Bereit für die digitale Zukunft: alle Informationen zur Telematikinfrastruktur

Bestens vorbereitet für die Anbindung an die TI

Seit dem 1. Juli 2021 können sich Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen, weitere Berufsgruppen folgen ab 2024. Das hört sich erst mal kompliziert an – ist es aber gar nicht. Denn mit uns haben Sie einen kompetenten Partner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Egal, ob der Anschluss für Sie schon möglich ist oder nicht: hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Der Zeitplan

Wer braucht einen Anschluss an die TI? Und bis wann?

Seit Juli 2021 können Physiotherapeut:innen und Hebammen die TI nutzen, ab 2024 wird das für alle Heil- und Hilfsmittelberufe möglich sein. Spätestens 2026 ist der Anschluss an die TI dann für Heil- und Hilfsmittelerbringer:innen verpflichtend.

Pflegebetriebe
Juli 2020

Hebammen und Physiotherapeut:innen
Juli 2021

Heute

Hilfsmittelerbringer und weitere Heilmittelerbringer
2024

Anschlussfrist
2026

Physiotherapeutin behandelt Patientin

Seit Juli 2021

Physiotherapie

Physiotherapeut:innen können Ihre Praxis schon heute an die TI anschließen und von den Vorteilen profitieren. Von der Ausstattung über die Kartenbeantragung bis zum Betrieb unterstützen wir Sie mit dem Optica TI-Paket bei allen wichtigen Schritten rund um den Anschluss an die Telematikinfrastruktur. Von A bis Z und mit öffentlicher Förderung.

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Ab 2024

Hilfsmittelerbringer:innen

Für alle Hilfsmittelberufe und -unternehmen sowie das Gesundheitshandwerk ist der Anschluss an die TI voraussichtlich ab 2024 möglich. Informieren Sie sich bereits heute und registrieren Sie sich vorab, um als Erste:r von den Möglichkeiten der Anbindung zu erfahren.

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Ab 2024

Ergotherapie, Logopädie und Podologie

Voraussichtlich ab 2024 können Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen an die TI angeschlossen werden. Informieren Sie sich bereits heute und registrieren Sie sich vorab, um als Erste:r von den Möglichkeiten der Anbindung zu erfahren.

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Fachanwendungen

Wichtige Funktionen und Anwendungen der TI

Kern der TI bilden die sogenannten Fachanwendungen. Dabei handelt es sich um Dienste, die Sie innerhalb der TI dazu nutzen können, bestimmte Prozesse digital umzusetzen oder Aufgaben zu erledigen. Sie unterscheiden sich in Pflichtanwendungen, die für alle Versicherten bindend sind, und freiwillige Anwendungen, die Versicherte nutzen können. Sobald die Anbindung an die TI gesetzlich verpflichtend wird, werden bestimmte Fachanwendungen zu Pflichtdiensten, die Sie bereithalten und nutzen müssen.

Nicht jede TI-Anwendung ist für Sie (schon) relevant – ein Überblick über die grundlegenden Begriffe ist dennoch hilfreich.

Der Dienst KIM ermöglich eine sichere, vertrauliche E-Mail-Kommunikation von Beteiligten innerhalb der TI – und zwar über alle angeschlossenen Einrichtungen, Sektoren und Fachbereiche hinweg. Über KIM versendete Nachrichten werden beim Versand automatisch verschlüsselt und signiert. Die Daten bleiben dabei, im Gegensatz zur "normalen" E-Mail oder dem Fax immer im geschützen Raum der TI.

Alle KIM-Teilnehmenden sind in der TI authentifiziert und in einem bundeseinheitlichen Adressbuch mit geprüften Kontaktdaten gelistet, sodass ein einfacher und schneller Austausch mit Ärzt:innen, Kolleg:innen oder anderen Leistungserbringenden gelingt. Sie müssen weder lange nach der richtigen Mailadresse suchen, noch können Informationen versehentlich an den falschen Empfänger gelangen.

Folgende Dokumente können über KIM verschickt werden:

  • Befunde (Labordaten, Röntgenbilder)
  • Arztbriefe
  • Heil- und Kostenpläne
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Abrechnungen

KIM vermeidet Medienbrüche und spart Ihnen jene Zeit, die sonst für das Abtippen von Daten auf Papier aufgewendet werde müsste. Die digitalen Daten können direkt dort eingesehen werden, wo sie gebraucht werden. 

Im Idealfall ist KIM direkt in Ihre Praxisverwaltungssoftware (wie z.B. in Optica Viva) oder die Softwarelösung Ihres Betriebs integriert. 

Der TI-Messenger bildet neben KIM ab Oktober 2023 eine weitere Möglichkeit für die direkte Kommunikation zwischen Teilnehmenden der TI. Vergleichbar zu Messengerdiensten wie WhatsApp oder Signal bietet er eine sichere Alternative für die Kommuniktion im deutschen Gesundheitswesen. 

Auch beim Kurznachrichtendienst TIM wird über eine Authentifizierung sichergestellt, dass alle Teilnehmenden auch wirklich sind, wer sie vorgeben zu sein. Da jeder TIM-Anbieter von der gematik zertifiziert wird, ist auch der Datenschutz sichergestellt: es kann also sicher und vertraulich in Echtzeit gechattet werden.

Der Messenger-Dienst kann von verschiedenen Anbietern bereitgestellt werden, die jedoch interoperabel sind. Wie bei KIM sind auch beim TI-Messenger die Kontaktdaten der Beteiligten zentral hinterlegt. 

E-Rezept und E-Verordnung gehören zu den bekanntesten Anwendungen der TI. Ab 2027 werden sie auf Papier ausgestellte GKV-Rezepte vollständig ablösen. Versicherte erhalten dabei einen Rezeptcode, entweder auf das Smartphone, per Ausdruck oder auf die elektronische Gesundheitskarte, der in der Apotheke, im Sanitätshaus oder der Heilmittelpraxis eingelesen und somit eingelöst werden kann. 

Das E-Rezept für Apotheken gibt es bereits seit Mitte 2021, ab 2024 ist es für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. Ab Januar 2027 wird es eine elektronische Heilmittelverordnung geben, ab Juli 2027 außerdem das E-Rezept für Hilfsmittel, Medizinprodukte oder Verbandmittel. 

Wie genau die elektronische Heilmittelverordnung und das E-Rezept für Hilfsmittel in der Praxis aussehen und funktionieren werden, wird aktuell von der gematik erarbeitet. 

Die Vorteile der elektronischen Variante liegen auf der Hand: Betriebe und Praxen erhalten die Verordnung schneller, Behandlung und Versorgung können entsprechend schneller beginnen. Auch Änderungen oder Korrekturen sind schneller und sicherer möglich. Der Kontrollaufwand für Leistungserbringende wird geringer, Bürokratie wird vermieden und die Papierberge verschwinden aus den Praxen und Betrieben.

Die ePA ist der Ausgangspunkt für eine digitalbasierte Anamnese. Seit Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte und erhalten so erstmals einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. In der ePA liegen alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationsplan und Notfalldatensatz auf einen Blick vor. Zukünfitg sollen auch Unterlagen wie der Impfpass, der Röntgenpass oder der Mutterpass integriert werden.

Die Versicherten behalten dabei die Kontrolle über ihre Daten und können Leistungserbringende berechtigen, (bestimmte) Daten einzusehen. Als Leistungerbringer:in erhalten Sie so wichtige Zusatzinformationen, die zu einer individuelleren Gestaltung von Therapie oder Versorgung beitragen können und sparen gleichzeitig Zeit, weil unnötige Rückfragen zu bestimmten Sachverhalten wegfallen. Zudem sorgt die ePA für inhaltliche Augenhöhe unter den Leistungserbringenden.

Auf der eGK können Patient:innen relevante Notfalldaten, z.B. Informationen zu Diagnosen, Arzneimitteln, Allergien, Schwangerschaft, Patientenverfügungen oder Organspendeausweise sowie Kontaktdaten von Angehörigen. 

Diese Daten können eine wichtige Informationsquelle in Notfällen sein, aber auch in übliche Behandlungssituationen wie z.B. einer Anamnese. Sie erhalten schneller Einsicht in relevante Daten und es wird eine  bessere und individuell zugeschnittene Behandlung möglich, die Fehlbehandlungen vermeidet und persönliche Wünsche der Versicherten berücksichtigt.

Da es sich dabei um höchstpersönliche Gesundheitsdaten handelt, können diese nur nach einer Authentifizierung mit dem elektronischen (Heil)Berufsausweis (eHBA/eBA) ausgelesen werden.

Diese Anwendung gibt es bereits am längsten: als erstes großes Projekt der TI ermöglicht das VSDM seit einigen Jahren, dass die Stammdaten eines Versicherten nicht nur von der elektronischen Gesundheitskarte gelesen, sondern auch aktualisiert oder angepasst werden können.

Mit der Anbindung an die TI werden bei jedem Lesen der eGK die dort gespeicherten Daten an die Krankenkasse gesendet und mit den dort vorhandenen abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert. So haben Sie immer die aktuellen Versichertendaten in Ihrer Praxis – Absetzungen durch falsch angegebene Daten (z.B. Krankenkasse) können so einfach vermieden werden.

Dokumente wie z.B. Rezepte, Verordnungen, Arztbriefe und AUs müssen von Ärzten oder anderen medizinischen Leistungserbringenden unterzeichnet werden. Auf Papier wird diese "Authentifizierung" handschriftlich gelöst, in der digitalen Welt der TI fungiert die QeS als rechtssichere Authentifizierung. 

Jede QeS muss eindeutig einer Person zugeordnet werden können. Daher wird zur Erstellung einer QeS ein elektronischer (Heil)Berufsausweis (eHBA/eBA) gebraucht. Da der eHBA/eBA an einebestimmte Person gebunden ist, kann auch die damit erstellte Signatur eindeutig einem Inhaber zugeordnet werden. 

Die qualifizierte elektronische Signatur mit einem eHBA/eBA ist einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier gleichgestellt.

Der eMedikationsplan bildet in einem digitalen Überblick alle verschriebenen Medikamente der behandelnden Ärzte eines Patienten ab. Zusätzlich können dort auch medikationsrelevante Informationen hinterlegt werden, z.B. zu Unverträglichkeiten oder Allergien. Er sorgt so für mehr Transparenz, bessere und fundiertere Entscheidungen bei der Medikation und hilft, Falschmedikationen (z.B. durch Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten) zu vermeiden.

Die Daten des eMP werden in der elektronischen Gesundheitskarte des oder der Patient:in gespeichert und können durch einen PIN gesichert werden. Übergibt ein:e Versicherte:r Karte und ggf. die PIN, dann können alle weiteren Akteure innerhalb der TI auf den eMP zugreifen: neue Ärzte nach einem Wohnortwechsel, Apotheken, Pflegekräfte usw. Auch historische Medikationsdaten können gespeichert und eingesehen werden.

Statements

Warum TI?

Warum lohnt sich ein Anschluss an die TI? Stimmen aus der Gesundheitsbranche.
 

Andreas Pfeiffer, DVE

„Die TI bietet die Chance auf eine bessere Versorgung der Patient:innen, auch weil sich mit ihr verschiedene Berufsgruppen effizienter austauschen können.“

Andreas Pfeiffer
Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbands Ergotherapie DVE und Vorsitzender des Spitzenverbands der Heilmittelverbände SHV

„Wer von den Vorteilen der TI profitieren will, sollte gegenüber technischen Innovationen aufgeschlossen sein. Wir erleben in unserer Praxis, dass die Patient:innen bereit sind für den digitalen Wandel.“

Laura Latifi Franco und Anna Vahle
Inhaberinnen der Physiotherapiepraxis Physio+ in Warburg

Dagmar Karrasch, dbl

„Die TI soll eine schnelle und sichere interprofessionelle Kommunikation und den Zugriff auf wichtige medizinische Informationen ermöglichen. Schon deshalb lohnt sich der Weg mit und in die TI.“

Dagmar Karrasch
Präsidentin des Deutschen Bundesverbands für Logopädie dbl

Patricia Köper

„Wir sollten die Möglichkeiten der Digitalisierung auch in unserer Branche gezielt nutzen. Gerade im effektiven, vernetzten Austausch über gemeinsame Strukturen liegen große Chancen.“

Patricia Köper
Geschäftsführerin Ergotherapie am FON Institut, Stuttgart

Marc Zeller

„Der Austausch von Daten ist innerhalb der TI weniger fehleranfällig und deutlich effizienter. Wir sehen die große Chance, dass Therapeut:innen mit den Innovationen der TI Zeit für das Wesentliche, die Arbeit mit und für ihre Patient:innen, gewinnen.“

Marc Zeller
Experte für Digitalisierung und 1. Vorsitzender des Landesverbands NRW beim Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK)

Bettina Simon

„Gerade die ePA ist für uns natürlich sehr interessant, weil wir ja – sofern die Patient:innen einwilligen – die Möglichkeit haben werden, nicht nur die Akte einzusehen, sondern auch etwas darin abzulegen. Das ist ein Meilenstein für eine moderne, sektorübergreifende Patientenversorgung.“

Bettina Simon
DVE-Vorstandsmitglied

Voraussetzungen

Was brauche ich für die Teilnahme an der TI?

Wer sich an die Telematikinfrastruktur anschießen möchte braucht dafür eine spezielle Hardware-Ausrüstung, die den Zugang zur TI ermöglicht.

Internetanschluss

Grundlage für den Anschluss an die TI ist ein ganz normaler Internetanschluss mit einer Upload-Geschwindigkeit von mindestens 4 MBit/s.

Konnektor mit VPN-Tunnel

Der Konnektor im Rechenzentrum verbindet Sie mit der TI, indem er eine sichere VPN-Verbindung (Virtual Private Network) aufbaut. Dieses Vorgehen nennt sich Konnektor as a Service (KaaS).

Praxissoftware bzw. Branchensoftware

Um die Funktionen der TI nutzen zu können, benötigen Sie eine TI-fähige Softwarelösung wie zum Beispiel Optica Viva oder Optica Omnia als TI-Client und ein aktuelles Betriebssystem (Windows 10 64 Bit oder macOS ab 10.15).

Optica Viva ist eine Software der PRAXINO GmbH

Institutionsausweis (SMC-B-Karte)

Mit der SMC-B-Karte authentifizieren Sie Ihre Praxis/Ihren Betrieb gegenüber der TI und erhalten Zugang. Die SMC-B-Karte ist sozusagen Ihr persönlicher Schlüssel.

Elektronischer (Heil)Berufsausweis (eHBA/eBA)

Der (Heil)Berufsausweis ist eine personenbezogene Chipkarte, mit der sich Angehörige von aus Gesundheitsberufen innerhalb der TI ausweisen können. Der eHBA wird dabei für Heilmittelerbringende ausgegeben, das Äkquivalent im Hilfsmittelbereich ist der eBA.

Kartenterminal

Das Kartenterminal liest Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte aus, ebenso wie die Daten des Institutionsausweises und des Berufsausweises.

Was bedeutet die TI für meine Berufsgruppe?

Relevante Informationen speziell für Ihr Berufsbild und Ihre Branche finden Sie auf den folgenden Seiten:

Physiotherapie Heilmittel Hilfsmittel

WEBINAR-REIHE "IHR START IN DIE TI"

TI-Wissen zum Nachschauen: Webinare in unserer Mediathek.

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Grundlagen-Webinar mit aktuellen Informationen zur Telematikinfrastruktur für Gesundheitshandwerk und Hilfsmittelbranche

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Grundlagen-Webinar mit aktuellen Informationen zur Telematikinfrastruktur für Ergotherapie, Logopädie und Podologie

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Grundlagen-Webinar mit aktuellen Informationen zur Telematikinfrastruktur für Physiotherapeut:innen

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