Telematikinfrastruktur (TI): Definition, Kernkomponenten & Vorteile erklärt
Immer mehr Abläufe im Gesundheitswesen wandern ins Digitale: Rezepte, Patientenakten, Abrechnungen. Damit dieser Austausch zuverlässig funktioniert, braucht es ein stabiles Fundament – und genau das ist die Telematikinfrastruktur (TI).
Die TI funktioniert wie ein hochsicheres Datennetz, das Physio-, Ergo- oder Logopädiepraxen, Sanitätshäuser, Ärzt:innen und Krankenkassen miteinander verbindet. Statt Faxe oder doppelte Eingaben wandern Verordnungen, Befunde und Abrechnungsdaten künftig direkt in die Praxissoftware.
In diesem Beitrag erhalten Sie eine klare Definition der TI, erfahren, welche Kernkomponenten Sie wirklich benötigen und welche Anwendungen schon heute den Praxisalltag erleichtern. Außerdem werfen wir einen Blick auf die TI 2.0 – die nächste Ausbaustufe der TI.
Was ist die Telematikinfrastruktur
Definition und gesetzliche Grundlagen
Als sicheres digitales Netzwerk verbindet die TI Ärzt:innen, Heilmittelerbringer:innen, Apotheken, Krankenhäuser und Krankenkassen, damit sensible Gesundheitsdaten verschlüsselt und nachvollziehbar ausgetauscht werden können. Millionen Versicherte profitieren so von einer besseren Versorgung.
Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V, § 291 ff.). Darin ist festgelegt, dass alle Leistungserbringer:innen schrittweise an die TI angeschlossen werden müssen. Koordiniert wird der Aufbau von der gematik GmbH, die auch die Zulassung der TI-Komponenten verantwortet.
Für Heilmittelerbringer:innen stand bislang fest, dass die TI-Anbindung ab 01. Januar 2026 verpflichtend werden wird. Durch eine anstehende Gesetzesänderung wird dieser Termin voraussichtlich auf den 01. Oktober 2027 verschoben.
Ziele der TI im deutschen Gesundheitswesen
Die Einführung der TI verfolgt mehrere zentrale Ziele:
- Sicherer Datenaustausch: Verordnungen, Befunde oder Abrechnungsdaten werden digital und Ende-zu-Ende verschlüsselt übermittelt.
- Weniger Medienbrüche: Papier, Fax und Doppelarbeit entfallen – Daten fließen direkt ins Praxisverwaltungssystem.
- Effizientere Abläufe: Verwaltung wird einfacher, Abrechnung schneller, Rückläufer seltener.
- Bessere Patientenversorgung: Ärzt:innen, Therapeut:innen und Kassen greifen auf dieselben Informationen zu – das spart Zeit und erleichtert die Zusammenarbeit.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Jede Zugriffs- und Übertragungsaktion wird protokolliert.
Für Heilmittelerbringer:innen bedeutet das weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und mehr Zeit für die Behandlung der Patient:innen – vor allem, wenn Anwendungen direkt über eine integrierte Praxissoftware wie Optica Viva genutzt werden. So laufen Verordnungen, Abrechnung und Kommunikation an einem Ort zusammen.
Bereit für die TI mit Optica Viva
Um die Funktionen der TI nutzen zu können, benötigen Sie eine TI-fähige Softwarelösung. Optica Viva ist schon heute bereit und integriert verfügbare Anwendungen direkt in die Software: KIM ist die bislang einzige TI-Anwendung, die für Heilmittelerbringende verfügbar ist und als eigenes Modul in Optica Viva integriert und sofort nutzbar. Auch weitere Anwendungen wie z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) werden sobald verfügbar direkt in die Software integriert.
Die Kernkomponenten der heutigen TI
Damit die Telematikinfrastruktur funktioniert, braucht es mehrere aufeinander abgestimmte Bausteine. Erst wenn diese vollständig eingerichtet und genutzt werden, gilt eine Praxis als TI-konform.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B)
- eHBA: Ihr persönlicher Ausweis als Heilmittelerbringer:in. Er dient zur Identifikation im TI-Netz und ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur (z. B. für Arztbriefe; möglicherweise auch für die eVO).
- SMC-B: Die digitale Institutionskarte Ihrer Praxis. Sie weist nach, dass Sie als Einrichtung zur TI gehören.
Beide Karten sind Pflicht und müssen über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden.
TI-Gateway (statt Konnektor) und Kartenterminal
- TI-Gateway: Moderne Nachfolgelösung für den klassischen Konnektor, dessen Lebensdauer auf fünf Jahre begrenzt war. Der Gateway wird im Rechenzentrum betrieben und stellt eine sichere Verbindung zur TI her – ohne dass Sie eigene Hardware warten oder austauschen müssen. Das reduziert Kosten und vereinfacht die IT-Betreuung.
- Kartenterminal: Nach wie vor nötig, um Gesundheitskarten, eHBA und SMC-B auszulesen. Damit erhalten Sie Zugriff auf Anwendungen wie ePA oder eVO.
Der stationäre Praxis-Konnektor bleibt vor allem in Arztpraxen vorübergehend im Einsatz. Heilmittelerbringer:innen starten dagegen direkt mit einem TI-Gateway. So profitieren sie von weniger Hardware, zentralen Updates und einer TI 2.0-ready Lösung.
VPN-Zugangsdienst und Internetverbindung
- VPN-Zugangsdienst: Baut den verschlüsselten Tunnel ins TI-Netz. Nur gematik-zertifizierte Dienste dürfen verwendet werden.
- Stabile Internetverbindung: Grundvoraussetzung für reibungslosen Betrieb.
Primärsysteme und Praxissoftware
Die TI-Komponenten entfalten ihren vollen Nutzen erst in Verbindung mit einer TI-fähigen Praxissoftware. Einzelne Anwendungen lassen sich zwar auch ohne Praxissoftware in separaten Insellösungen nutzen, doch spätestens mit der Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) wird eine integrierte Software unverzichtbar.
Beispiel: Mit Optica Viva können Heilmittelerbringer:innen bereits heute KIM-Nachrichten direkt aus dem System versenden – ohne zusätzliche Programme oder Medienbrüche. Das spart Zeit und sorgt dafür, dass TI-Anwendungen nahtlos in den Praxisalltag eingebunden sind.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
KIM ist der sichere E-Mail-Dienst innerhalb der TI. Darüber lassen sich:
- Arzt- und Therapieberichte digital austauschen,
- elektronische Verordnungen übermitteln,
- Abrechnungsunterlagen direkt an die Kassen senden.
Alle Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und rechtssicher – deutlich sicherer als Fax oder Standard-E-Mail.
Anwendungen der TI im Alltag
Die Telematikinfrastruktur zeigt ihren Mehrwert in den Anwendungen, die Schritt für Schritt in den Praxisalltag einziehen. Einige davon sind schon nutzbar, andere werden in den kommenden Jahren verpflichtend. Für Heilmittelerbringer:innen geht es dabei vor allem um reibungslose Abläufe, weniger Rückfragen und eine bessere Versorgung.
- Elektronische Patientenakte (ePA): Alle wichtigen Gesundheitsinformationen – Befunde, Arztbriefe, Medikationspläne – liegen gebündelt an einem Ort. Für Therapeut:innen bedeutet das, dass sie einen schnelleren Überblick bei Erstgesprächen bekommen, weniger Doppeluntersuchungen durchführen müssen und eine bessere Abstimmung mit Ärzt:innen vornehmen können.
- Elektronische Verordnung (eVO): Ab voraussichtlich 2027 Pflicht für Heilmittel. Nach heutigem Stand ist vorgesehen, dass eVerordnungen digital verarbeitet werden. Wie genau die Abläufe in der Praxissoftware aussehen werden, ist derzeit jedoch noch nicht endgültig definiert.
- Elektronischer Medikationsplan (eMP): Gerade bei multimorbiden Patient:innen wichtig: Der eMP zeigt alle Medikamente auf einen Blick und hilft so, Risiken von Wechselwirkungen besser einzuschätzen – relevant z. B. bei physiotherapeutischen Belastungstests.
- Notfalldatenmanagement (NFDM): Im Ernstfall sind Informationen wie Allergien, Diagnosen oder aktuelle Medikationen sofort auf der Gesundheitskarte abrufbar. Das gibt zusätzliche Sicherheit bei akuten Situationen in der Praxis.
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM): Dokumente, Befunde oder Abrechnungsunterlagen lassen sich verschlüsselt versenden – schneller und sicherer als Fax oder Post. Das spart Zeit, reduziert Medienbrüche und sorgt für rechtssichere Kommunikation mit Ärzt:innen, Kassen und anderen Partnern.
Integriert in eine Software wie Optica Viva laufen diese Anwendungen ohne Brüche in einem System zusammen – von der Verordnung bis zur Abrechnung.
Die Telematikinfrastruktur entfaltet ihren Nutzen vor allem in den Anwendungen, die Heilmittelerbringer:innen bereits heute einsetzen – und in denen, die in den kommenden Jahren verpflichtend werden. Sie alle haben ein Ziel: Abläufe einfacher, sicherer und effizienter zu machen.
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Vorteile der Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur ist für Heilmittelerbringer:innen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet klare Vorteile im Praxisalltag. Richtig umgesetzt, bedeutet sie weniger Bürokratie, mehr Effizienz und eine bessere Patientenversorgung.
Sicherer Datenaustausch und weniger Medienbrüche: Befunde, Verordnungen oder Berichte werden digital übermittelt – ohne Faxgeräte, Papierkopien oder doppelte Wege. Das spart Zeit und reduziert Fehlerquellen.
Effizienzgewinn in Verwaltung und Abrechnung: Digitale Verordnungen und Rezepte fließen direkt ins Praxisverwaltungssystem. Rückläufer durch unleserliche oder fehlerhafte Rezepte entfallen – Ihr Team gewinnt täglich wertvolle Minuten zurück.
Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Akteuren: Ärzt:innen, Therapeut:innen, Krankenkassen und andere Leistungserbringer:innen arbeiten über die TI enger zusammen. Das verkürzt Kommunikationswege und verbessert die Versorgungskette.
Mehr Transparenz und Sicherheit für Patient:innen: Patient:innen wissen, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten verschlüsselt und nachvollziehbar verarbeitet werden. Gleichzeitig erhalten sie mit der ePA mehr Transparenz über ihre eigene Gesundheitsgeschichte.
Finanzielle Refinanzierung über Pauschalen: Die TI-Kosten werden über feste Pauschalen ausgeglichen. Für Heilmittelerbringer:innen bedeutet das: keine zusätzliche Belastung – mit OpticaTI bleibt niemand auf Kosten sitzen, oft entsteht sogar ein kleines Plus.
Herausforderungen und praktische Umsetzung
Die Einführung der TI bringt Vorteile – aber auch Hürden. Besonders kleinere Praxen müssen Technik, Verwaltung und Behandlung unter einen Hut bekommen.
Technische Voraussetzungen und Kartenbeantragung
Für den Anschluss an die TI benötigen Praxen verschiedene Komponenten: eHBA, SMC-B, Kartenterminal und einen TI-Gateway-Anbieter. Besonders die Kartenbeantragung kann mehrere Wochen dauern – wer zu spät plant, riskiert Verzögerungen beim Start.
Installation, Schulung und Supportbedarf
Die reine Hardware reicht nicht. Wichtig ist, dass die TI-Anwendungen in die bestehenden Praxisabläufe integriert werden. Dazu gehört eine fundierte Einweisung des Teams, damit eVO, ePA oder KIM nicht als „Extra-Aufgaben“ empfunden werden, sondern nahtlos in den Alltag passen.
Typische Stolpersteine:
- Verbindungsprobleme oder alte Konnektoren → mit TI-Gateway deutlich seltener.
- Medienbrüche → entstehen, wenn TI-Prozesse nicht ins PVS eingebunden sind.
- Überlastung → wenn Team und Prozesse nicht vorbereitet sind.
Mit der Praxissoftware Optica Viva werden TI-Anwendungen direkt in die Praxisverwaltung integriert. So entfällt der Wechsel zwischen Systemen, und alle Prozesse laufen an einem Ort zusammen. Dabei kümmert sich Optica nicht nur um die Ausstattung, sondern bietet auch einen verlässlichen Support und ist bei Refinanzierungsfragen für Sie da.
Blick nach vorn: Die Telematikinfrastruktur 2.0
Mit der TI 2.0 macht das Gesundheitswesen den nächsten großen Schritt: weg von Hardware wie Konnektoren und Kartenterminals, hin zu digitalen Identitäten und Gateway-Lösungen. Das bedeutet weniger Technik, weniger Störungen, mehr Flexibilität.
- Digitale Identitäten ersetzen eHBA und SMC-B – Authentifizierung funktioniert mobil, auch per Smartphone.
- TI-Gateways übernehmen den Zugang – ohne eigene Hardware in der Praxis.
- Mobile Nutzung ermöglicht, eVOs oder Befunde direkt beim Hausbesuch zu signieren.
- Mehr Effizienz: Verordnungen und Abrechnungen laufen medienbruchfrei ins Praxisverwaltungssystem.
- Sicherheit im Hintergrund: Zero Trust und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung schützen Daten automatisch.
Fazit: TI verstehen, Vorteile nutzen
Die Telematikinfrastruktur ist weit mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist Ihr Schlüssel zu weniger Papierarbeit, reibungsloseren Abläufen und mehr Zeit für die Behandlung Ihrer Patient:innen. Mit der TI 2.0 wird vieles noch einfacher: Digitale Identitäten, mobile Nutzung und Gateway-Lösungen machen Ihre Praxis zukunftssicher.
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