Mögliche Verschiebung der Hilfsmittel-eVO: Digitalisierung bleibt für Betriebe ein Fokusthema
Gerade im Kontext der Telematikinfrastruktur, die ab 01.10.2027 für Hilfsmittelerbringende verpflichtend wird, ist eine zukunftsfähige Branchensoftware ein essenzieller Erfolgsfaktor. Betriebe sollten daher frühzeitig ihre digitalen Prozesse definieren und die technische Grundlage schaffen. Voraussetzung dafür ist eine moderne und TI-fähige Software wie Optica Omnia, die administrative Abläufe spürbar vereinfacht und schon jetzt die Basis für weitere digitale Anforderungen schafft.
An dieser Tatsache lässt sich nicht rütteln – auch nicht durch die kürzlich bekannt gewordenen Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums eine deutliche Verschiebung der verpflichtenden Einführung der elektronischen Verordnung (eVO) für Hilfsmittel. Statt wie bisher geplant 2027 könnte die Nutzung erst ab 01.07.2030 verbindlich werden. Diese Frist nannte das Ministerium bei einem Termin des Verband Versorgungsqualität Homecare an dem auch Optica Geschäftsführer Dr. Jochen Pfänder teilnahm.
Befürchtungen, dass eine mögliche Fristverlängerung dazu führen könnte, dass Hilfsmittelrezepte künftig über Apotheken eingelöst werden, weist die Branche jedoch zurück. Laut Daniel Ernst (BIV-OT) können Apotheker keine Hilfsmittel-Rezepte auf der Versichertenkarte einsehen, solange die gematik das E-Rezept für Hilfsmittel technisch nicht umgesetzt hat.
Im Gegenteil, die Digitalisierung der Hilfsmittelbranche schreitet konsequent voran: So bleibt insbesondere die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Leistungserbringer weiterhin zum 01.10.2027 vorgesehen. Betriebe müssen sich daher schon jetzt mit den technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den TI-Anschluss befassen.
Ein wichtiger Schritt in diesem Zusammenhang ist die Herausgabe der für den TI-Anschluss erforderlichen SMC-B-Karte. Die entsprechenden Rahmenbedingungen sollen noch im Laufe dieses Jahres durch die Handwerkskammern und das elektronische Gesundheitsberuferegister geschaffen werden. Damit könnten Betriebe voraussichtlich bereits in diesem Jahr mit dem Anschlussprozess beginnen.
Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstehen für Betriebe bereits konkrete Vorteile. Über die Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) lassen sich beispielsweise Dokumente und Informationen sicher und standardisiert digital zwischen Leistungserbringern, Arztpraxen und Krankenkassen austauschen. Das reduziert Papierprozesse, beschleunigt die Kommunikation und erleichtert administrative Abläufe im Versorgungsalltag deutlich.
Vor diesem Hintergrund bleibt es entscheidend, dass Betriebe ihre digitalen Prozesse frühzeitig definieren und weiterentwickeln. Ziel ist es, effizienter zu arbeiten, Abläufe zu vereinfachen und gleichzeitig bessere Steuerungsmöglichkeiten für das eigene Unternehmen zu schaffen.
Dr. Jochen Pfänder fasst die aktuelle Situation so zusammen:
„Digitalisierung beginnt nicht erst mit der Telematikinfrastruktur oder der eVerordnung, sondern in betrieblichen Prozessen. Diese Umstellung benötigt Zeit, deshalb empfehlen wir, jetzt den Grundstein zu legen und in eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur zu investieren.“
Die Grundlage dafür bildet eine moderne, TI-fähige Branchensoftware wie Optica Omnia. Sie vereinfacht administrative Abläufe und schafft bereits heute die Basis für die Nutzung der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen. So unterstützt Optica Omnia beispielsweise die Anwendung KIM und ermöglicht damit einen sicheren digitalen Austausch zwischen Leistungserbringern.
Denn eines wird immer deutlicher: Vor der TI kommt eine zukunftsfähige Software – sie bildet die Grundlage für eine erfolgreiche digitale Zukunft im Betrieb.
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