Unsere Leistung: Die Abrechnung für die Orthopädieschuhtechnik
Sie sind als Orthopädieschuhtechniker:in jeden Tag nah an Ihren Patient:innen. Gleichzeitig sind Sie Unternehmer:in mit hoher Verantwortung. Zwischen Maßnahme, Beratung, Fertigung und Versorgung bleibt für korrekte Rezeptabrechnung oft wenig Zeit. Genau hier setzt Optica an.
Mit unserer spezialisierten Abrechnung für die Orthopädieschuhtechnik stellen wir sicher, dass Ihre Rezepte korrekt taxiert, fristgerecht eingereicht und mit niedriger Absetzungsquote abgerechnet werden. Wir unterstützen Sie von der Prüfung des Kassenrezepts über die Genehmigung bis hin zur Abrechnung von Privatverordnungen – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was zählt: die bestmögliche Versorgung Ihrer Patient:innen.
Abrechnung in der Orthopädieschuhtechnik – Ihre Vorteile mit Optica
Jederzeit korrekte Taxierung | |
Keine zeitaufwendigen Abrechnungskonflikte | |
Voller Fokus auf Ihr Kerngeschäft | |
Optica-Qualitätswerkzeuge „Preischeck" und „Rezeptretter" | |
Kein Abfotografieren, keine extra App |
Spürbar weniger Verwaltungsaufwand
Von der Prüfung Ihrer Verordnungen bis zur Abrechnung mit den Kostenträgern: Wir übernehmen die administrativen Aufgaben rund um Ihre Rezeptabrechnung. So entlasten Sie Ihr Team und gewinnen mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Kundinnen und Kunden.
Sichere & korrekte Abrechnung
Mit unserer langjährigen Abrechnungsexpertise und einer sorgfältigen Prüfung mit unseren Qualitätswerkzeugen reduzieren Sie das Risiko von Absetzungen. So sichern Sie Ihre Vergütung und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihren Unternehmenserfolg
Liquidität, auf die Sie sich verlassen können
Profitieren Sie von einer schnellen Auszahlung Ihrer Forderungen und schaffen Sie sich finanzielle Planungssicherheit. So bleiben Sie flexibel und können sich auf Ihr Kerngeschäft und die Weiterentwicklung Ihres Unternehmens konzentrieren.
Ihre Gebühren für die Orthopädieschuhtechnik-Abrechnung– transparent und flexibel
Jeder orthopädieschuhtechnische Betrieb ist anders: Filialstrukturen, Spezialisierung, Patientenklientel und Auftragsvolumen unterscheiden sich deutlich. Deshalb wählen Sie bei Optica genau die Leistungen, die Sie brauchen – ohne aufgeblähte Pakete oder versteckte Kosten. Unsere Basisleistung deckt Ihre tägliche Abrechnung vollständig ab. Alles darüber hinaus, ob Sofortauszahlung oder weitere Prüf- und Serviceleistungen, buchen Sie flexibel als Zusatzleistung dazu.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über alle Leistungen für die Rezeptabrechnung mit Optica. Weil jeder Betrieb einzigartig ist beraten wir Sie alternativ auch gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Abrechnungsgebühr
ab 1,18 %
vom Bruttogesamtbetrag zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gilt eine Mindestgebühr von 29 € pro Abrechnung. Diese entfällt, sobald die Abrechnungsgebühr diesen Betrag übersteigt.
Enthaltene Basisleistungen
| Grundgebühr & Nachweise Für Ihre monatlichen Abrechnungen mit entsprechenden Unterlagen: Abrechnungsnachweis, Kontoauszug, Sammelrechnung, inkl. alphabetischer Sortierung und Statistiken | ab 0,98 % | |
| Maschinenlesbare Abrechnung gem. §§ 300, 302 SGB V und § SGB XI Prüfung auf Abrechnungsfähigkeit, Richtlinienkonforme Datenlieferung an Kostenträger; Scannen & Archivieren; Versandaufkleber; Nachberechnungen an Kostenträger. | 0,20 % |
Optionale Zusatzleistungen für Ihren Orthopädieschuhtechnik-Betrieb
Sofortauszahlung
ab 1,15 % (nach 1 Tag)
ab 0,6 % (nach 14 Tagen)
Der schnellste Weg zu mehr Liquidität:
Sie erhalten 90% Ihrer Nettoforderung nach dem von Ihnen gewählten Auszahlungszeitpunkt.
Absetzungsprüfung
ab 0,20 %
Überprüfung der Absetzung, beispielsweise ob Unterlagen fehlen oder unvollständig sind.
Erfassung Auftrags-/ Rechnungsnummer
ab 0,15 %
Erfassung Ihrer individuellen Auftrags- und Rechnungsnummer.
Rezeptbedruckung
ab 0,30 %
Optica bedruckt die Rezepte mit von Ihnen vorgegebenen Werten (z. B. Positionsnummern, Preise).
Mitarbeiterstatistik
ab 0,15 %
Transparenz für Sie und Ihr Team
Differenzierte Auswertung der Abrechnung nach Mitarbeiternummern – gemäß Ihren Vorgaben auf den Rezepten.
Arztstatistik
ab 0,10 %
Differenzierte Auswertung der Abrechnung nach Arztnummer.
Zuzahlungsinkasso
ab 3,50 €
Wir ziehen die fälligen Zuzahlungsbeträge von Ihren Patienten ein (pro Beleg).
Abrechnung von Privatrezepten
ab 3,85 %
Übertragen Sie uns die Rechnungserstellung und das kaufmännische Mahnwesen (Rechnung + 3 Mahnungen).
So funktioniert die Abrechnung mit Optica.
Schnell und sicher zum optimalen Ergebnis: Die Rezeptabrechnung mit Optica. Erfahren Sie hier, wie genau sie abläuft.
Grundlagen für eine sichere Abrechnung in der Orthopädieschuhtechnik
Damit Ihre Abrechnung in der Orthopädieschuhtechnik sicher und absetzungsarm läuft, müssen mehrere Bausteine zusammenpassen: Versorgung, Verordnung und Unterlagen.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen kompakt, worauf es in den einzelnen Bereichen ankommt – und welche Punkte Sie im Praxisalltag besonders im Blick behalten sollten:
Versorgung & Leistungserbringung
In der Orthopädieschuhtechnik sind pro Kalenderjahr in der Regel maximal zwei Paar Einlagen verordnungsfähig, häufig mit einem Mindestabstand von sechs Monaten. Bei konfektionierter Ware muss die Versorgung innerhalb von 28 Kalendertagen nach Rezeptdatum erfolgen. Zudem sind die Produktgruppen 08 (Einlagen) und 31 (Schuhzurichtung) immer getrennt abzurechnen. Optica hat all diese Besonderheiten für Sie im Blick und sorgt für die korrekte Abrechnung.
Verordnung
Die Verordnung bildet die Grundlage für eine abrechnungsfähige Versorgung. Fehlende Unterschriften der Ärzt:in führen zur Absetzung, rückwirkend ausgestellte Rezepte sind nicht zulässig. Zusätze wie Einlagen oder Zurichtungen müssen ausdrücklich verordnet sein – ohne gültige Verordnung sollte keine Warenausgabe bzw. Lieferung erfolgen Optica sorgt dafür, dass Ihre Rezepte korrekt und vollständig eingereicht werden.
Abrechnungsrelevante Unterlagen
Für eine sichere Abrechnung sind vollständige Unterlagen entscheidend: Dazu zählen Genehmigung bzw. eKV-Ausdruck, eine Empfangsbestätigung (wenn keine Unterschrift auf dem Rezept vorhanden ist), gegebenenfalls produktindividuelle Erhebungs- oder Beratungsbögen wie Maßblätter sowie die dokumentierte Patientenaufklärung über eine aufzahlungsfreie Alternative. Optica prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, und sorgt für eine regelkonforme Abrechnung.
Optica Omnia: die clevere Software für Orthopädieschuhtechnik
Optica Omnia ist eine Branchensoftware, die Sie entlang des gesamten Versorgungsprozesses unterstützt – mit allen Funktionen in einer Software. Das Ergebnis: weniger Programmchaos, mehr Effizienz. Auch dank verschiedenster Schnittstellen zu Programmen wie Rothballer oder medilogic.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Optica Abrechnung in der Orthopädieschuhtechnik
Sie haben Fragen zur Abrechnung von Hilfsmittel-Rezepten mit Optica? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie unterstützt Optica die Abrechnung für Orthopädieschuhtechniker:innen konkret?
Optica übernimmt die vollständige Abrechnung Ihrer Kassenrezepte gemäß § 302 SGB V und – je nach Vereinbarung – auch die Abrechnung von Privatverordnungen inklusive Mahnwesen. Wir prüfen Ihre Rezepte auf Abrechnungsfähigkeit, taxieren korrekt nach Hilfsmittelkatalog und kümmern uns um die fristgerechte Datenlieferung an die Kostenträger. Auf Wunsch ergänzen wir dies um eine Vorab-Rezept-Prüfung, um Absetzungen gezielt zu vermeiden.
Wie tragen korrekt ausgefüllte Kassenrezepte zu weniger Absetzungen bei?
Ein korrekt ausgefülltes Kassenrezept ist die Grundlage jeder erfolgreichen Abrechnung. Sind Produkt, Produktgruppe, Mengen, Diagnose, Verordnungsdatum, Unterschrift und Stempel nicht vollständig oder plausibel, riskieren Sie Kürzungen oder komplette Absetzungen. Durch eine systematische Rezeptprüfung vor der Versorgung und durch klare interne Prozesse reduzieren Sie diese Risiken deutlich. Optica unterstützt Sie hierbei mit Beratung, Checklisten und einer qualifizierten Prüfung.
Wie schnell erhalte ich mein Geld nach der Einreichung?
Nach Eingang Ihrer Rezepte bei Optica werden diese geprüft, taxiert und elektronisch an die Kostenträger übermittelt. Die Auszahlung erfolgt entsprechend den vertraglich vereinbarten Fristen mit den Krankenkassen. Zusätzlich sind – je nach gewähltem Paket – beschleunigte Auszahlungsmodelle möglich. Details hierzu besprechen wir gerne im persönlichen Gespräch.
Übernimmt Optica auch das Mahnwesen für Privatpatient:innen?
Ja, Optica kann für Sie die Abrechnung von Privatverordnungen inklusive kaufmännischem Mahnwesen (Rechnung plus bis zu drei Mahnstufen) übernehmen. So stellen Sie sicher, dass offene Forderungen systematisch verfolgt werden, ohne Ihr Team zusätzlich zu belasten.
Prüft Optica auch Genehmigungen und eKV-Unterlagen?
Im Rahmen unserer Abrechnungsleistungen prüfen wir, ob die notwendigen Genehmigungen bzw. eKV-Nachweise vorliegen und vollständig sind. Fehlende Dokumente identifizieren wir frühzeitig und weisen Sie darauf hin, sodass Sie diese nachreichen können, bevor es zu Absetzungen kommt.