Unsere Leistung: Die Abrechnung für die Logopädie

Logopädische Rezepte gehören zu den komplexesten im Heilmittelbereich und die Abrechnung in der Logopädie ist entsprechend anspruchsvoll. Ob Stottertherapie, Diagnostik oder Zahnarztrezepte: Hinter jeder Verordnungsart stecken eigene Regeln und Fallstricke. 

Optica kennt alle Besonderheiten der Logopädie-Abrechnung und übernimmt Ihre Rezeptabrechnung zuverlässig, korrekt und mit dem Ziel, Absetzungen zu minimieren. So können Sie sich voll auf Ihre Patient:innen konzentrieren und darauf vertrauen, dass Sie am Ende auch das erhalten, was Ihnen zusteht.

Abrechnung in der Logopädie – Ihre Vorteile mit Optica

Kein gesondertes Abfotografieren von Verordnungen

Kein Ausfüllen von lästigen Kodier- oder Begleitbelegen

Keine Extra-App für die zusätzliche Erfassung der Verordnungen

Keine Eingabe von abstrakten Kodierungen oder komplizierten Kürzeln 

Kein handschriftliches Ergänzen oder Drucken von Taxierungsdaten in Rezeptzwischenräume

Spürbar weniger Verwaltungsaufwand

Von der Rezeptprüfung bis zur Abrechnung mit den Kostenträgern: Wir übernehmen die administrativen Aufgaben rund um Ihre Heilmittelverordnungen. So entlasten Sie Ihr Praxisteam und gewinnen mehr Zeit für das, was zählt – Ihre Patientinnen und Patienten.

Sichere & korrekte Abrechnung

Mit unserer langjährigen Abrechnungsexpertise und einer sorgfältigen Rezeptprüfung minimieren Sie das Risiko von Absetzungen. So sichern Sie Ihre Vergütung und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihren Praxiserfolg.

Liquidität, auf die Sie sich verlassen können

Profitieren Sie von einer schnellen Auszahlung Ihrer Forderungen und schaffen Sie sich finanzielle Planungssicherheit. So bleiben Sie flexibel und können sich auf die Weiterentwicklung Ihrer Praxis konzentrieren.

Ihre Abrechnungsgebühren für die Logopädie – transparent und flexibel

Als Logopäd:in wählen Sie bei Optica genau die Leistungen, die Ihre Praxis braucht – ohne aufgeblähte Pakete oder versteckte Kosten. Unsere Basisleistung deckt Ihre tägliche Abrechnung vollständig ab. Alles darüber hinaus, von der Sofortauszahlung bis zur Rezeptprüfung, buchen Sie flexibel als Zusatzleistung dazu.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über mögliche Gebühren für die Rezeptabrechnung mit Optica. Weil jede Praxis einzigartig ist beraten wir Sie alternativ auch gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf die Bedürfnisse Ihrer Praxis zugeschnitten ist.

Abrechnungsgebühr

ab 1,08 %

vom Bruttogesamtbetrag zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gilt eine Mindestgebühr von 29 € pro Abrechnung. Diese entfällt, sobald die Abrechnungsgebühr diesen Betrag übersteigt.

Enthaltene Basisleistungen

Grundgebühr & Nachweise
Für Ihre monatlichen Abrechnungen mit entsprechenden Unterlagen: Abrechnungsnachweis, Kontoauszug, Sammelrechnung, inkl. alphabetischer Sortierung und Statistiken, Übersicht zu Absetzungen

ab 0,78 %

Maschinenlesbare Abrechnung §302 SGB V
Prüfung auf Abrechnungsfähigkeit, Richtlinienkonforme Datenlieferung an Kostenträger; Scannen & Archivieren; Versandaufkleber; Nachberechnungen an Kostenträger.

ab 0,20 %

Taxierung der Rezepte (Muster 13 und Z13)
Ermittlung von Positionsnummern, Behandlungsanzahl und Bruttogesamtbetrag. Bei zusätzlicher digitalen Dateneinreichung entfällt diese Gebühr.

ab 0,10 %

Optionale Zusatzleistungen für Ihre Logopädie-Praxis

Sofortauszahlung

ab 1,15 %

Der schnellste Weg zu mehr Liquidität:
Sie erhalten 90% Ihrer Nettoforderung nach 2 Tagen. Die Restzahlung in Höhe von 10% erfolgt dann nach 27 Tagen.

SMART-Prüfung

ab 0,49 %

Schutz vor Absetzungen
Detaillierte maschinelle Prüfung Ihrer GKV-Rezepte auf die Einhaltung von 37 Kriterien, nach denen Kostenträger Rezepte unbezahlt einbehalten dürfen - vor Einreichung an die Krankenkassen.

EXPERT-Prüfung

ab 0,30 %

Schutz vor Absetzungen
Detaillierte manuelle Prüfung Ihrer GKV-Rezepte durch unser Expertenteam auf die Einhaltung von 23 Kriterien, die häufig zu Absetzungen führen - vor Einreichung an die Krankenkassen.

Erfassung Auftrags-/ Rechnungsnummer

ab 0,15 %

Erfassung Ihrer individuellen Auftrags- und Rechnungsnummer.
 

Mitarbeiterstatistik

ab 0,15 %

Transparenz für Sie und Ihr Team
Differenzierte Auswertung der Abrechnung nach Mitarbeitern – gemäß Ihren Vorgaben auf den Rezepten.

Arztstatistik

ab 0,10 %

Differenzierte Auswertung der Abrechnung nach Arztnummer.

Zuzahlungsinkasso

ab 3,50 € 

Wir ziehen die fälligen Zuzahlungsbeträge von Ihren Patienten ein (pro Beleg).

Abrechnung von Privatrezepten

ab 2,90 %

Übertragen Sie uns die Rechnungserstellung und das kaufmännische Mahnwesen (Rechnung + 3 Mahnungen).

Startklar: Unser Angebot für Existenzgründer:innen

Damit Sie sich von Anfang an ganz auf die Therapie Ihrer Patient:innen konzentrieren können, bieten wir Ihnen als Existenzgründer:in unseren Existenzgründer-Vorteil „Startklar": Profitieren Sie (nach entsprechendem Nachweis) in den ersten sechs Monaten von 50 % Rabatt auf eingereichte Kassenverordnungen.

Logopädie-Rezepte richtig abrechnen: Das sind die Fallstricke.

Die Abrechnung von Heilmitteln in der Logopädie ist vielschichtiger als in vielen anderen Therapiebereichen – logopädische Verordnungen können umfangreich sein und umfassen ein breites Spektrum an Leistungsarten. Von der Stottertherapie über Zahnarztrezepte bis hin zur Diagnostik: Optica kennt jeden Fallstrick und sorgt für eine korrekte, absetzungsarme Logopädie-Abrechnung.

Änderungen am Rahmenvertrag (ab 01.05.2026)

Zum 1. Mai 2026 traten in der Logopädie umfangreiche Änderungen am Rahmenvertrag in Kraft: neue Fristen für Widersprüche, aktualisierte Regeln bei der Quittierung und bei Korrekturen auf Verordnungen. Ab 2027 kommt die Pflicht zur Eintragung von Hausbesuchen hinzu. Optica kennt alle Neuregelungen und stellt sicher, dass Ihre Abrechnung stets auf dem aktuellen Stand ist.

Zahnarztrezepte

Verordnungen durch Zahnärzt:innen sorgen immer wieder für Unsicherheiten. Diese Rezepte weichen in Aufbau und Anforderungen von den Standard-Heilmittelverordnungen ab und werden von manchen Kostenträgern besonders kritisch geprüft. Optica ist mit den Besonderheiten der zahnärztlichen Verordnung in der Logopädie vertraut und rechnet sie korrekt ab.

Frühförderung

Logopädische Leistungen im Bereich der Frühförderung unterliegen spezifischen Abrechnungsregeln: von der richtigen Positionsnummer über Angaben zur Einrichtung bis zur korrekten Dokumentation der erbrachten Einheiten. Optica sorgt dafür, dass Frühförder-Rezepte korrekt und vollständig eingereicht werden.

Telemedizinische Leistungen (Videotherapie)

Seit 2022 ist die Videotherapie in der Logopädie Teil der GKV-Regelversorgung, aber nicht jede logopädische Leistung ist per Videobehandlung abrechenbar. Optica sorgt dafür, dass telemedizinisch erbrachte Heilmittel in der Logopädie korrekt ausgewiesen und abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Videotherapie in der Logopädie.

Langfristverordnungen (LHB / BVB)

Langfristige Heilmittelbehandlungen (LHB) und besondere Verordnungsbedarfe (BVB) spielen in der Logopädie eine wichtige Rolle – insbesondere bei Patient:innen mit chronischen Sprach- oder Schluckstörungen. Optica berücksichtigt alle Besonderheiten der logopädischen Langzeitversorgung.

Logopädische Diagnostik

Logopädische Diagnostik ist als eigenständige Leistung abrechenbar, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit den richtigen Positionsnummern. Optica prüft Rezepte auf Plausibilität und Abrechnungsfähigkeit und gibt fehlerhafte Belege rechtzeitig zur Korrektur zurück

So funktioniert die Abrechnung mit Optica.

Schnell und sicher zum optimalen Ergebnis: Die Rezeptabrechnung mit Optica. Erfahren Sie hier, wie genau sie abläuft.

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Logopädie Röder

Das sagen unsere Kund:innen

„Mit Optica habe ich eine personenunabhängige Struktur, die mir und meinem Team jeden Tag zur Verfügung steht, die uns Planungssicherheit und finanzielle Sicherheit bietet und unsere Abrechnung deckt. Hinzu kommen die Einsparungen, die andernfalls in Personalkosten für Rezeptabrechnung anfallen würden sowie die Mitarbeiterentlastung im Therapiealltag. Für mich und mein Unternehmen war es das Beste was passieren konnte.“

Verena Rumm, Logopädin und Inhaberin Logopädie Röder in München

Vereinfachen Sie Therapierorganisation und Praxisverwaltung mit Optica Viva

Vom Terminkalender über die TI bis zur Abrechnung: Mit Optica Viva können Sie alle Prozesse in Ihrer Praxis mit wenigen Klicks steuern und dabei Zeit und Aufwand sparen. Ursprünglich speziell für die Logopädie entwickelt, unterstützt Optica Viva alle Besonderheiten der logopädischen Praxis – von der Terminverwaltung über die Dokumentation bis zur direkten Anbindung an die Abrechnung. 

Erfahren Sie mehr über Optica Viva

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Optica Abrechnung in der Logopädie

Sie haben Fragen zur Abrechnung von Logopädie-Rezepten mit Optica? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Optica übernimmt die vollständige Kassenabrechnung nach § 302 SGB V – von der Taxierung über die Datenlieferung an die Kostenträger bis zur Rezeptversicherung. Alle Rezepte werden auf Vollständigkeit und Abrechnungsfähigkeit geprüft; fehlerhafte Belege werden zur Korrektur zurückgegeben. Auf Wunsch lassen sich bis zu 90 % der Forderungen innerhalb von 48 Stunden auszahlen. Alle Besonderheiten der Logopädie-Abrechnung – von Stottertherapie und Zahnarztrezepten über Diagnostik und Videotherapie bis zu Langfristverordnungen – werden dabei berücksichtigt.

Taxierung, Datenlieferung an Kostenträger:innen, Rezeptversicherung und Zugang zum Kundenportal MeinOptica sind in allen Paketen enthalten. Optional – je nach gewähltem Paket – kommen Sofortauszahlung (ca. 90 % in 48 h), Vorab-Rezept-Prüfung, Privatabrechnung und Zuzahlungsinkasso hinzu. Alle logopädiespezifischen Verordnungsformen werden berücksichtigt, darunter Stottertherapie, Frühförderung, Zahnarztrezepte, telemedizinische Leistungen, Diagnostik und Langfristverordnungen.

Mit den Sofortzahlungen können Sie sich auf Wunsch bis zu 90 % Ihrer Forderungen innerhalb von 48 Stunden nach Rezepteingang auszahlen lassen. Die reguläre Auszahlung durch die Krankenkassen erfolgt nach abgeschlossener Datenlieferung zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin.

Ja. Optica ist mit den Besonderheiten zahnärztlicher Verordnungen in der Logopädie vertraut – etwa bei myofunktionellen Störungen oder nach kieferorthopädischer Behandlung. Diese Rezepte weichen strukturell von Standard-Heilmittelverordnungen ab und werden von einigen Kostenträgern besonders kritisch geprüft. Im Rahmen der Taxierung und Rezeptprüfung berücksichtigt Optica die spezifischen Anforderungen dieser Verordnungsart.

Ja. Telemedizinisch erbrachte logopädische Leistungen sind seit 2022 Teil der GKV-Regelversorgung und können mit Optica korrekt abgerechnet werden – inklusive der erforderlichen Kennzeichnung auf der Verordnung und der geltenden Positionsnummern. Optica stellt sicher, dass Videotherapie-Leistungen regelkonform ausgewiesen werden.

Bestimmte Angaben auf logopädischen Verordnungen dürfen ausschließlich vor Behandlungsbeginn korrigiert werden – danach droht Absetzung. Im Rahmen der Rezept-Basisprüfung werden alle Rezepte auf Abrechnungsfähigkeit überprüft. Die optionale Vorab-Rezept-Prüfung schützt gezielt vor Absetzungen und kann als Zusatzleistung unabhängig vom gebuchten Paket hinzugebucht werden.

Ja. Die Privatabrechnung ist als optionale Zusatzleistung verfügbar und umfasst die Abrechnung von Privatverordnungen inklusive kaufmännischem Mahnwesen (Rechnung plus drei Mahnungen).

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