DVPMG: Neues Gesetz zur Digitalisierung der Heilmittelversorgung

Das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) ist in Kraft. Was es Neues bringt haben wir mit Vertretern der Verbände besprochen.

DVPMG: Neuerungen für eine digitale Gesundheitsversorgung

Das DVPMG ist bereits das dritte Digitalisierungsgesetz in dieser Legislatur. Ziel ist kein Geringeres als die flächendeckende Digitalisierung der Heilmittelversorgung. Für Therapeut:innen besonders relevant sind die Fristen für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), die Einführung der Videobehandlung in die Regelversorgung sowie Neuerungen zur elektronischen Verordnung (eVO). Im Interview mit Optica haben Uwe Eisner, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbands für Physiotherapie (ZVK) e.V., und Dr. Björn Pfadenhauer, Geschäftsführer des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten — IFK e. V. die Fortschritte der Digitalisierung im Heilmittelbereich diskutiert. 

Was bringt das DVPMG für Heilmittelerbringer Neues?

Dr. Björn Pfadenhauer: Mit dem DVPMG hat der Gesetzgeber für die Heilmittelberufe ein Fundament zur Digitalisierung gelegt. Praxen können sich jetzt theoretisch freiwillig an die Telematikinfrastruktur anschließen. Sie haben dafür Zeit bis zum 1.7.2026, wenn Vertragsärzt:innen verpflichtet werden, Verordnungen von Heilmitteln nur noch elektronisch auszustellen. Ich sage theoretisch, weil man neben der notwendigen Hardware, wie Kartenterminal oder Konnektor auch einen elektronischen Heilberufeausweis benötigt. Der hätte bereits ab dem 1. Juli bereitstehen sollen, tut er aber noch nicht. Die Länder arbeiten daran. Es wird noch einige Monate dauern. 

Uwe Eisner: Die Videotherapie ist in unseren Augen der wichtigste Punkt im DVPMG. Das Gesetz gibt vor, dass sie eine Regelleistung werden muss. Bis Ende des Jahres soll diese Leistung nun verhandelt werden. Da wird sich zeigen, ob die Krankenkassen bereit sind, innovative Wege mitzugehen oder ob sie angesichts des Risikos einer finanziellen Mehrbelastung nicht mitziehen. Wir haben inzwischen umfassende Erfahrung im Verhandeln mit den Krankenkassen, so dass wir hinsichtlich der Frist zumindest skeptisch sind. Ich bleibe aber optimistisch, dass wir eine Lösung finden werden. 

Was bringt es Heilmittelpraxen, sich jetzt an die Telematikinfrastruktur anschließen zu lassen?

Dr. Björn Pfadenhauer: Im Moment bringt es tatsächlich noch nicht so viel, denn es gibt noch kaum digitale Gesundheitsanwendungen, sogenannte DiGAs. Wir befinden uns da in einem Prozess und es ist gut, dass der Gesetzgeber die Notwendigkeit zur Anbindung der Physiotherapeut:innen an die TI erkannt hat. Die Aussicht auf die nachgelagerten Entwicklungen verbessert die Kommunikation zwischen den Gesundheitsberufen. Deshalb werben wir schon jetzt dafür, dass sich möglichst viele Therapeut:innen anschließen sollten. Erst wenn der Heilberufeausweis da ist, macht der Anschluss an die TI aber wirklich Sinn. 

Uwe Eisner: Die Kosten zur Anbindung an die TI werden gemäß Vorlage der KBV für das Betreiben des Anschlusses übernommen. Allerdings denkt die gematik bereits über vereinfachte Prozesse nach, weil einiges im Moment technisch noch nicht lösbar ist. Es gibt beispielsweise noch keine DiGA zur digitalen Signatur. Patienten müssen aber derzeit jede Behandlung selber unterschreiben. Das ist bisher noch nicht bedacht worden. Warum müssen Patient:innen eigentlich alles unterschreiben? In anderen Gesundheitsbereichen ist das auch nicht notwendig.

Wie geht die Entwicklung von therapieunterstützenden Gesundheitsanwendungen voran? Welche gibt es und wer stellt die Qualität sicher?

Dr. Björn Pfadenhauer: Die Qualität der DiGAs wird durch Zulassung über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bescheinigt. Im Bereich der Physiotherapie wirken sie therapieunterstützend und immer in Rückkopplung mit den Therapeut:innen. In unseren Augen macht eine therapieunterstützende DiGA allerdings nur dann Sinn, wenn wir diese auch verschreiben dürfen. Für diese Forderung haben wir schon Unterstützung erhalten. Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt stellte zum Beispiel bei unserem digitalen Symposium zum IFK-Jubiläum klar, dass er kein Problem damit hätte, wenn Physiotherapeut:innen eine App empfehlen und dann auch verordnen dürfen – solange die behandelnden Ärzt:innen darüber informiert seien.

Uwe Eisner: Die Verordnungsfähigkeit von DiGAs liegt bei den Ärzt:innen. Das beanstanden wir: Wir sind die Spezialisten für Bewegungstherapie und fordern, dass wir sie auch verordnen können. In die Bewertung der DiGAs sollen wir laut DVPMG zukünftig auch eingebunden werden. Das „wie“ ist aber noch völlig offen. Bisher sind zwei digitale Gesundheitsanwendungen im Bereich der Bewegungstherapie verordnungsfähig zugelassen. Beide wirken therapieergänzend bei unspezifischem Rückenschmerz. 

Was gibt es für Heilmittelerbringer zur eVO Neues? 

Uwe Eisner: Der Termin für die Einführung der eVO in die Regelversorgung liegt mit dem DVPMG nun fest vor. Das ist sehr relevant für Heilmittelerbringer:innen, denn spätestens zum 1.7.2026 müssen sie an die TI angeschlossen sein, um weiter Verordnungen zu erhalten. 

Wo sind weitere Verbesserungen am Gesetz nötig? 

Dr. Björn Pfadenhauer: Wir wollen in alle Prozesse vollumfänglich eingebunden werden. Wir sind an vielen Stellen gehört worden. Wir konnten zum Beispiel anbringen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn nur wenige Gesundheitsbereiche an die TI angeschlossen werden. Das DVPMG hat da nun eine Öffnung formuliert, sodass andere Heilmittel und Gesundheitsberufe ebenfalls an die TI angeschlossen werden sollen. Es hat sich in den letzten vier Jahren viel bewegt. Aber man kann die Versäumnisse von 20 Jahren nicht einfach vom Tisch wischen. Ein anderer Punkt: Die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, ermöglicht im Moment lediglich den Austausch von Dokumenten via E-Mail. Das geht besser und intelligenter. Unser großes Ziel ist es, die Kommunikation im Hinblick auf eine bessere Patientenversorgung zu verbessern. 

Was sind die nächsten Schritte?

Uwe Eisner: Wir werden nach der Sommerpause zügig den ersten Verhandlungstermin zur Videotherapie anberaumen. Es wird nötig werden, die Prozesse der TI zu überdenken und zu vereinfachen. Außerdem wird die eVO mit den Krankenkassen in Modellversuche gehen, um sie in der Praxis zu erproben. Das hatte sich durch Corona verzögert.  Es muss Schritt für Schritt vorwärts gehen, denn es gilt bei der Digitalisierung der Heilmittelversorgung, viele Akteure unter einen Hut zu bringen.

Dr. Björn Pfadenhauer: Das elektronische Gesundheitsberuferegister muss jetzt auf die Beine gestellt werden. Es soll künftig die Ausgabe des elektronischen Heilberufeausweises übernehmen. Damit soll der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) personenbezogen möglich werden. Wir bleiben dazu mit allen zuständigen Stellen im Gespräch. Gesetzgeberisch geht es erst in der nächsten Legislatur weiter.

Vielen Dank für das Gespräch!

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