Talk mit Piel | Run auf die TI – mit Stolpersteinen

Vor Kurzem sind meine Kollegen von Optica und ich bei einem Firmenlauf-Event in Stuttgart an den Start gegangen. Unter unserem Motto „Run auf die TI“ wollten wir sportlich zeigen, dass uns das Thema Telematikinfrastruktur auch jenseits der Schreibtische antreibt. Die Stimmung war klasse – und ich ziehe den Hut vor dem Tempo vieler Kolleginnen und Kollegen. Offensichtlich trainieren sie nicht nur an der Tastatur.

Beim eigentlichen „Run auf die TI“ im Hilfsmittelmarkt läuft es derzeit allerdings deutlich weniger rund. Denn der elektronische Berufsausweis (eBA) soll für Hilfsmittelerbringer nach aktuellem Stand gar nicht zum Einsatz kommen.

Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege plant die Bundesregierung, den eBA als Voraussetzung für die Beantragung der SMC-B-Karte zu streichen. Künftig soll allein die SMC-B genügen, um sich an die TI anzubinden – begründet wird dies mit Kosten- und Bürokratieentlastung.

Im Entwurf heißt es dazu in § 340 Absatz 5:

„Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen dürfen nur an Leistungserbringerinstitutionen ausgegeben werden, denen ein Leistungserbringer, der Inhaber eines elektronischen Heilberufs- oder Berufsausweises ist, zugeordnet werden kann. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Ausgabe von Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen an Hilfsmittelerbringer.“

Das sorgt für deutliche Kritik. „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) und die E-Rezept-Enthusiasten warnen: Mit dem Verzicht auf den eBA entfällt einerseits ein geprüfter Qualitätsnachweis für die E-Rezept-Verarbeitung, andererseits droht Hilfsmittelerbringern der dauerhafte Ausschluss von wichtigen TI-Anwendungen. Stattdessen schlagen die Verbände vor, die Präqualifikation als Nachweis für die fachliche Eignung heranzuziehen – kombiniert mit einer persönlichen digitalen Identität aus der PQ-Datenbank.

WvD fordert zudem, Sanitätshäuser und orthopädische Gesundheitshandwerke endlich vollständig in die elektronische Patientenakte (ePA) einzubinden. Die aktuelle Gesetzeslage laufe Gefahr, das Gegenteil zu bewirken: Der Wegfall des eBA als Zugangsvoraussetzung könnte die bestehenden Barrieren sogar zementieren.

Eines zeigt sich einmal mehr: Die Akteure im Hilfsmittelmarkt müssen um ihre Rolle im digitalen Gesundheitswesen kämpfen. Dabei tragen gerade sie seit jeher entscheidend zu einer ganzheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten bei.

Die entscheidende Frage lautet: Wann wird endlich anerkannt, dass die digitale Versorgung nur gelingt, wenn wirklich alle Leistungserbringer einbezogen werden – insbesondere im Zuge der Ambulantisierung?


Thomas Piel verfügt über drei Jahrzehnte Branchenerfahrung, vor allem im Hilfsmittelbereich. Als Leiter Gesundheitspolitik/Strategische Kooperationen bei Optica ist er bestens vernetzt mit Verbänden, Krankenkassen und politischen Entscheidern und immer auf der Suche nach neuen Möglichkeiten der Zusammenarbeit, um die Branche voranzubringen. In seiner Freizeit trifft man ihn laufend, radfahrend oder auf Spurensuche mit seinem Dackel Luca im Wald.  

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