermöglicht das VSDM seit einigen Jahren, dass die Stammdaten eines Versicherten nicht nur von der elektronischen Gesundheitskarte gelesen, sondern auch aktualisiert oder angepasst werden können.

Mit der Anbindung an die TI werden bei jedem Lesen der eGK die dort gespeicherten Daten an die Krankenkasse gesendet und mit den dort vorhandenen abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert. So haben Sie immer die aktuellen Versichertendaten in Ihrer Praxis – Absetzungen durch falsch angegebene Daten (z.B. Krankenkasse) können so einfach vermieden werden.

Dokumente wie z.B. Rezepte, Verordnungen, Arztbriefe und AUs müssen von Ärzten oder anderen medizinischen Leistungserbringenden unterzeichnet werden. Auf Papier wird diese "Authentifizierung" handschriftlich gelöst, in der digitalen Welt der TI fungiert die QeS als rechtssichere Authentifizierung. 

Jede QeS muss eindeutig einer Person zugeordnet werden können. Daher wird zur Erstellung einer QeS ein elektronischer (Heil)Berufsausweis (eHBA/eBA) gebraucht. Da der eHBA/eBA an einebestimmte Person gebunden ist, kann auch die damit erstellte Signatur eindeutig einem Inhaber zugeordnet werden. 

Die qualifizierte elektronische Signatur mit einem eHBA/eBA ist einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier gleichgestellt.

Der eMedikationsplan bildet in einem digitalen Überblick alle verschriebenen Medikamente der behandelnden Ärzte eines Patienten ab. Zusätzlich können dort auch medikationsrelevante Informationen hinterlegt werden, z.B. zu Unverträglichkeiten oder Allergien. Er sorgt so für mehr Transparenz, bessere und fundiertere Entscheidungen bei der Medikation und hilft, Falschmedikationen (z.B. durch Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten) zu vermeiden.

Die Daten des eMP werden in der elektronischen Gesundheitskarte des oder der Patient:in gespeichert und können durch einen PIN gesichert werden. Übergibt ein:e Versicherte:r Karte und ggf. die PIN, dann können alle weiteren Akteure innerhalb der TI auf den eMP zugreifen: neue Ärzte nach einem Wohnortwechsel, Apotheken, Pflegekräfte usw. Auch historische Medikationsdaten können gespeichert und eingesehen werden.

Voraussetzungen

Was brauche ich für die Teilnahme an der TI?

Wer sich an die Telematikinfrastruktur anschießen möchte braucht dafür eine spezielle Hardware-Ausrüstung, die den Zugang zur TI ermöglicht.

Internetanschluss

Grundlage für den Anschluss an die TI ist ein ganz normaler Internetanschluss mit einer Upload-Geschwindigkeit von mindestens 4 MBit/s.

Konnektor mit VPN-Tunnel

Der Konnektor im Rechenzentrum verbindet Sie mit der TI, indem er eine sichere VPN-Verbindung (Virtual Private Network) aufbaut. Dieses Vorgehen nennt sich TI as a Service (TIaaS).

Praxissoftware/Branchensoftware

Um die Funktionen der TI nutzen zu können, benötigen Sie eine TI-fähige Softwarelösung wie zum Beispiel Optica Viva oder Optica Omnia als TI-Client und ein aktuelles Betriebssystem (Windows 10 64 Bit oder macOS ab 10.15).

Optica Viva ist eine Software der PRAXINO GmbH

Institutionsausweis (SMC-B-Karte)

Mit der SMC-B-Karte authentifizieren Sie Ihre Praxis/Ihren Betrieb gegenüber der TI und erhalten Zugang. Die SMC-B-Karte ist sozusagen Ihr persönlicher Schlüssel.

Elektronischer (Heil)Berufsausweis (eHBA/eBA)

Der Konnektor im Rechenzentrum verbindet Sie mit der TI, indem er eine sichere VPN-Verbindung (Virtual Private Network) aufbaut. Dieses Vorgehen nennt sich TI as a Service (TIaaS).

Kartenterminal

Das Kartenterminal liest Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte aus, ebenso wie die Daten des Institutionsausweises und des Berufsausweises.

Ihre Vorteile

Was Ihnen die TI bringt. Und was Ihre Patient:innen davon haben.

Die TI bringt Heilmittelerbringer:innen, Arztpraxen, Krankenhäuser und viele andere Akteure des Gesundheitswesens enger
zusammen: Über ihr sicheres Netz fördert sie den Austausch zwischen allen Beteiligten und hilft so ganz einfach dabei, die Versorgung von Patient:innen zu optimieren. Kommunikation und Prozesse werden schneller und einfacher: Sie können z.B. auf aktuelle Patientendaten in der elektronischen Patientenakte zugreifen und erhalten Einblick in die Historie der Patient:innen.

Über Anwendungen wie KIM oder den TI-Messenger können Sie Arztbriefe, Nachrichten oder sonstige Dokumente (z.B. Röntgenbilder) mit anderen Leistungserbringenden austauschen - schnell und einfach. 

Die schnelle digitale Kommunikation fördert außerdem den interdisziplinären Austausch über verschiedene Akteure der Gesundheitsbranche hinweg und sorgt dafür, dass kein Wissen verloren geht und alle Beteiligten auf einem Wissensstand sind: Sie kommunizieren sicher mit jenen, die Ihren Patient:innen kennen und schon behandelt oer versorgt haben. So kann jede:r dazu beitragen, dass Patient:innen bestmöglich geholfen werden kann.

Durch eine gemeinsame, transparente Informationsbasis steigen Ihre Behandlungsqualität und die Qualität Ihrer Versorgungsleistungen. Durch einen kurzen Blick in die elektronische Patientenakte erhalten schnell Sie die zentralen Punkte zum bisherigen Krankheits- und Behandlungsverlauf. 

Erfahren Sie also schon vor bzw. bei der ersten Behandlung, mit welcher Vorgeschichte, welchen bisherigen Versorgungen und welchen Therapieerfahrungen Patient:innen zu Ihnen kommen -  egal, wer diese erbracht hat.  Dies ermöglicht Hilfsmittelerbringenden eine ganzheitlichere Beratung und eine noch bessere Versorgung mit dem passenden Hilfsmittel. Heilmittelerbringende profitieren von einer zielgerichteteren Therapie.

Die technischen Möglichkeiten der TI sorgen für weniger Bürokratie im Arbeitsalltag und können Ihr Team enorm entlasten: stehen alle relevanten Dokumente und Unterlagen digital bereit und sind jederzeit abrufbar und ergänzbar, dann entfallen die Suche nach der richtigen Akte, der Brief an den Arzt zur letzten Diagnose oder das Telefonat, um Hintergrundinformationen zu erhalten. 

Eine größtenteils papierlose Verwaltung sorgt zudem für Kostenersparnisse.

Digital ist vieles schneller: Die TI vereinfacht viele Prozesse und spart wertvolle Zeit, die Sie in die Behandlung Ihrer Patient:innen oder an anderer Stelle in Ihrem Betrieb investieren können. Individuelle Informationen zu Patient:innen sind mit wenigen Klicks verfügbar, zudem ermöglicht die TI eine bessere Abstimmung beim Entlass- und Überleitungsmanagement.

Neben einem schnellen und umfassenden Zugriff auf relevante Patientendaten verschlankt die TI in ihrer vollen Ausbaustufe auch weitere Verwaltungsprozesse durch eine in weiten Teilen papierlose Verwaltung.

Die Sicherheit der sensiblen Daten, die über die TI geteilt werden, ist besonders wichtig. Deshalb ist die TI in Deutschland ist eines der weltweit sichersten Netzwerke.

Zugang zur TI erhalten nur zugelassene Leistungserbringende, die Nutzung ist nur mithilfe einer eindeutigen gesicherten Identifizierung möglich. Alle Daten werden mehrfach verschlüsselt übertragen und alle technischen Komponenten (z.B. Konnektoren oder Kartenterminals) werden von der gematik und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kontrolliert und zertifiziert.

Patient:innen profitieren von der Vernetzung verschiedener Leistungserbringender, weil Behandlungen besser werden.

Die TI bringt ihnen auch mehr Sicherheit beim Erstbesuch in Ihrer Praxis oder Ihrem Betrieb: Die eigene Krankheitshistorie muss weniger umfangreich erläutert werden. Das schafft Vertrauen. Dieses Vertrauen verbessert die Behandlungsergebnisse weiter, unterstützt die Patientencompliance und sorgt gleichzeitig auch für eine höhere Kundenbindung.

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