Bereit für die digitale Zukunft: alle Informationen zur Telematikinfrastruktur
Bestens vorbereitet für die Anbindung an die TI
Seit dem 1. Juli 2021 können sich Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen, weitere Berufsgruppen folgen ab 2024. Das hört sich erst mal kompliziert an – ist es aber gar nicht. Denn mit uns haben Sie einen kompetenten Partner, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Egal, ob der Anschluss für Sie schon möglich ist oder nicht: hier finden Sie alle wichtigen Informationen.
Der Zeitplan
Wer braucht einen Anschluss an die TI? Und bis wann?
Seit Juli 2021 können Physiotherapeut:innen und Hebammen die TI nutzen, ab 2024 wird das für alle Heil- und Hilfsmittelberufe möglich sein. Spätestens 2026 ist der Anschluss an die TI dann für Heil- und Hilfsmittelerbringer:innen verpflichtend.
Pflegebetriebe
Juli 2020
Hebammen und Physiotherapeut:innen
Juli 2021
Heute
Hilfsmittelerbringer und weitere Heilmittelerbringer
2024
Anschlussfrist
2026
Fachanwendungen
Wichtige Funktionen und Anwendungen der TI
Kern der TI bilden die sogenannten Fachanwendungen. Dabei handelt es sich um Dienste, die Sie innerhalb der TI dazu nutzen können, bestimmte Prozesse digital umzusetzen oder Aufgaben zu erledigen. Sie unterscheiden sich in Pflichtanwendungen, die für alle Versicherten bindend sind, und freiwillige Anwendungen, die Versicherte nutzen können. Sobald die Anbindung an die TI gesetzlich verpflichtend wird, werden bestimmte Fachanwendungen zu Pflichtdiensten, die Sie bereithalten und nutzen müssen.
Nicht jede TI-Anwendung ist für Sie (schon) relevant – ein Überblick über die grundlegenden Begriffe ist dennoch hilfreich.
E-Rezept / elektronische Verordnung
E-Rezept und E-Verordnung gehören zu den bekanntesten Anwendungen der TI. Ab 2027 werden sie auf Papier ausgestellte GKV-Rezepte vollständig ablösen. Versicherte erhalten dabei einen Rezeptcode, entweder auf das Smartphone, per Ausdruck oder auf die elektronische Gesundheitskarte, der in der Apotheke, im Sanitätshaus oder der Heilmittelpraxis eingelesen und somit eingelöst werden kann.
Das E-Rezept für Apotheken gibt es bereits seit Mitte 2021, ab 2024 ist es für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. Ab Januar 2027 wird es eine elektronische Heilmittelverordnung geben, ab Juli 2027 außerdem das E-Rezept für Hilfsmittel, Medizinprodukte oder Verbandmittel.
Wie genau die elektronische Heilmittelverordnung und das E-Rezept für Hilfsmittel in der Praxis aussehen und funktionieren werden, wird aktuell von der gematik erarbeitet.
Die Vorteile der elektronischen Variante liegen auf der Hand: Betriebe und Praxen erhalten die Verordnung schneller, Behandlung und Versorgung können entsprechend schneller beginnen. Auch Änderungen oder Korrekturen sind schneller und sicherer möglich. Der Kontrollaufwand für Leistungserbringende wird geringer, Bürokratie wird vermieden und die Papierberge verschwinden aus den Praxen und Betrieben.
elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA ist der Ausgangspunkt für eine digitalbasierte Anamnese. Seit Januar 2021 haben alle gesetzlich Versicherten Anspruch auf eine elektronische Patientenakte und erhalten so erstmals einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. In der ePA liegen alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationsplan und Notfalldatensatz auf einen Blick vor. Zukünfitg sollen auch Unterlagen wie der Impfpass, der Röntgenpass oder der Mutterpass integriert werden.
Die Versicherten behalten dabei die Kontrolle über ihre Daten und können Leistungserbringende berechtigen, (bestimmte) Daten einzusehen. Als Leistungerbringer:in erhalten Sie so wichtige Zusatzinformationen, die zu einer individuelleren Gestaltung von Therapie oder Versorgung beitragen können und sparen gleichzeitig Zeit, weil unnötige Rückfragen zu bestimmten Sachverhalten wegfallen. Zudem sorgt die ePA für inhaltliche Augenhöhe unter den Leistungserbringenden.