PDSG: Hilfsmittelbranche auf dem Weg zur Telematikinfrastruktur

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ist seit 2020 in Kraft. Wo müssen sie jetzt aufrüsten für TI, E-Rezept, elektronische Patientenakte und Co?

PDSG: Hilsmittelbranche auf dem Weg in die Telematikinfrastruktur
Das bringt das PDSG der Hilfsmittelbranche

Lange wird bereits über die Digitalisierung der Hilfsmittelbranche diskutiert. Was lange währt, wird irgendwann beschlossen. So brachte das Inkrafttreten des PDSG vor etwa einem Jahr wieder etwas mehr Licht auf den noch eher wenig beleuchteten Pfad hin zur Digitalisierung der Branche. Für Hilfsmittelleistungserbringer schafft das PDSG Klarheit über die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Außerdem wurde beschlossen, dass das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente bereits zum 1.1.2022 kommen soll. Hilfsmittel sollen dann in Zukunft ebenfalls über das E-Rezept verordnet werden können. Für die Anbindung an die TI ist ein Berufsausweis (eBA) notwendig. Dieser wird durch die Handwerkskammern ausgegeben werden. 

Das PDSG kann hier im Wortlaut nachgeschlagen werden.

PDSG hinterlässt für Hilfsmittelbranche noch offene Fragen

Das PDSG macht zwar deutlich, dass die Hilfsmittelbranche an die TI angeschlossen werden wird, wie genau das gehen wird und wann, bleibt aber weiter unklar. Denn über die konkrete Umsetzung der technischen Voraussetzungen sowie genaue Fristen bleiben bisher noch viele Fragen offen, etwa:

  1. Bis wann müssen Hilfsmittelerbringer an die TI angeschlossen sein? 
  2. Wann kommt das E-Rezept für Hilfsmittel?
  3. Wie erfolgen die Legimitation und der Zugang von Sanitätshäusern und orthopädie-technischen Werkstätten zur TI? 
  4. Wie werden Formate und Inhalte des E-Rezepts an die Anforderungen der Hilfsmittelbranche angepasst? 
Mit Branchenlösung technisch auf gutem Weg zur TI

In den meisten Hilfsmittelbetrieben hält moderne Technik bereits heute Einzug: Sie arbeiten mit digitalen Kassensystemen sowie Warenwirtschafts- und ERP-Lösungen. Das sind bereits zentrale Meilensteine hin zur Digitalisierung der Branche, denn diese Lösungen können in der Regel zur Anbindung an die TI erweitert werden. Sie nehmen den Mitarbeitenden in den Betrieben manuelle, fehleranfällige Arbeitsschritte ab, sorgen für schnellere Abläufe und tragen durch automatisierte Prozesse dazu bei, Absetzungen zu reduzieren. 

Jetzt informieren über digitale Lösungen für Hilfsmittelbetriebe

Da die Fristen zur Anbindung von Hilfsmittelbetrieben an die TI noch nicht beschlossen sind, spielt das PDSG bisher noch keine zentrale Rolle für softwareseitige Erweiterungen in Sanitätshäusern oder bei Orthopädietechnikern und Orthopädieschuhtechnikern. Betriebe, die bereits jetzt auf digitale Lösung setzen, befinden sich nichtsdestotrotz auf der sicheren Seite und brauchen nach der Fristsetzung nichts weiter tun, als auf entsprechende Updates und Informationen ihrer Lösungsanbieter zu warten. Hilfsmittelbetriebe, die bisher noch nicht mit Software arbeiten, sollten sich hingegen bereits frühzeitig mit den ressourcenschonenden Möglichkeiten digitaler Prozesse auseinandersetzen. Dann kann die Anbindung der Hilfsmittelbranche an die Telematikinfrastruktur ohne Umwege erfolgen, sobald die gematik den Weg dafür frei macht.

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