Talk mit Piel | Bürokratieabbau im Gesundheitswesen: Entscheidend ist die Umsetzung
Im Gesundheitswesen existieren zahlreiche gesetzliche Möglichkeiten zur Vereinfachung von Prozessen. Verträge sind geschlossen, Rahmenbedingungen definiert, Instrumente geschaffen. Und dennoch erlebe ich im Versorgungsalltag immer wieder, dass genau diese Strukturen nicht ausgeschöpft werden.
Bürokratie entsteht nicht nur durch neue Gesetze
Bürokratie wächst nicht ausschließlich durch zusätzliche Vorschriften. Sie entsteht vor allem dort, wo bestehende Regelungen nicht im Sinne ihres Ziels umgesetzt werden, wo doppelt geprüft wird oder wo aus Unsicherheit Entscheidungen vertagt werden. Verträge werden formal eingehalten, aber nicht konsequent gelebt. Gesetzliche Spielräume zur Entbürokratisierung bleiben ungenutzt. So entsteht zusätzlicher Aufwand, obwohl Vereinfachung längst möglich wäre. Wenn wir über Entlastung sprechen, sollten wir deshalb nicht nur neue Reformen fordern, sondern prüfen, ob wir das Vorhandene ausreichend nutzen.
Digitalisierung als Hebel
Auch politisch wird der Bürokratieabbau intensiv diskutiert. Beim gesundheitspolitischen Dialog mit der Bundesgesundheitsministerin wurde deutlich, dass digitale Prozesse wie die elektronische Patientenakte als wichtiger Bestandteil der Lösung gesehen werden.
Digitalisierung kann Prozesse beschleunigen, Transparenz schaffen und Kommunikation erleichtern. Davon bin ich überzeugt. Doch digitale Instrumente entfalten ihren Nutzen nur dann, wenn die zugrundeliegenden Regeln angewendet werden. Wer bestehende Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, wird auch mit neuen digitalen Strukturen keine nachhaltige Entlastung erreichen.
Das zeigt sich ebenso in der Diskussion um die Telematikinfrastruktur. Fairer Wettbewerb und gleiche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten sind hier entscheidend. Was in Verträgen geregelt ist, etwa Freigrenzen oder klare Zuständigkeiten, muss auch praktisch umgesetzt werden. Nur so entsteht Vertrauen in die Strukturen und in die digitale Weiterentwicklung des Systems.
§ 33 Abs. 5c SGB V: Ein Beispiel für ungenutztes Potenzial
Wie groß die Lücke zwischen Gesetz und Praxis sein kann, wurde unter anderem auf dem rehaKIND-Kongress deutlich. Mit § 33 Abs. 5c SGB V wurde ein Meilenstein geschaffen, um die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit Behinderung deutlich zu vereinfachen. Ziel war es, langwierige Prüf- und Genehmigungsprozesse zu reduzieren und die Versorgung zu beschleunigen.
Die gesetzliche Grundlage ist vorhanden. In der praktischen Umsetzung jedoch werden diese Möglichkeiten häufig nicht vollständig ausgeschöpft. Für mich ist das ein deutliches Signal: Wir haben oft längst die richtigen Instrumente – wir nutzen sie nur nicht konsequent genug. Damit bleibt wertvolles Entlastungspotenzial für Betroffene und Leistungserbringer ungenutzt.
Bürokratieabbau beginnt im Handeln
Wenn wir das Gesundheitssystem finanziell und organisatorisch entlasten wollen, brauchen wir aus meiner Sicht mehr als neue Schlagworte. Entscheidend ist der Mut, bestehende Regelungen konsequent anzuwenden, Verantwortlichkeiten wahrzunehmen und Vertrauen in die geschaffenen Strukturen zu entwickeln.
Bürokratieabbau beginnt nicht im nächsten Gesetzespaket. Er beginnt im täglichen Handeln aller Beteiligten. Und genau dort entscheidet sich, ob aus politischen Ankündigungen spürbare Entlastung wird.
Thomas Piel verfügt über drei Jahrzehnte Branchenerfahrung, vor allem im Hilfsmittelbereich. Als Leiter Gesundheitspolitik/Strategische Kooperationen bei Optica ist er bestens vernetzt mit Verbänden, Krankenkassen und politischen Entscheidern und immer auf der Suche nach neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit, um die Branche voranzubringen. In seiner Freizeit trifft man ihn laufend, radfahrend oder auf Spurensuche mit seinem Dackel Luca im Wald.