Unsere Leistung: Die Abrechnung für die Logopädie
Logopädische Rezepte gehören zu den komplexesten im Heilmittelbereich und die Abrechnung in der Logopädie ist entsprechend anspruchsvoll. Ob Stottertherapie, Diagnostik oder Zahnarztrezepte: Hinter jeder Verordnungsart stecken eigene Regeln und Fallstricke.
Optica kennt alle Besonderheiten der Logopädie-Abrechnung und übernimmt Ihre Rezeptabrechnung zuverlässig, korrekt und mit dem Ziel, Absetzungen zu minimieren. So können Sie sich voll auf Ihre Patient:innen konzentrieren und darauf vertrauen, dass Sie am Ende auch das erhalten, was Ihnen zusteht.
Abrechnung in der Logopädie – Ihre Vorteile mit Optica
Kein gesondertes Abfotografieren von Verordnungen | |
Kein Ausfüllen von lästigen Kodier- oder Begleitbelegen | |
Keine Extra-App für die zusätzliche Erfassung der Verordnungen | |
Keine Eingabe von abstrakten Kodierungen oder komplizierten Kürzeln | |
Kein handschriftliches Ergänzen oder Drucken von Taxierungsdaten in Rezeptzwischenräume |
Spürbar weniger Verwaltungsaufwand
Von der Rezeptprüfung bis zur Abrechnung mit den Kostenträgern: Wir übernehmen die administrativen Aufgaben rund um Ihre Heilmittelverordnungen. So entlasten Sie Ihr Praxisteam und gewinnen mehr Zeit für das, was zählt – Ihre Patientinnen und Patienten.
Sichere & korrekte Abrechnung
Mit unserer langjährigen Abrechnungsexpertise und einer sorgfältigen Rezeptprüfung minimieren Sie das Risiko von Absetzungen. So sichern Sie Ihre Vergütung und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihren Praxiserfolg.
Liquidität, auf die Sie sich verlassen können
Profitieren Sie von einer schnellen Auszahlung Ihrer Forderungen und schaffen Sie sich finanzielle Planungssicherheit. So bleiben Sie flexibel und können sich auf die Weiterentwicklung Ihrer Praxis konzentrieren.
Vier Leistungspakete für Ihre Logopädie-Abrechnung.
Als spezialisiertes Abrechnungszentrum für die Logopädie bieten wir Ihnen vier maßgeschneiderte Pakete für die Abrechnung Ihrer Heilmittel-Rezepte. Wählen Sie einfach das Paket aus, das am besten zu Ihren Wünschen passt und ergänzen Sie es bei Bedarf durch weitere Zusatzleistungen. Wir richten uns ganz nach Ihnen und unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Paket „Sicherheit“
Das Paket „Sicherheit“ enthält alle grundlegenden Leistungen, die für eine sichere Abrechnung notwendig sind.
Paket „Sicherheit Plus“
Das Paket „Sicherheit Plus“ enthält alle Leistungen des Pakets „Sicherheit“ – ergänzt um die Zusatzleistung Taxierung Plus, mit der Sie von einer noch komfortableren und umfangreicheren Taxierung profitieren.
Paket „Liquidität“
Das Paket „Liquidität“ enthält alle Leistungen des Pakets „Sicherheit“ – ergänzt um die Zusatzleistung Sofortauszahlung, mit der Sie sich auf Wunsch rund 90 % Ihrer Forderungen innerhalb von 48 h auszahlen lassen können.
Paket „Rundum-Service“
Das Paket „Rundum-Service“ enthält alle Leistungen der Pakete „Sicherheit“, „Sicherheit Plus“ sowie „Liquidität“ und bietet Ihnen mit der Zusatzleistung Vorab-Rezept-Prüfung außerdem einen Schutz vor Absetzungen.
Alle Leistungen im Überblick:
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Maschinenlesbare Abrechnung nach § 302 SGB V
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Rezeptversicherung
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Taxierung
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Entlastende Services und Wettbewerbsanalyse
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Kundenportal „MeinOptica“
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Taxierung Plus
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Sofortauszahlung
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Vorab-Rezept-Prüfung (Schutz vor Absetzungen)
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Zuzahlungsinkasso
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Privatabrechnung
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Rezept-Abholservice
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Statistiken
Sicherheit
Sicherheit Plus
Liquidität
Rundum-Service
Startklar: Unser Angebot für Existenzgründer:innen
Damit Sie sich von Anfang an ganz auf die Therapie Ihrer Patient:innen konzentrieren können, bieten wir Ihnen als Existenzgründer:in unseren Existenzgründer-Vorteil „Startklar": Profitieren Sie (nach entsprechendem Nachweis) in den ersten sechs Monaten von 50 % Rabatt auf eingereichte Kassenverordnungen.
Logopädie-Rezepte richtig abrechnen: Das sind die Fallstricke.
Die Abrechnung von Heilmitteln in der Logopädie ist vielschichtiger als in vielen anderen Therapiebereichen – logopädische Verordnungen können umfangreich sein und umfassen ein breites Spektrum an Leistungsarten. Von der Stottertherapie über Zahnarztrezepte bis hin zur Diagnostik: Optica kennt jeden Fallstrick und sorgt für eine korrekte, absetzungsarme Logopädie-Abrechnung.
Änderungen am Rahmenvertrag (ab 01.05.2026)
Zum 1. Mai 2026 traten in der Logopädie umfangreiche Änderungen am Rahmenvertrag in Kraft: neue Fristen für Widersprüche, aktualisierte Regeln bei der Quittierung und bei Korrekturen auf Verordnungen. Ab 2027 kommt die Pflicht zur Eintragung von Hausbesuchen hinzu. Optica kennt alle Neuregelungen und stellt sicher, dass Ihre Abrechnung stets auf dem aktuellen Stand ist.
Zahnarztrezepte
Verordnungen durch Zahnärzt:innen sorgen immer wieder für Unsicherheiten. Diese Rezepte weichen in Aufbau und Anforderungen von den Standard-Heilmittelverordnungen ab und werden von manchen Kostenträgern besonders kritisch geprüft. Optica ist mit den Besonderheiten der zahnärztlichen Verordnung in der Logopädie vertraut und rechnet sie korrekt ab.
Frühförderung
Logopädische Leistungen im Bereich der Frühförderung unterliegen spezifischen Abrechnungsregeln: von der richtigen Positionsnummer über Angaben zur Einrichtung bis zur korrekten Dokumentation der erbrachten Einheiten. Optica sorgt dafür, dass Frühförder-Rezepte korrekt und vollständig eingereicht werden.
Telemedizinische Leistungen (Videotherapie)
Seit 2022 ist die Videotherapie in der Logopädie Teil der GKV-Regelversorgung, aber nicht jede logopädische Leistung ist per Videobehandlung abrechenbar. Optica sorgt dafür, dass telemedizinisch erbrachte Heilmittel in der Logopädie korrekt ausgewiesen und abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Videotherapie in der Logopädie.
Langfristverordnungen (LHB / BVB)
Langfristige Heilmittelbehandlungen (LHB) und besondere Verordnungsbedarfe (BVB) spielen in der Logopädie eine wichtige Rolle – insbesondere bei Patient:innen mit chronischen Sprach- oder Schluckstörungen. Optica berücksichtigt alle Besonderheiten der logopädischen Langzeitversorgung.
Logopädische Diagnostik
Logopädische Diagnostik ist als eigenständige Leistung abrechenbar, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit den richtigen Positionsnummern. Optica prüft Rezepte auf Plausibilität und Abrechnungsfähigkeit und gibt fehlerhafte Belege rechtzeitig zur Korrektur zurück
So funktioniert die Abrechnung mit Optica.
Schnell und sicher zum optimalen Ergebnis: Die Rezeptabrechnung mit Optica. Erfahren Sie hier, wie genau sie abläuft.
Logopädie Röder
Das sagen unsere Kund:innen
„Mit Optica habe ich eine personenunabhängige Struktur, die mir und meinem Team jeden Tag zur Verfügung steht, die uns Planungssicherheit und finanzielle Sicherheit bietet und unsere Abrechnung deckt. Hinzu kommen die Einsparungen, die andernfalls in Personalkosten für Rezeptabrechnung anfallen würden sowie die Mitarbeiterentlastung im Therapiealltag. Für mich und mein Unternehmen war es das Beste was passieren konnte.“
Verena Rumm, Logopädin und Inhaberin Logopädie Röder in München
Vereinfachen Sie Therapierorganisation und Praxisverwaltung mit Optica Viva
Vom Terminkalender über die TI bis zur Abrechnung: Mit Optica Viva können Sie alle Prozesse in Ihrer Praxis mit wenigen Klicks steuern und dabei Zeit und Aufwand sparen. Ursprünglich speziell für die Logopädie entwickelt, unterstützt Optica Viva alle Besonderheiten der logopädischen Praxis – von der Terminverwaltung über die Dokumentation bis zur direkten Anbindung an die Abrechnung.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Optica Abrechnung in der Logopädie
Sie haben Fragen zur Abrechnung von Logopädie-Rezepten mit Optica? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie läuft die Logopädie-Abrechnung mit Optica ab?
Optica übernimmt die vollständige Kassenabrechnung nach § 302 SGB V – von der Taxierung über die Datenlieferung an die Kostenträger bis zur Rezeptversicherung. Alle Rezepte werden auf Vollständigkeit und Abrechnungsfähigkeit geprüft; fehlerhafte Belege werden zur Korrektur zurückgegeben. Auf Wunsch lassen sich bis zu 90 % der Forderungen innerhalb von 48 Stunden auszahlen. Alle Besonderheiten der Logopädie-Abrechnung – von Stottertherapie und Zahnarztrezepten über Diagnostik und Videotherapie bis zu Langfristverordnungen – werden dabei berücksichtigt.
Was umfasst die Abrechnung von Heilmitteln in der Logopädie bei Optica?
Taxierung, Datenlieferung an Kostenträger:innen, Rezeptversicherung und Zugang zum Kundenportal MeinOptica sind in allen Paketen enthalten. Optional – je nach gewähltem Paket – kommen Sofortauszahlung (ca. 90 % in 48 h), Vorab-Rezept-Prüfung, Privatabrechnung und Zuzahlungsinkasso hinzu. Alle logopädiespezifischen Verordnungsformen werden berücksichtigt, darunter Stottertherapie, Frühförderung, Zahnarztrezepte, telemedizinische Leistungen, Diagnostik und Langfristverordnungen.
Wie schnell erhalte ich mein Geld nach der Einreichung?
Mit den Sofortzahlungen können Sie sich auf Wunsch bis zu 90 % Ihrer Forderungen innerhalb von 48 Stunden nach Rezepteingang auszahlen lassen. Die reguläre Auszahlung durch die Krankenkassen erfolgt nach abgeschlossener Datenlieferung zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin.
Kann Optica Zahnarztrezepte in der Logopädie abrechnen?
Ja. Optica ist mit den Besonderheiten zahnärztlicher Verordnungen in der Logopädie vertraut – etwa bei myofunktionellen Störungen oder nach kieferorthopädischer Behandlung. Diese Rezepte weichen strukturell von Standard-Heilmittelverordnungen ab und werden von einigen Kostenträgern besonders kritisch geprüft. Im Rahmen der Taxierung und Rezeptprüfung berücksichtigt Optica die spezifischen Anforderungen dieser Verordnungsart.
Ist Videotherapie in der Logopädie mit Optica abrechenbar?
Ja. Telemedizinisch erbrachte logopädische Leistungen sind seit 2022 Teil der GKV-Regelversorgung und können mit Optica korrekt abgerechnet werden – inklusive der erforderlichen Kennzeichnung auf der Verordnung und der geltenden Positionsnummern. Optica stellt sicher, dass Videotherapie-Leistungen regelkonform ausgewiesen werden.
Was passiert, wenn auf einem Logopädie-Rezept Fehler sind?
Bestimmte Angaben auf logopädischen Verordnungen dürfen ausschließlich vor Behandlungsbeginn korrigiert werden – danach droht Absetzung. Im Rahmen der Rezept-Basisprüfung werden alle Rezepte auf Abrechnungsfähigkeit überprüft. Die optionale Vorab-Rezept-Prüfung schützt gezielt vor Absetzungen und kann als Zusatzleistung unabhängig vom gebuchten Paket hinzugebucht werden.
Kann Optica auch Privatverordnungen in der Ergotherapie abrechnen?
Ja. Die Privatabrechnung ist als optionale Zusatzleistung verfügbar und umfasst die Abrechnung von Privatverordnungen inklusive kaufmännischem Mahnwesen (Rechnung plus drei Mahnungen).