Unsere Leistung: Die Abrechnung für die Podologie

Podologische Behandlungen mit der Krankenkasse abrechnen – das klingt einfacher als es ist. Ob Nagelspangenbehandlung, podologische Komplexbehandlung oder die Abrechnung von Rezepten bei Patient:innen mit diabetischem Fußsyndrom: Hinter jeder Verordnung stecken eigene Anforderungen, Positionsnummern und Abrechnungsregeln, die sich zudem regelmäßig ändern. 

Mit Optica haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der die Podologie-Abrechnung in- und auswendig kennt und Ihre Rezepte zuverlässig, korrekt und absetzungsarm einreicht. So bleibt Ihre Zeit für das, was wirklich zählt: Ihre Patient:innen.

Abrechnung für die Podologie – Ihre Vorteile mit Optica

Kein gesondertes Abfotografieren von Verordnungen

Kein Ausfüllen von lästigen Kodier- oder Begleitbelegen

Keine Extra-App für die zusätzliche Erfassung der Verordnungen

Keine Eingabe von abstrakten Kodierungen oder komplizierten Kürzeln 

Kein handschriftliches Ergänzen oder Drucken von Taxierungsdaten in Rezeptzwischenräume.

Spürbar weniger Verwaltungsaufwand

Von der Rezeptprüfung bis zur Abrechnung mit den Kostenträgern: Wir übernehmen die administrativen Aufgaben rund um Ihre Heilmittelverordnungen. So entlasten Sie Ihr Praxisteam und gewinnen mehr Zeit für das, was zählt – Ihre Patientinnen und Patienten.

Sichere & korrekte Abrechnung

Mit unserer langjährigen Abrechnungsexpertise und einer sorgfältigen Rezeptprüfung minimieren Sie das Risiko von Absetzungen. So sichern Sie Ihre Vergütung und schaffen eine verlässliche Grundlage für Ihren Praxiserfolg.

Liquidität, auf die Sie sich verlassen können

Profitieren Sie von einer schnellen Auszahlung Ihrer Forderungen und schaffen Sie sich finanzielle Planungssicherheit. So bleiben Sie flexibel und können sich auf die Weiterentwicklung Ihrer Praxis konzentrieren.

Ihre Abrechnungsgebühren für die Podologie – transparent und flexibel

Als Podolog:in wählen Sie bei Optica genau die Leistungen, die Ihre Praxis braucht – ohne versteckte Kosten. Unsere Basisleistung deckt Ihre tägliche Abrechnung vollständig ab. Alles darüber hinaus, von der Sofortauszahlung bis zur Rezeptprüfung, buchen Sie flexibel als Zusatzleistung dazu.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über mögliche Gebühren für die Rezeptabrechnung mit Optica. Weil jede Praxis einzigartig ist beraten wir Sie alternativ auch gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf die Bedürfnisse Ihrer Praxis zugeschnitten ist.

Abrechnungsgebühr

ab 1,47 %

vom Bruttogesamtbetrag zzgl. gesetzl. MwSt.
Es gilt eine Mindestgebühr von 29 € pro Abrechnung. Diese entfällt, sobald die Abrechnungsgebühr diesen Betrag übersteigt.

Enthaltene Basisleistungen

Grundgebühr & Nachweise
Für Ihre monatlichen Abrechnungen mit entsprechenden Unterlagen: Abrechnungsnachweis, Kontoauszug, Sammelrechnung, inkl. alphabetischer Sortierung und Statistiken, Übersicht zu Absetzungen

ab 1,17 % 

Maschinenlesbare Abrechnung §302 SGB V
Prüfung auf Abrechnungsfähigkeit, Richtlinienkonforme Datenlieferung an Kostenträger; Scannen & Archivieren; Versandaufkleber; Nachberechnungen an Kostenträger.

ab 0,20 %

Taxierung der Rezepte (Muster 13 und Z13)
Ermittlung von Positionsnummern, Behandlungsanzahl und Bruttogesamtbetrag. Bei zusätzlicher digitalen Dateneinreichung entfällt diese Gebühr.

ab 0,10 %

Optionale Zusatzleistungen für Ihre Podologie-Praxis

Sofortauszahlung

ab 1,15 %

Der schnellste Weg zu mehr Liquidität:
Sie erhalten 90% Ihrer Nettoforderung nach 2 Tagen. Die Restzahlung in Höhe von 10% erfolgt dann nach 27 Tagen.

SMART-Prüfung

ab 0,49 %

Schutz vor Absetzungen
Detaillierte maschinelle Prüfung Ihrer GKV-Rezepte auf die Einhaltung von 37 Kriterien, nach denen Kostenträger Rezepte unbezahlt einbehalten dürfen - vor Einreichung an die Krankenkassen.

EXPERT-Prüfung

ab 0,30 %

Schutz vor Absetzungen
Detaillierte manuelle Prüfung Ihrer GKV-Rezepte durch unser Expertenteam auf die Einhaltung von 23 Kriterien, die häufig zu Absetzungen führen - vor Einreichung an die Krankenkassen.

Erfassung Auftrags-/ Rechnungsnummer

ab 0,15 %

Erfassung Ihrer individuellen Auftrags- und Rechnungsnummer.
 

Mitarbeiterstatistik

ab 0,15 %

Transparenz für Sie und Ihr Team
Differenzierte Auswertung der Abrechnung nach Mitarbeitern – gemäß Ihren Vorgaben auf den Rezepten.

Arztstatistik

ab 0,10 %

Differenzierte Auswertung der Abrechnung nach Arztnummer.

Zuzahlungsinkasso

ab 3,50

Wir ziehen die fälligen Zuzahlungsbeträge von Ihren Patienten ein (pro Beleg).

Abrechnung von Privatrezepten

ab 2,90 %

Übertragen Sie uns die Rechnungserstellung und das kaufmännische Mahnwesen (Rechnung + 3 Mahnungen).

Startklar: Unser Angebot für Existenzgründer:innen

Damit Sie sich von Anfang an ganz auf Ihre Patient:innen konzentrieren können, bieten wir Ihnen als Existenzgründer:in unseren Existenzgründer-Vorteil „Startklar": Profitieren Sie (nach entsprechendem Nachweis) in den ersten sechs Monaten von 50 % Rabatt auf eingereichte Kassenverordnungen.

Podologie-Rezepte richtig abrechnen: Das sind die Fallstricke.

Die Abrechnung podologischer Leistungen mit der Krankenkasse hat ihre eigenen Regeln und eigene Fehlerquellen. Von der Nagelspangenbehandlung mit ihrer neuen Positionssystematik über die podologische Komplexbehandlung bis zu den spezifischen Diagnosegruppen: Optica kennt jeden Fallstrick und sorgt für eine korrekte, absetzungsarme Abrechnung von Podologie-Rezepten.

Nagelspangenbehandlung 

Die Nagelspangenbehandlung hat sich 2025 grundlegend verändert und stellt viele Praxen vor Abrechnungsfragen. Denn ab dem 01. Juli 2025 trat eine Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V in Kraft, die die Abrechnung vereinfacht und neu strukturiert. Optica kennt die neue Positionssystematik und stellt sicher, dass Nagelspangen-Rezepte – ob alt oder neu – korrekt bei den Krankenkassen eingereicht werden.

Podologische Komplexbehandlung

Die podologische Komplexbehandlung ist eine umfassende Versorgungsform, die erhöhte Anforderungen an Dokumentation und Abrechnung stellt. Behandlungsumfang, Positionsnummern, Regelleistungszeiten und Zuzahlungsberechnung müssen korrekt zusammenpassen – andernfalls drohen Absetzungen. Optica prüft alle relevanten Angaben.

So funktioniert die Abrechnung mit Optica.

Schnell und sicher zum optimalen Ergebnis: Die Rezeptabrechnung mit Optica. Erfahren Sie hier, wie genau sie abläuft.

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Vereinfachen Sie Therapierorganisation und Praxisverwaltung mit Optica Viva

Vom Terminkalender über die TI bis zur Abrechnung: Mit Optica Viva können Sie alle Prozesse in Ihrer Praxis mit wenigen Klicks steuern – inklusive digitaler Patientenverwaltung und direkter Anbindung an die Abrechnung mit Optica.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Optica Abrechnung in der Podologie

Sie haben Fragen zur Abrechnung von Podologie-Rezepten mit Optica? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Taxierung, Datenlieferung an Kostenträger:innen, Rezeptversicherung und Zugang zum Kundenportal MeinOptica sind in allen Paketen enthalten. Optional (je nach gewähltem Paket) kommen Sofortauszahlung (ca. 90 % in 48 h), Vorab-Rezept-Prüfung, Privatabrechnung und Zuzahlungsinkasso hinzu. 

Mit der Sofortauszahlung können Sie sich auf Wunsch bis zu 90 % Ihrer Forderungen innerhalb von 48 Stunden nach Rezepteingang auszahlen lassen. Die reguläre Auszahlung durch die Krankenkassen erfolgt nach abgeschlossener Datenlieferung zum vertraglich vereinbarten Zahlungstermin.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 wurden die bisherigen fünf Abrechnungspositionen für Nagelspangen durch eine einheitliche neue Leistungsposition ersetzt – unabhängig vom verwendeten Spangensystem. Für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Oktober 2025 gilt ausschließlich die neue Systematik. Ältere Verordnungen werden weiterhin nach den bisherigen Regeln abgerechnet. Optica berücksichtigt automatisch das Ausstellungsdatum der jeweiligen Verordnung und wendet die korrekte Positionssystematik an.

Bestimmte Angaben auf podologischen Verordnungen dürfen ausschließlich vor Behandlungsbeginn korrigiert werden. Im Rahmen der Rezept-Basisprüfung werden alle Rezepte auf Abrechnungsfähigkeit überprüft und fehlerhafte Belege rechtzeitig zurückgegeben. Die optionale Vorab-Rezept-Prüfung schützt gezielt vor Absetzungen und kann als Zusatzleistung unabhängig vom gebuchten Paket hinzugebucht werden.

Die GKV-Abrechnung podologischer Leistungen ist auf folgende Diagnosegruppen beschränkt: DF (diabetisches Fußsyndrom), NF (Neuropathie), QF (Querschnittsyndrom) sowie UI1 und UI2 (eingewachsener Zehennagel nach L60.0). Leistungen bei Erkrankungen außerhalb dieser Gruppen – z. B. Haut- und Nagelveränderungen durch Chemotherapie – sind nicht GKV-abrechenbar und müssen als Privatleistung abgerechnet werden. Optica prüft Diagnoseangaben auf Plausibilität und bietet mit der optionalen Privatabrechnung auch hier eine Lösung.

Ja. Die Privatabrechnung ist als optionale Zusatzleistung verfügbar und umfasst die Abrechnung von Privatverordnungen inklusive kaufmännischem Mahnwesen (Rechnung plus drei Mahnungen).

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