Neue Festbeträge für Hörhilfen

Der GKV-Spitzenverband hat neue Festbeträge ab dem 01. April 2022 für Hörhilfen beschlossen. Die BIHA steht diesbezüglich noch in Vertragsverhandlungen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat neue Festbeträge für Hörhilfen gemäß § 36 des Fünften Sozialgesetzbuch beschlossen. Bei den Beträgen handelt es sich um Nettobeträge. Die Festbeträge werden zum 01.04.2022 in Kraft treten. Lt. Mitteilung der biha in ihrem Info-mailing „steht [die biha] bereits mit fast allen Krankenkassen im Gespräch, um die bestehenden Rahmenverträge zeitnah anzupassen“. Allerdings ist im Moment noch nicht bekannt, wann neue Verträge mit den Kassen unterzeichnet bzw. veröffentlicht werden.

Übersicht der Summen der Festbeträge einer binauralen und monauralen Hörsystemversorgung

Aus den festgesetzten Festbeträgen ergeben sich beispielhaft nachfolgende Summen für eine binaurale bzw. monaurale Standardversorgung mit Hörsystemen: Beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik: 1498,88 Euro (netto), 1603,81 Euro (brutto)

  • Beidohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte: 1559,76 Euro (netto), 1668,94 Euro(brutto)
  • Einohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik: 901,40 Euro (netto), 964,50 Euro (brutto)
  • Einohrige Hörgeräteversorgung mit Otoplastik für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte: 957,64 Euro (netto), 1024,67 Euro (brutto)

Die neuen Festbeträge, die damit abgegoltenen Leistungen und die neuen technischen Mindestanforderungen der Hörgeräte/Tinnitus-Kombigeräte im Festbetragsgruppensystem berechnen sich nach Angaben der aktuell gültigen Mehrwertsteuer wie folgt: 

Festbetragsgruppen und Festbeträge inklusive Preise* 

 

Hörgeräte

Positionsnummer Bezeichnung Festbeträge netto Festbeträge brutto

13.20.12/22

Hörgeräte für scherhörige Versicherte, ausgenommen an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte 704,37 Euro 753,68 Euro

13.99.99.0100

Zuschlag in Euro bei einohriger (monauraler) Versorgung mit einem Gerät (13.20.12/22) 151,96 Euro 162,60 Euro
13.20.10 Hörgeräte für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte 734,81 Euro 786,25 Euro
13.99.99.0101 Zuschlag in Euro bei einohriger (monauraler) Versorgung mit einem Gerät (13.20.10) 177,76 Euro 190,20 Euro

 

Tinnitus-Kombigeräte

Positionsnummer Bezeichnung Festbeträge netto Festbeträge brutto

13.20.14.1

Tinnituskombigräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte 707,51 Euro 757,04 Euro

13.99.99.0102

Zuschlag in Euro bei einohriger (monauraler) Versorgung mit einem Gerät (13.20.14.1) 168,08 Euro 179,85 Euro
13.20.14.2 Tinnituskombigeräte für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte  781,92 Euro 836,65 Euro
13.99.99.0103 Zuschlag in Euro bei einohriger (monauraler) Versorgung mit einem Gerät (13.20.14.2) 199,36 Euro 213,32 Euro

 

 

Zubehör

Positionsnummer Bezeichnung Festbeträge netto Festbeträge brutto

13.20.09.0003

Otoplastik 45,07 Euro 48,22 Euro

13.20.09.5001

Offene Versorgung mit Hörschlauch und Schirmchen 11,61 Euro

12,42 Euro

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ABRECHNUNGSLEISTUNGEN ANSEHEN

Ersatzlieferung mit dem vorversorgten Produkt innerhalb von 6 MOnaten

Positionsnummer Bezeichnung Festbeträge netto Festbeträge brutto

13.99.99.1016

Abschlag in Euro für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.12/22) 137,38 Euro 147,00 Euro

13.99.99.1017

Abschlag in Euro für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.10) 157,86 Euro

168,91 Euro

13.99.99.1015

Abschlag in Euro für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.14.1) 158,98 Euro 170,11 Euro

13.99.99.1014

Abschlag in Euro für ein nachgeliefertes Gerät (13.20.14.2) 183,45 Euro

196,29 Euro

 

Ausgleich für den üerzahlten Zuschlag einer monauralen Versorgung bei der Versorgung mit einem zweiten hörsystem innerhalb von 12 monaten

Positionsnummer Bezeichnung Festbeträge netto Festbeträge brutto

13.99.99.1018

Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.12/22) 151,96 Euro 162,60 Euro

13.99.99.1019

Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.10) 177,76 Euro

190,20 Euro

13.99.99.1020

Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.14.1) 168,08 Euro 179,85 Euro

13.99.99.1021

Abschlag für ein nachversorgtes Hörgerät bei zunächst monauraler Versorgung (13.20.14.2) 199,36 Euro

213,32 Euro

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Auflistungen unnötige Arbeit erspart. Aktualisierte Hinweise zu den neuen Festbeträgen finden Sie zukünftig außerdem in unserer Kundeninformation, die Ihrer Abrechnung beiliegt – wir halten Sie auf dem Laufenden! Und sollten Sie individuelle Fragen haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne unter Telefon 0711  99 373 - 2020 zur Verfügung.

*Änderungen vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quelle: GKV-Spitzenverband

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