Telematikinfrastruktur-Kosten: In 3 Schritten zur TI-Pauschale

Wer sich an die Telematikinfrastruktur anbindet, bekommt die Kosten für Ersteinrichtung und Betrieb von der GKV erstattet. Lesen Sie hier, wie Sie die Erstattung ganz einfach beantragen und erhalten.

Physiotherapeutin arbeitet am Laptop und füllt dort möglicherweise einen TI-Erstattungsantrag aus

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur, die bis 2026 für alle Heilmittelerbringenden verpflichtend erfolgen muss, benötigen Praxen spezielle Hardware sowie einen TI-Anbieter, der die Verbindung zur TI abwickelt. In der Regel wird dies als Paket angeboten, so zum Beispiel auch bei OpticaTI. Das funktioniert ähnlich wie bei einem Internetanbieter, der den W-LAn Router stellt, und diesen ans Netz anschließt. 

Klar, ist der TI-Anschluss für Praxen zunächst einmal mit Kosten verbunden. Diese Kosten erhalten Praxen aber zurück und können dazu einen entsprechenden Antrag bei der GKV stellen. 

Wie hoch ist die TI-Pauschale?

Die Erstattungsbeträge sind in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Verbänden und GKV festgehalten. In der Physiotherapie steht die Refinanzierungsvereinbarung schon seit einiger Zeit. Praxen erhalten hier eine monatliche TI-Pauschale. Sofern alle Bedingungen für den Erhalt der Refinanzierung eingehalten werden, ist die Erstattung für Sie kostendeckend. Sie gehen lediglich in Vorleistung, erhalten die Kosten aber in vollem Umfang zurück. Ausgezahlt wird quartalsweise.

Details zu Beträgen und Bedingungen der Refinanzierungsvereinbarung in der Physiotherapie haben wir hier für Sie zusammengefasst: „Telematikinfrastruktur: So sieht die neue TI-Refinanzierung in der Physiotherapie aus“.

Ab wann kann ich die TI-Refinanzierung beantragen?

Um die Erstattungsbeträge aus der Refinanzierungsvereinbarung beantragen zu dürfen, muss Ihre Praxis vollständig an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Das heißt: Sie besitzen bereits alle notwendigen Komponenten (eHBA, Praxisausweis, Kartenterminal) und Ihr Anbieter hat diese bereits so angeschlossen, dass alles funktioniert und aktiv genutzt werden kann.
 

OpticaTI: Ihr einfacher Anschluss an die Telematikinfrastruktur

OpticaTI bindet Sie unkompliziert an die TI an: unser Full-Service-Paket mit bequemer monatlicher Zahlung stellt Ihnen die notwendige Hardware und eine sichere VPN-Verbindung bereit, schließt Ihre Praxis an und unterstützt Sie mit weiteren Serviceleistungen, z.B. bei der Beantragung der Ausweise und der Förderung sowie mit einem  kompetenten Support-Team.

Die monatlichen Kosten entsprechen dabei den Beträgen, die Sie von der GKV-Förderung erhalten - Ihr Anschluss wird also zu 100% refinanziert.

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Erstattung für die Telematikinfrastruktur buchen: So gehen Sie vor

Der Erstattungs-Antrag wird digital über das GKV-Antragsportal abgewickelt. Dort können Sie auch die Pauschale für die Kosten von telemedizinischen Leistungen beantragen.

1.  Im Antragsportal der GKV registrieren und anmelden

Wer eine Erstattungspauschale von der GKV erhalten möchte, braucht ein Nutzerkonto für das Antragsportal. Sofern Sie noch keines haben, muss im ersten Schritt ein Konto angelegt werden (im Portal registrieren). Dabei geben Sie Ihre Basisdaten (Name, Adresse, IK etc.) an. Wer bereits ein Konto hat, kann sich direkt einloggen.

2. Neuen Antrag eröffnen

In der Antragsübersicht des Portals rufen Sie das gewünschte Verfahren, in diesem Fall „Telematikinfrastruktur Physiotherapie (TIPhys)“, auf und starten Sie einen neuen Antrag. Dort können Sie unter „Antragspositionen“ jene auswählen, die Sie beantragen möchten.

Wählen Sie dazu bitte:

  1. TI-Pauschale (TIP)
  2. TI-Pauschale Zuschlag (TIPZ)

Die anderen Positionen sind für Praxen gedacht, die sich bereits zu den Bedingungen der alten Refinanzierungsvereinbarung angeschlossen hatten.

Dabei tragen Sie auch das Startdatum ein. Damit ist der Tag gemeint, an dem die technische Inbetriebnahme bzw. die Installation stattgefunden hat. Wichtig ist, dass dieses Datum mit dem Datum in Ihre Eigenerklärung und dem Nachweis Ihres TI-Anbieters übereinstimmt. 

3. Eigenerklärung und weitere Belege anfügen

Zum Abschluss des Verfahrens müssen Sie die sogenannte Eigenerklärung ausfüllen. In der Eigenerklärung tragen Sie folgende Daten ein:

  • Telematik-ID Ihres Praxisausweises (SMC-B)
  • Konnektorversion
  • KIM-Version
  • Startdatum (Tag der Installation/Inbetriebnahme)
  • Name und Adresse der Praxis

Das unterschriebene Dokument laden Sie im Antrag hoch.

Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrem TI-Anbieter eine „Mitteilung über den Zeitpunkt der ersten Nutzung”. Diese Bestätigung laden Sie ebenfalls hoch.

Zum Download der Eigenerklärung

Bis wann muss ich den Antrag für die TI-Pauschale stellen?

Ihren Antrag auf Kostenerstattung müssen Sie innerhalb des Quartals einreichen, in dem Ihr Starttag (Anschlusstag) liegt. War Ihr Anschlusstag beispielsweise der 08.01.2025, muss ihr Antrag bis spätestens 31.01.2025 eingereicht sein.  Bei einem Anschluss am 19.12.2024 wäre die Frist zum 31.12.2024 ausgelaufen. Achten Sie also immer darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen – vor allem, wenn Sie sich in den Monaten am Ende eines Quartals anbinden (März, Juni, September Dezember).

Wann wird mir die TI-Pauschale ausgezahlt?

Die GKV formuliert den Auszahlungszeitpunkt dabei umständlich: Die erste Auszahlung nach Antragsstellung erhalten Sie innerhalb des Quartals, das auf Ihre Antragsstellung folgt. Danach erhalten Sie die Pauschale immer im letzten Monat des Quartals bis zum Monats-15.

Die Erstattung der TI-Pauschalen erfolgt quartalsweise, immer zum Ende des Quartals bis zum 15. – also immer zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12.

War der Anschlusstag der 08.01., erhalten Sie Ihre Erstattung ab dem 15.06. – dem Ende des auf Ihren Antrag folgenden Quartals. Dies ist unabhängig davon, ob Sie den Erstattungsantrag direkt nach dem Anschlusstag oder erst zum Ende der Frist einreichen.

Sollte Ihr Erstattungsantrag unvollständig gewesen sein, verzögert sich die Auszahlung der Pauschalen laut Vertrag auf das nächste Quartal. Zur Vervollständigung Ihres Antrags haben Sie dabei eine Nachreichungsfrist von zwei Wochen.

Patientenansicht in Optica Viva

Bereit für die TI mit Optica Viva

Um die Funktionen der TI nutzen zu können, benötigen Sie eine TI-fähige Softwarelösung. Optica Viva ist schon heute bereit und integriert verfügbare Anwendungen direkt in die Software: KIM ist die bislang einzige TI-Anwendung, die für Heilmittelerbringende verfügbar ist und als eigenes Modul in Optica Viva integriert und sofort nutzbar. Auch weitere Anwendungen wie z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) werden sobald verfügbar direkt in die Software integriert.

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