FAQ zur Heilmittelrichtlinie für die Logopädie

Stand 07.04.2022
Für alle Logopäd:innen haben wir Anfang März die Gelegenheit ergriffen, Ihnen in einem Webinar die häufigsten Fragen zu benatworten, die nach einem Jahr Heilmittelrichtlinie bei uns oft gestellt werden, sodass Sie direkt praktische Erkenntnisse für den Praxisalltag gewinnen konnten. Diese Fragen haben wir für Sie in diesem FAQ zusammengetragen.
Allgemeine Änderungen
Was muss ich tun, wenn ich die 28 Tage Beginnfrist nicht einhalten kann?
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Neues Rezept ausstellen lassen
- Ausstellungsdatum vom Arzt mit Unterschrift und Änderungsdatum ändern lassen
Wichtig: Das Änderungsdatum muss vor dem Behandlungsbeginn liegen.
Wie lange ist die genaue Verjährungsfrist?
Eine Verordnung ist 9 Monate nach dem letzten Behandlungstag zum Monatsende verjährt.
Darf man Datum und Heilmittel mit den PC auf der zweiten Seite (Empfangsbestätigung) eindrucken?
Ja, das ist kein Problem.
Was ist bei Unterbrechungsfristen zu beachten?
Behandlungen dürfen ohne Begründung 14 Tage unterbrochen werden. Sobald die 14 Tage überschritten sind muss eine Begründung (z.B. K,F,T, Reha,...) eingetragen werden. Die Regelung, dass man bei Unterbrechung nicht länger als 28 Tage am Stück unterbrechen darf gilt nicht mehr.
Der Jahreswechsel hat ebenfalls keinen Einfluss auf den Beginn oder Unterbrechungsfristen.
Was gilt im Verordnungsmanagement bei parallelen Verordnungen?
Gibt es zwei identische Verordnungen mit identischem ICD-10 Code und identischer Diagnosegruppe können beide Verordnungen nur behandelt und abgerechnet werden, wenn es sich um unterschiedliche Lokalisationen handelt, z.B. rechte Schulter/linke Schulter.
Wichtig: Die ersten 3 Ziffern des ICD-10 Code sind ausschlaggebend.
Die Verordnung
Wie lange ist eine Verordnung gültig?
Bis 10 Einheiten: 7 Monate nach Ausstellungsdatum
Ab 11 Einheiten: 9 Monate nach Ausstellungsdatum
Welchen Angaben braucht ein Hausbesuch?
Für den Hausbesuch tragen Sie auf der Rückseite das Kürzel "HB" ein.
Für die Krankenkasse ist die Angabe des Hausbesuches auf der Rückseite der Verordnung keine Pflicht. Damit wir als Abrechnungszentrum aber eine genaue Rezeptabrechnung durchführen können, benötigen wir die Angabe auf der Rückseite der Verordnung unter "Maßnahmen".
Wie muss der große Arztbericht angegeben sein
Der Arzt oder die Ärztin muss dies auf der Verordnung vermerken oder über ein gesondertes Anforderungsformular anfordern. Das Kreuzchen bei Arztbericht reicht nicht aus.
Muss ich ein Leistungserbringerkürzel auf der Rückseite eintragen, auch wenn ich der/die einzige Logopäd:in bin?
Ja, das Kürzel muss eingetragen werden. Es ist hierbei unerheblich, ob es in der Praxis nur eine:n Logopäd:in gibt oder mehrere.
Muss ich auf der Rückseite unter Maßnahmen auch die Gruppe angeben, wenn diese verordnet ist?
Ja, ansonsten muss das kleine Kreuz unter Änderung Gruppe usw. eingetragen werden.
Angabe der Gruppengröße ist zwingend notwendig (z.B. 2 Personen oder 3 – 5 Personen) ( z.B. Logopädie 45 Min. Gruppe 2 Pers.)
Ohne Angabe wird automatisch die kleine Gruppe abgerechnet.
Was gilt bei Unterschriften von Kindern bis 10 Jahren?
Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht selbst unterschreiben. Erziehungsberechtigte oder betreuende Personen bestätigen am Ende der Behandlungsserie einmalig den Erhalt der Leistungen.
Was muss ich bei der 12-Wochen-Frist beachten?
Die Behandlungsmenge muss zur Frequenzspanne passen:
- Die Verordnung muss theoretisch innerhalb von 12 Wochen abzuarbeiten sein
- Der Arzt oder die Ärztin dokumentiert nur in der Patientenakte die Gründe für den höheren Heilmittelbedarf
Beispiel:
- 36 Einheiten mit einer Frequenz von 1-3 Wochen: 12-Wochen-Frist ist möglich
- Die Verordnung muss aber in dem Fall nicht abgebrochen werden, wenn der/die Patient:in über die 12 Wochen hinaus behandelt wird.
Wie müssen notwendige Änderungen durch den Arzt erfolgen?
Änderungen durch den Arzt oder die Ärztin können per Fax erfolgen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Änderung mit Datum & Arztunterschrift festgehalten wird.
Das Fax wird der Abrechnung beigelegt. Es muss lesbar sein und wenn möglich das gleiche Format haben wie die Verordnung.
Bitte achten Sie auf das Faxdatum, oft werden hier falsche/veraltete Daten angegeben.
Dürfen Korrekturen mit Tipp-Ex erfolgen?
Korrekturmittel wie z.B. Tipp-Ex sind von Kassenseite nicht erlaubt. Verordnungen, die mit Tipp-Ex korrigiert wurden, werden abgesetzt.
Abrechnung mit Optica
Wie muss ich eine geänderte Zuzahlung vermerken?
Wenn „pflichtig“ angekreuzt ist und der/die Patient:in nicht pflichtig ist: 0 oder befreit auf der Verordnungsvorderseite notieren
Wenn „befreit“ angekreuzt ist und der/die Patient:in pflichtig ist: Zuzahlungsbetrag auf der Vorderseite notieren
Achtung: Die gesamte Zuzahlung ist am 1. Tag der Behandlung zu entrichten. Wird nicht direkt bezahlt, kann am 2. Behandlungstag eine Zahlungserinnerung erfolgen. Die Rechnungsstellung am Ende entfällt. Sollte Ihr Patient nach Abschluss der Behandlungen die Zuzahlung noch nicht bezahlt haben, können Sie diese bei den jeweiligen Krankenkassen mit der Zahlungserinnerung über den §43c einfordern.
Wie lange kann ich Widerspruch zu Absetzungen einlegen?
Sie können innerhalb von 3 Monaten nach Absetzungsdatum (§ 18 Abs. 11) Widerspruch einlegen.
Worauf muss bei der Abrechnung von Erstdiagnostik und Bedarfsdiagnostik geachtet werden?
Darauf muss auf der Verordnung geachtet werden:
- Benötigt eigenständiges Datum
- Eine Erstdiagnostik ist nur bei Erstverordnungen oder bei einem Praxiswechsel abrechenbar
- Eine Bedarfsdiagnostik darf nicht zusammen mit einer Erstdiagnostik abgerechnet werden.
- Diagnostiken müssen nicht vom Arzt oder der Ärztin verordnet sein.
- ED (Erstdiagnostik) oder BD (Bedarfsdiagnostik) eintragen (inkl. Minuten)
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