Schaufenster gematik: Kleines Kärtchen - große Wirkung

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) erhalten die Angehörigen der Heilberufe Zugang zur TI und ihren Fachanwendungen wie KIM und ePA.

Der eHBA

Er ist die Eintrittskarte in die digitale Welt des Gesundheitswesens – der elektronische Heilberufsausweis. Wer Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) und ihren Fachanwendungen erhalten will, braucht die Chipkarte, die sich in der Geldbörse zwischen Gesundheitskarte, Führerschein und Kreditkarte unauffällig einreiht. Der eHBA trägt einen kleinen Computerchip, der drei grundlegende Funktionen für seine Inhaberin oder seinen Inhaber hat: eine für die Authentifizierung, eine fürs Signieren von Dokumenten und eine fürs Verschlüsseln von Informationen.

Was sich vielleicht kompliziert anhört, ist es gar nicht. Authentifizierung bedeutet, dass der eHBA seine Nutzer:innen als Angehörige ihrer Berufsgruppe ausweist. Beim Log-in in eine der Fachanwendungen der TI weiß diese also automatisch, dass die Nutzerin oder der Nutzer des Ausweises dazu berechtigt ist, beispielsweise den medizinischen Notfalldatensatz einer Patientin oder eines Patienten zu lesen oder den Arztbrief einzusehen. Auch der Medikationsplan und die elektronische Patientenakte gehören dazu, immer vorausgesetzt, die Patient:innen stimmen der Einsichtnahme zu.

Sicherer und schneller Datenversand

Die Inhaber:innen des eHBA können aber nicht nur auf Informationen zugreifen, sie können sie auch rechtssicher unterschreiben und verschlüsseln. Mit dem eHBA kann die sogenannte „qualifizierte elektronische Signatur“ der TI genutzt werden, die juristisch gesehen einer eigenhändigen Unterschrift entspricht. Diese Funktion ist wichtig, wenn beispielsweise Ärzt:innen, die den eHBA bereits seit Anfang Juli 2021 verwenden müssen, elektronische Rezepte ausstellen, Laborleistungen anfordern oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) unterschreiben.

Zugleich werden die Informationen, die in elektronischen Dokumenten gespeichert werden, mithilfe des Computerchips der Karte verschlüsselt. Nur berechtigte Nutzer:innen können – mit dem Einverständnis der Patient:innen – darauf zugreifen. Die Signatur und die Verschlüsselung machen den eHBA in Kombination mit der TI zur Grundlage für den sicheren und schnellen elektronischen Versand von medizinischen Dokumenten. Die bisher für den eHBA berechtigten Gruppen, zu denen Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheker:innen und Psychotherapeut:innen zählen, bestellen die Ausweise bei ihren jeweiligen Kammern und erhalten sie von dort. Seit Jahresbeginn 2023 ist der Ausweis zumindest für die Ärzt:innen zwingend notwendig, denn seitdem ist die eAU Pflicht, die nur mit der Signierfunktion des eHBA rechtssicher unterschrieben werden kann.

Was heißt das für die Heilmittelerbringer:innen? Derzeit können sich nur die Physiotherapeut:innen an die TI anschließen, aktuell brauchen nur sie auch den eHBA. Ab 2024 wird das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), die Ausgabestelle für den eHBA, diesen auch für Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen herausgeben. 

Der eHBA im Überblick:

  • Mit dem eHBA können sich Angehörige der Gesundheitsberufe digital ausweisen und erhalten Zugang zur Telematikinfrastruktur.
  • Hat die Form und Größe eine Kreditkarte und trägt zwei Erkennungsmerkmale: Ein Bild der Karteninhaberin oder des Karteninhabers sowie einen Computerchip.
  • Die Karteninhaber-Daten sind auf dem Chip gespeichert, der auch die Signier- und Verschlüsselungsfunktion mitbringt.

Über die gematik

Seit 2005 arbeitet die gematik GmbH an der digitalen Zukunft des Gesundheitswesens. Gegründet wurde das Unternehmen, um die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, sie weiterzuentwickeln und auch die nötige technische Infrastruktur aufzubauen. Den Auftrag dazu erhielt sie von ihren Gesellschaftern, den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens. 2019 hat sich das Bundesministerium für Gesundheit mehrheitlich an der gematik beteiligt. Heute entwickeln und betreuen rund 360 Mitarbeiter:innen der gematik die Telematikinfrastruktur und jene digitalen Anwendungen, die von den Akteuren im Gesundheitswesen bereits jetzt oder in naher Zukunft genutzt werden können.
www.gematik.de


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