Der aktuelle Stand der elektronischen Heilmittelverordnung: Zwischenbericht aus den Verhandlungen

Die eVO nimmt Fahrt auf: Nach der Auftaktveranstaltung der gematik im September 2025 liegt nun ein 83-seitiges Konzept vor. Carsten Schilling, Praxisinhaber und dbl-Delegierter für Telema-tikinfrastruktur, war bei den Verhandlungen von Anfang an dabei und gibt in seinem Gastbeitrag einen Einblick in den aktuellen Stand der Ausarbeitung.

Carsten Schilling

Gastbeitrag von Carsten Schilling (Logopädie Schilling)

Als dbl-Delegierter habe ich die Entstehung der eVO von Anfang an mitverfolgt – hier berichte ich aus erster Hand, wo wir stehen.


Im September 2025 fand die Auftaktveranstaltung zur elektronischen Heilmittelverordnung (eVO) der gematik in Berlin statt. Seitdem haben sich gematik, Heilmittelverbände, GKV, PKV, KBV, BG, und weitere Beteiligte alle zwei Wochen gemeinsam am virtuellen Tisch, um ein Konzept für die eVO zu erarbeiten. Ich durfte hierbei als Delegierter für Telematikinfrastruktur den Deutschen Bundesverband für Logopädie (dbl) bei diesen zahlreichen Meetings vertreten. 

Rund neun Monate später war es nun endlich so weit, und die gematik hat auf 83 Seiten das erste Konzept vorgestellt. Nun befinden wir uns bereits in der Kommentierungsphase, in der alle Beteiligten sind nun aufgefordert, das Konzept durchzuarbeiten und entsprechend zu kommentieren. Nach Abschluss der Kommentierungsphase werden die Kommentare von der gematik zusammengetragen und entsprechend bei der sich anschließenden Umsetzung berücksichtigt. 

So gehen wir aktuell davon aus, dass es 2027 Testumgebungen geben wird, in welchen die Softwarehersteller ihre Produkte testen können, sodass vermutlich 2028 Ärzte die ersten eVOs ausstellen können.

Aber was ändert sich nun für uns in der Praxis? (Stand September 2026)

1. Der Weg der eVO vom Arzt in die Heilmittelpraxis

Die Arztpraxis stellt künftig alle Verordnungen einheitlich aus. Wir haben also keine unterschiedlichen Formulare mehr, egal ob es sich hierbei um eine BG-, PV- oder GKV-Verordnung handelt. Und auch für Zahnärzte wird es keine eigenen Formulare mehr geben. Der Arzt signiert die eVO elektronisch und dann ist sie auch schon in der Telematikinfrastruktur (TI) verfügbar. Das heißt auch, dass es keine Verordnungen ohne (oder mit fehlerhafter z.B. „i.A.“) Unterschrift mehr geben wird.

Für die Übermittlung der eVO in die Heilmittelpraxis stehen dem Patienten, genau wie beim E-Rezept für Arzneimittel, mehrere Wege zur Verfügung:

Der vermutlich am häufigsten genutzte Weg wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sein: Hierfür steckt der Patient seine Karte einfach in unser Kartenterminal (jede Praxis, der an die TI angeschlossen ist, hat dieses Terminal bereits) und wir können so die eVO vollständig einsehen und annehmen. Sobald eine Praxis die Verordnung angenommen hat, ist sie für alle anderen Praxen nicht mehr verfügbar. 

Alternativ kann der Patient die eVerordnung auch in der App seiner Krankenkasse einer Praxis zuweisen. Ein Highlight an dieser Stelle: Hier wird der Patient wohl optional angeben können, dass alle zukünftigen Verordnungen derselben Disziplin automatisch dieser Praxis zugewiesen werden sollen. 

Außerdem kann die Arztpraxis auch einen QR-Code ausdrucken, den wir dann einlesen können. In jedem Fall bedarf es aber der aktiven Annahme der jeweiligen eVO durch die Heilmittelpraxis. Wir sehen also zuerst die Verordnung am Bildschirm und entscheiden dann.

2. Änderungen und Korrekturen

Kennen Sie das auch? Patienten kommen mit unvollständigen oder falschen Verordnungen. Sie kleben Zettel auf die Verordnung, was geändert werden muss. Der Patient muss wieder zum Arzt, um die Änderung vornehmen zu lassen, kommt dann wieder zu Ihnen und die Verordnung ist immer noch fehlerhaft (oder es gibt einen neuen Fehler). Das hat mit der eVO ein Ende: Die Heilmittelpraxis trägt Änderungswünsche direkt in die Verordnung ein, der Arzt zeichnet sie digital gegen – fertig. 

3. Die Leistungsbestätigung durch den Patienten

Hier werden wir zukünftig mehrere Möglichkeiten haben: Zum einen können Patienten den Erhalt der Therapiesitzung durch das Einstecken ihrer Gesundheitskarte bestätigen. Vermutlich wird sich aber die das Unterschreiben auf einem Tablet oder Unterschriftenpad durchsetzen, ähnlich wie wir es schon lange von den Paketboten kennen. Zudem wird es auch möglich sein, dass der Patient den Erhalt in der App seiner Krankenkasse bestätigen kann. 

Und was genau brauchen wir alles in der Praxis um die eVO nutzen zu können?

Das Wichtigste ist ein aktiver Zugang zur Telematikinfrastruktur und alles, was damit in Verbindung steht: Die Ausweise eHBA und SMC-B Karte, Kartenterminal, Computer und Internetanschluss. 

Hinzu kommt eine Software, die uns die eVO optisch darstellen kann, mit der wir Änderungen veranlassen können und die die verschiedenen Methoden der Leistungsbestätigung durch den Patienten unterstützt. Diese Rolle werden vor allem Praxisverwaltungslösungen wie Optica Viva übernehmen.


Bereit für die TI mit Optica Viva

Um die Funktionen der TI nutzen zu können, benötigen Sie eine TI-fähige Softwarelösung. Optica Viva ist schon heute bereit und integriert verfügbare Anwendungen direkt in die Software: KIM ist die bislang einzige TI-Anwendung, die für Heilmittelerbringende verfügbar ist und als eigenes Modul in Optica Viva integriert und sofort nutzbar. Auch weitere Anwendungen wie z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) werden sobald verfügbar direkt in die Software integriert.

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