Telematikinfrastruktur-Fristen: Ab wann ist die Compliance Pflicht?
Volle Terminbücher, neue digitale Prozesse, wenig Zeit für Umwege: Genau hier entscheidet sich, ob Ihre Praxis die Telematikinfrastruktur (TI) als Pflichtaufgabe abhakt – oder als echten Rückenwind nutzt. Für Inhaber:innen und Verwaltungskräfte in Physio-, Ergo-, Logo- und Podologiepraxen steht dabei eine zentrale Frage im Raum: Telematikinfrastruktur – ab wann ist sie Pflicht und was bedeutet das konkret für meine Praxis?
In diesem Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick: Wer von der TI-Pflicht betroffen ist, welche Stichtage zählen und welche Auswirkungen das auf Rezeptannahme, Kommunikation und Abrechnung hat.
Wer ist von der TI-Pflicht betroffen? Fristen für Heilmittelerbringer:innen
Die Grundlage für alle aktuellen Fristen ist das Digital-Gesetz (DigiG), das am 26. März 2024 in Kraft getreten ist. Damit wurde im SGB V verbindlich festgelegt: Die Telematikinfrastruktur (TI) ist kein „Kann“, sondern wird der Standard im deutschen Gesundheitswesen.
Ein kurzer Blick ins große Ganze
- Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind schon seit Längerem verpflichtet, an die TI angeschlossen zu sein. Für verschreibungspflichtige Medikamente ist zudem das E-Rezept seit 01.01.2024 Pflicht.
- Krankenhäuser und Apotheken sind ebenfalls bereits angebunden.
- Pflegeeinrichtungen (ambulant, stationär, Tagespflege) sowie häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege sollten bis spätestens 01.07.2025 folgen.
Und ab wann ist die Telematikinfrastruktur Pflicht für Heilmittelerbringer:innen?
Bisher galt für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie der 01.01.2026 als Stichtag für die TI-Pflicht.
Das Bundesgesundheitsministerium hat jedoch angekündigt, die Frist zu prüfen und voraussichtlich zu verschieben, da zentrale technische Komponenten noch nicht flächendeckend verfügbar sind. Praxen sollten sich dennoch frühzeitig vorbereiten, um Engpässe bei Ausstattung und Support zu vermeiden.
Mit der TI-fähigen Praxissoftware Optica Viva lassen sich beide Anforderungen ohne Brüche in die täglichen Abläufe integrieren – von Terminplanung und Dokumentation bis hin zu KIM-Kommunikation und Abrechnung.
Bereit für die TI mit Optica Viva
Um die Funktionen der TI nutzen zu können, benötigen Sie eine TI-fähige Softwarelösung. Optica Viva ist schon heute bereit und integriert verfügbare Anwendungen direkt in die Software: KIM ist die bislang einzige TI-Anwendung, die für Heilmittelerbringende verfügbar ist und als eigenes Modul in Optica Viva integriert und sofort nutzbar. Auch weitere Anwendungen wie z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) werden sobald verfügbar direkt in die Software integriert.
Was zählt als „angeschlossen“?
Nicht jede Praxis, die Hardware bestellt hat, gilt automatisch als TI-konform. Entscheidend ist, dass alle vorgeschriebenen Komponenten vollständig eingerichtet und funktionsfähig sind – und dass die TI-Dienste tatsächlich genutzt werden können.
Mindestanforderungen für einen gültigen Anschluss
Damit Ihre Praxis als „angeschlossen“ gilt, müssen folgende Bausteine vorhanden sein:
- TI-Zugang: Modernes TI-Gateway als Schnittstelle ins Netz.
- Kartenterminal: Zum Einlesen von Gesundheitskarten, eHBA und SMC-B.
- SMC-B (Institutionskarte) und eHBA (elektronischer Heilberufsausweis): digitale Schlüssel für Praxis und Behandler:in.
- KIM (Kommunikation im Medizinwesen): sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der TI.
- TI-fähige Praxissoftware: damit alle TI-Anwendungen in den Alltag integriert werden können.
Praxisnah gedacht
Werden die Komponenten in ein integriertes System eingebunden – etwa die Praxissoftware Optica Viva – entfallen Medienbrüche. eVOs laufen direkt in die Software, Abrechnung und Dokumentation werden spürbar einfacher. Einen tieferen Einblick finden Sie im Optica Software-Bereich.
Telematikinfrastruktur-Fristen 2024–2027: Das Wichtigste im Überblick
Wenn es um die Einführung der Telematikinfrastruktur geht, wird voraussichtlich das Jahr 2027 zum entscheidenden Zeitpunkt für Heilmittelerbringer:innen. Doch auch die Entwicklungen davor zeigen, wie wichtig eine frühzeitige Vorbereitung ist.
Wichtige Meilensteine der TI-Einführung
- 01.01.2024 – Start des E-Rezepts für Ärzt:innen
Ärzt:innen stellen verschreibungspflichtige Medikamente nur noch digital aus. Für Heilmittelerbringer:innen ein Vorgeschmack: Auch im eigenen Praxisalltag wird das Papier bald durch digitale Verordnungen (eVerordnungen) abgelöst. - 01.07.2025 – Pflicht für Pflegeeinrichtungen und häusliche Krankenpflege
Pflegeheime, ambulante Dienste und Anbieter außerklinischer Intensivpflege müssen angebunden sein. - 01.10.2027 – TI-Pflicht für Heilmittelerbringer:innen
Ursprünglich war der 01.01.2026 als Stichtag vorgesehen. Diese wurde Frist jedoch verschoben, um Praxen mehr Zeit für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur zu geben. - unklar – Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO)
Die elektronische Verordnung für Heilmittel sollte bisher ab dem 01.01.2027 Pflicht sein, doch mit der Verschiebung der TI-Pflicht ist auch mit einer Verschiebung der eVO-Pflicht zu rechnen.
Hinweis: Das Bundesgesundheitsministerium hat signalisiert, dass die Einführung der TI-Pflicht für Heilmittelerbringer:innen voraussichtlich verschoben wird. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, doch eine längere Übergangsphase ist wahrscheinlich. Praxen profitieren dennoch davon, sich frühzeitig vorzubereiten – etwa durch die Beantragung von eHBA und SMC-B oder die Integration TI-fähiger Software.
TI einfach machen: Ihr Anschluss mit OpticaTI
OpticaTI bringt Ihre Praxis sicher in die digitale Zukunft. Von der Hardware über einen Installationsservice bis hin zum täglichen Support für alle Fragen erhalten Sie mit OpticaTI ein Full-Service-Paket mit bequemer monatlicher Zahlung. Und das Beste: die entstehenden Kosten werden durch die GKV-Förderung und den einmaligen Optica TI-Bonus in Höhe von 150€ mehr als gedeckt.
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Risiken bei Fristversäumnis – was bedeutet das für Praxen?
Wer die TI-Anschlussfrist verpasst, muss voraussichtlich mit Konsequenzen rechnen. Für Ärzte und Psychotherapeuten sind die Sanktionen bereits Realität: Honorare werden um 2,5 Prozent gekürzt – eine Verschärfung gegenüber dem ursprünglichen Satz von einem Prozent. Das Bundessozialgericht hat diese Honorarkürzungen 2024 ausdrücklich als rechtmäßig bestätigt.
Für Heilmittelerbringer:innen war der Pflichtanschluss ab 2026 geplant, derzeit wird jedoch über eine Verschiebung beraten. Entsprechend gibt es noch keine festgelegten Sanktionen.
Klar ist aber: Wer den TI-Anschluss zu spät vorbereitet, riskiert organisatorische Engpässe, sobald die Pflicht in Kraft tritt.
- Kein Zugriff auf TI-Anwendungen: Ohne TI-Anbindung können KIM, eVO und weitere digitale Dienste nicht genutzt werden. Das bedeutet: Verordnungen müssen weiterhin manuell verarbeitet werden, Rückfragen laufen per E-Mail oder Telefon und fehlerhafte Rezepte lassen sich nicht digital korrigieren. So entstehen Rückläufer, Wartezeiten und zusätzlicher Verwaltungsaufwand – vor allem, wenn Zuweiser:innen bereits digital arbeiten und digitale Rückmeldungen erwarten.
- Wettbewerbsnachteil: Digitale Prozesse laufen in angebundenen Praxen schneller und reibungsloser. Wer außen vor bleibt, wirkt gegenüber Patient:innen und Zuweiser:innen weniger zukunftssicher aufgestellt.
- Mögliche finanzielle Einbußen: Für Heilmittelerbringer:innen könnten vergleichbare Regelungen wie für Ärzt:innen folgen, wenn die Pflicht greift.
Wichtig zu wissen: Sanktionen sind nicht das einzige Risiko – die zunehmende Abhängigkeit von TI-Anwendungen im Alltag ist mindestens genauso wichtig. Wer den Anschluss verschiebt, riskiert Engpässe bei Dienstleistern und höhere Hektik kurz vor Fristende. Eine frühzeitige Planung spart daher Nerven und Ressourcen.
Ein später TI-Anschluss bringt viele Fragezeichen. Mit der Praxissoftware Optica Viva haben Sie die Antwort parat: Alle TI-Anwendungen sind integriert, Prozesse bleiben effizient und Ihr Team gewinnt spürbar mehr Sicherheit und Zeit im Alltag.
Kosten & Refinanzierung
Für Heilmittelerbringer:innen gilt seit 2025 ein einheitliches Finanzierungsmodell:
- Grundpauschale: 207,93 € je Praxis
- Zuschlag: 7,77 € je Mitarbeiter:in mit eHBA
- Auszahlung: in der Regel quartalsweise nach Eigenerklärung über das GKV-Portal
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Eine Physiotherapiepraxis mit zwei Therapeut:innen (beide mit eHBA) und einer Verwaltungskraft erhält:
- Grundpauschale: 207,93 €
- Zuschlag für 2 eHBAs: 2 × 7,77 € = 15,54 €
- Gesamt pro Monat: 223,47 €
Das ergibt im Jahr über 2.600 € Refinanzierung. Damit lassen sich laufende Kosten für Kartenterminals und die Einbindung ins Praxisverwaltungssystem weitgehend abdecken.
Wichtig zu wissen: Diese Pauschalen gelten speziell für Heilmittelerbringer:innen (Physio-, Ergo-, Logo- und Podologiepraxen). Andere Leistungserbringergruppen wie Ärzt:innen, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen haben eigene Finanzierungsvereinbarungen mit teils abweichenden Beträgen.
Auf Wissenswert informieren wir regelmäßig über Anpassungen der Pauschalen und aktuelle Antragswege.
Häufig gestellte Fragen
Telematikinfrastruktur – ab wann Pflicht für Heilmittelerbringer:innen?
Aktuell können sich Heilmittelerbringer:innen freiwillig an die TI anschließen. Der Stichtag für die gesetzliche Pflicht wurde vor kurzem auf den 01.10.2027 verschoben, da die technischen Voraussetzungen noch nicht vollständig gegeben sind.
Gilt die TI-Pflicht auch für kleine Einzelpraxen?
Ja, die TI-Pflicht gilt für alle Praxen, unabhängig von Größe oder Spezialisierung. Entscheidend ist, dass alle Komponenten (Kartenterminal, eHBA, SMC-B, KIM und TI-fähiges Praxisverwaltungssystem) vorhanden, funktionsfähig und nachweisbar sind.
Was passiert mit der bestehenden TI-Hardware bei der Umstellung auf TI 2.0?
Bei der schrittweisen Umstellung auf TI 2.0 bis Ende 2025 werden neue Technologien wie das TI-Gateway eingeführt. Bestehende Hardware wie Kartenterminals kann oft weiterverwendet werden, muss aber den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Der bisher verwendete Konnektor wird hingegen durch das TI-Gateway ersetzt.
Fazit
Die Frage „Telematikinfrastruktur – ab wann Pflicht?“ lässt sich derzeit nicht mehr eindeutig beantworten:
Zwar war der 01.01.2026 ursprünglich als Stichtag vorgesehen, doch das Bundesgesundheitsministerium hat eine Verschiebung der Frist angekündigt. Das Ziel bleibt jedoch bestehen: Heilmittelerbringer:innen sollen digital vernetzt arbeiten können – mit Anwendungen wie eVO, KIM und ePA. Eine frühzeitige Vorbereitung auf die TI bleibt daher sinnvoll.
Der eigentliche Mehrwert liegt darin, Bürokratie spürbar zu reduzieren und mehr Zeit für das Wesentliche zu gewinnen: die Behandlung Ihrer Patient:innen.
Optica unterstützt Heilmittelerbringer:innen dabei, Fristen einzuhalten und gleichzeitig echte Entlastung zu schaffen – mit integrierten Software-Lösungen, praxisnahen Informationen und zuverlässigem Support vom ersten Anschluss bis zum laufenden Betrieb. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die optimale Lösung für Ihre Praxis zu finden.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Artikel “Telematikinfrastruktur: Leitfaden für Deutschlands digitales Gesundheitsnetzwerk”