Wie beantrage ich eHBA und SMC-B Ausweis?

Alles Wichtige zur Beantragung der beiden Ausweise für die TI im Überblick.

Ausgabestelle für den eHBA: das elektronische Gesundheitberuferegister

Um an der Telematikinfrastruktur teilzunehmen sind in der aktuellen Ausbaustufe der TI zwei physische Ausweiskarten notwendig: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und der Institutions- und Praxisausweis (SMC-B). 

Der oder die Inhaber:in eines eHBA kann sich mit dem Ausweis digital authentifizieren, Dokumente digital signieren und Patientendaten verschlüsselt übertragen.  Der SMC-B Ausweis wird auf Ihre Praxis ausgestellt und sorgt dafür, dass Ihre Praxis innerhalb der TI eindeutig zugeordnet werden kann bzw. erkennbar ist.

Beide Ausweise müssen über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden. Als gemeinsame Stelle aller Bundesländer übernimmt das eGBR die Ausgabe der Ausweise für alle Berufe, die nicht in einer Kammer organisiert sind und somit für alle Heilmittelerbringer:innen. Dort beantragen Sie beide Ausweiskarten.

Aktuell können nur Physiotherapeut:innen die Anträge stellen, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben und ihren Beruf auch dort ausüben. Im neuen Jahr wird Brandenburg folgen, Thüringen steht noch aus.

Das Antragsverfahren im Überblick

1. Registrierung im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR)

Um die Ausweise bestellen zu können, müssen Sie zunächst dort registriert sein.

2. Antrag und Bestellung des eHBA

Der eHBA muss zuerst bestellt werden, da dieser personengebunden ist und für den weiteren Bestellprozess als Nachweis Ihrer Person dient. Es bietet sich an, dass zunächst der oder die Inhaberin der Praxis einen eHBA beantragt.

3. Antrag und Bestellung des SMC-B Ausweis

Um den SMC-B Ausweis bestellen zu können, benötigt das eGBR benötigt die Ausweisnummer eines eHBA.

Die Beantragung des eHBA

Mit der Beantragung des eHBA ist zunächst eine Registrierung beim elektronischen Gesundheitsberuferegister eGBR notwendig. Hierzu müssen Sie sich über das NRW-Serviceportal beim eGBR anmelden und authentifizieren: 

  1. Im NRW-Serviceportal anmelden und ggf. authentifizieren
  2. Antragsformular ausfüllen
  3. Berufserlaubnisurkunde als Nachweis digital hochladen, bei Bedarf auch einen Nachweis über Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
  4. Antrag abschicken -  anschließend erhalten Sie eine Vorgangsnummer per Mail
  5. Verwaltungsgebühr entrichten (entfällt im Pilottest)

Mit der Vorgangsnummer der eGBR können Sie nun Ihren eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter bestellen. Diese stellen die Ausweise für Sie her und versenden die Karten an Sie:

  1. Identverfahren absolvieren (Postident oder Online-Ausweis-Ident)
  2. 14-stelligen Code des Identverfahrens erhalten
  3. Bestellung des eHBA im Antragsportal Ihre Vertrauensdiensteanbieters (z.B. D-Trust). Hierzu benötigen Sie die Vorgangsnummer des eGBR und den Code des Identverfahrens
  4. Antrag abschicken

Die Beantragung des SMC-B Ausweises

Sobald Ihnen Ihr eHBA vorliegt können Sie mit der Beantragung des SMC-B Ausweises starten. Auch dieser Ausweis wird zunächst beim eGBR beantragt und später bei einem Vertrauensdiensteanbieter bestellt und produziert. 

  1. Im NRW-Serviceportal einloggen
  2. Antragsformular ausfüllen, hierzu müssen Sie Ihre IK angeben.
  3. Berechtigung einer Leistungserbringung als Nachweis digital hochladen (Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne SGB V Versorgungsvertrag oder Beitritt zu einem Rahmenvertrag)
  4. Antrag abschicken -  anschließend erhalten Sie eine Vorgangsnummer per Mail
  5. Verwaltungsgebühr entrichten (entfällt im Pilottest)

Mit der Vorgangsnummer der eGBR können Sie nun auch den SMC-B Ausweis bei einem Vertrauensdiensteanbieter bestellen:

  1. Bestellung des SMC-B Ausweis im Antragsportal Ihre Vertrauensdiensteanbieters (z.B. D-Trust). Hierzu benötigen Sie die Vorgangsnummer des eGBR und die eHBA-Ausweisnummer einer betriebsangehörigen Person
  2. Antrag abschicken

Die Ausweise freischalten

Nach der Produktion durch den Vertrauensdiensteanbieter wird Ihnen der jeweilige Ausweis zugeschickt. Sobald dieser Ihnen vorliegt, müssen sowohl der eHBA als auch der SMC-B Ausweis separat freigeschaltet werden. Durch die Freischaltung werden Sie im Verzeichnisdienst der gematik gelistet und können über die TI kontaktiert werden. 

Die Freischaltung erfolgt in der Regel über die Website oder das Portal des Vertrauensdiensteanbieters. Gemeinsam mit dem jeweiligen Ausweis erhalten Sie einen PIN-/PUK Brief, ähnlich wie bei der Bestellung einer SIM-Karte für das Smartphone. 

Mit der Freischaltung des Ausweises bestätigen Sie, dass Sie Ihren Ausweis und Ihre PIN/PUK erhalten haben. Dies stellt sicher, dass Sie als berechtigte Person den eHBA bzw. den SMC-B Ausweis erhalten haben. 

Neben dem entsprechenden PIN-Brief benötigen Sie für die Freischaltung noch einmal die Vorgangsnummer und Ihr zertifikatspezifisches Service-Passwort, welches Sie bei der Beantragung des Ausweises erhalten haben. Es wurde automatisch generiert oder von Ihnen definiert und ist in Ihrer Antragsbestätigung festgehalten.

Unterlagen-Checkliste

Damit die Beantragung beider Ausweise schnell und unkompliziert durchgeführt werden kann, sollten Sie folgende, bereits erwähnte Unterlagen bereithalten:

Für den eGBR-Eintrag und den eHBA-Antrag:

  • Scan oder Foto Ihrer Berufsberechtigung (Berufserlaubnisurkunde)
  • Bei Bedarf: Nachweis über Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)

Für die Bestellung des eHBA beim Vertrauensdiensteanbieter:

  • Vorgangsnummer eGBR (wird per E-Mail bereitgestellt)
  • Erfolgreich durchgeführtes Identifikationsverfahren

Für die Bestellung des SMC-B Ausweis:

  • Vorgangsnummer eGBR (wird per E-Mail bereitgestellt)
  • Die eHBA Nummer einer betriebsangehörigen Person
  • Nachweis zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne SGB V Versorgungsvertrag oder Beitritt zu einem Rahmenvertrag (in digitaler Form)
  • IK („Institutionskennzeichen“)
     

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