Was bedeutet die Blankoverordnung in der Ergotherapie für andere Heilmittelerbringende?

Durchbruch in der Therapie? Welche Bedeutung die Einigung der Ergotherapie auf die Blankoverordnung in Physiotherapie und Logopädie hat.

Mitarbeiterin liest Patientenverfügung

Die Einigung auf die Blankoverordnung in der Ergotherapie ist für uns auf jeden Fall ein gutes Signal“, hebt Markus Norys hervor. Der Erste Vorsitzende des Landesverbands Bayern im Deutschen Verband für Physiotherapie – Physio Deutschland hat die Verhandlungen in der Ergotherapie mit besonderem Interesse verfolgt. Norys ist Teil des Verhandlungsteams, das für die Physiotherapie ebenfalls eine Einigung erzielen will. „Es ist sehr hilfreich, dass dies in der Ergotherapie bereits geglückt ist“, sagt Norys.

Seit 2021 laufen die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Verbänden und dem GKV-Spitzenverband; mittlerweile ist die 23. Verhandlungsrunde erreicht. Ende Juli 2022 hat die Bundesregierung mit dem Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes eine im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geregelte Frist für den Abschluss der Verhandlungen gestrichen. Dies geschah vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, durch die sich die Verhandlungen extrem verzögert hatten.

Gibt es eine Lösung ohne Schiedsstelle?

Die Streichung der Frist wurde vom Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) positiv aufgenommen, denn somit entscheiden im ersten Schritt allein die Verhandlungsbeteiligten über das weitere Verfahren. Mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln neben Physio Deutschland der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK e. V., der VDB-Physiotherapieverband und der VPT-Verband Physikalische Therapie. Sobald eine der beiden Seiten das Scheitern der Verhandlungen erklärt, ist der Weg zur Schiedsstelle offen. Bei den Verhandlungen zur Blankoverordnung in der Ergotherapie wurde die Schiedsstelle auch angerufen, bevor es zum erfolgreichen Abschluss kam. Markus Norys sagt: „Wir hoffen, dass in der Physiotherapie eine Einigung ohne Schiedsverfahren gelingen kann.“

Unterschiede in der Logopädie

Anders stellt sich die Situation in der Logopädie dar: Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl), der größte Berufs- und Fachverband der freiberuflichen und angestellten Logopäd:innen in Deutschland, hat in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass er den Direktzugang für Therapeut:innen zu den Patient:innen eindeutig gegenüber dem Weg der Blankoverordnung vorzieht. Der dbl will sich nicht damit zufriedengeben, dass Ärzt:innen weiterhin entscheiden, ob und wann eine logopädische Behandlung stattfindet. Dem stellt der Verband LOGO Deutschland, Selbstständige in der Logopädie e. V., die aus seiner Sicht unzweifelhaften Vorteile der Blankoverordnung gegenüber, unter anderem „mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie, mehr Flexibilität“.

Markus Norys macht ebenfalls deutlich, warum sich der Einsatz für die Blankoverordnung lohnen kann: „Aus meiner Perspektive als Praxisinhaber kann ich sagen, dass die Blankoverordnung die Autonomie der Physiotherapeut:innen erhöht und ein erster Schritt auf dem Weg zum Direktzugang ist.“ Die Blankoverordnung bedeutet laut Norys mehr Flexibilität für die Heilmittelerbringer:innen, etwa mit Blick auf die physiotherapeutische Diagnostik. „Diese wird ja schon jetzt von uns geleistet, kann durch die Blankoverordnung aber auch endlich mit einer eigenen Position vergütet werden.“ Die physiotherapeutische Diagnostik sowie die physiotherapeutische Zwischenbefundung durch die Therapeut:innen werden durch die Blankoverordnung aufgewertet, so Norys. „Das wird dazu beitragen, dass wir die Patient:innen schneller fit bekommen.“

Als Beispiel für einen konkreten Vorteil der Blankoverordnung nennt Norys die Anwendung der Manuellen Therapie. Diese werde von Ärzt:innen bisher häufig aus budgetären Gründen nicht verordnet, zum Nachteil der Patient:innen, die genau von dieser Behandlung profitieren können. „Mit der Blankoverordnung haben Physiotherapeut:innen die Möglichkeit, die Manuelle Therapie flexibel in die Behandlung einzubauen, wo sie erforderlich ist.“

Markus Norys ist zuversichtlich, dass es zeitnah zu einer abschließenden Einigung über die Blankoverordnung in der Physiotherapie kommt. „Letztlich geht es darum, dass wir Physiotherapeut:innen unsere Kompetenzen vollumfänglich einbringen können. Ich bin davon überzeugt, dass die Blankoverordung dazu beitragen kann, die Versorgung der Patient:innen in der Physiotherapie wesentlich zu verbessern.“

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