Weihnachten in der Praxis: „Gute Gelegenheit, Danke zu sagen“

Unternehmensberater Ralf Jentzen über das Fest der Liebe – und die Möglichkeiten, steueroptimiert und doch ganz weihnachtlich Anerkennung und Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.

Ralf Jentzen

Herr Jentzen, sollte man aus Ihrer Sicht zu Weihnachten etwas für die Mitarbeiterbindung zu tun?

Natürlich! Weihnachten ist die Zeit, in der Sie das Jahr noch einmal Revue passieren lassen und eine gute Gelegenheit, einfach noch einmal Danke für die geleistete Arbeit zu sagen. Dafür gibt es jede Menge Möglichkeiten, von der Weihnachtsfeier bis zum Weihnachtsgeld. Und viele der Möglichkeiten sind steueroptimiert, kosten beiden Seiten also noch nicht einmal so arg viel Geld.

Dann gehen wir mal die Möglichkeiten durch: Wie sieht es aus mit einem Weihnachtsgeschenk?

Ein Weihnachtsgeschenk können Sie über den sogenannten Sachbezug machen, der ist bis 50 Euro steuerfrei. Allerdings geht das nur, wenn Sie Ihren Mitarbeiter:innen nicht schon solche Sachbezüge generell jeden Monat zukommen lassen. Sie können nämlich zwölfmal im Jahr beispielsweise eine Tankkarte oder einen Gutschein für den Supermarkt oder das Fitnessstudio verschenken, nicht nur einmal zu Weihnachten. Allerdings erlebe ich immer wieder, dass diese Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung nicht genutzt werden, weil sie einfach nicht bekannt sind.

Beliebt sind auch Weihnachtsfeiern. Empfehlenswert?

Unbedingt! Für eine solche betriebliche Feier gibt es einen steuerlichen Freibetrag von ungefähr 110 Euro pro Mitarbeiter:in. Ich könnte jetzt nachschauen, wieviel das genau ist, allerdings bin ich kein Steuerberater und darf deshalb solche Tipps ohnehin nicht rechtsverbindlich geben.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten von steuerfreien Geldzuwendungen?

Sie können auch einen Zuschuss zu einem Weihnachtsurlaub geben. Das muss auch kein richtiger Urlaub sein, sondern ebenso der Besuch einer Wellnesstherme oder eines Freizeitparks. Das läuft dann unter „Erholungsbeihilfe“ – 156 Euro pro Mitarbeiter:in plus 104 Euro für den oder die Ehepartner:in und 52 Euro pro Kind. Der Verwendungszweck muss dann nur mit einer Quittung nachgewiesen werden. Aber auch hier empfehle ich, das Prozedere mit dem oder der Steuerberater:in abzusprechen, die das eigentlich wissen sollten, aber viel zu oft ihren Kund:innen davon nichts erzählen.

Wie sieht es mit Sonderurlaub zwischen den Jahren aus?

Da bin ich bin skeptisch, ob sich dieser Umsatzausfall tatsächlich rechnen würde – ganz abgesehen davon, dass Ihre Patient:innen dann ziemlich lange nicht versorgt wären. Aber die Praxis an Heiligabend oder an Silvester zu schließen und nicht halbtags zu öffnen, könnte durchaus von den Mitarbeitenden goutiert werden und sich In diesem und im nächsten Jahr haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter:innen eine besondere Zuwendung zukommen zu lassen, die um die Zeit des Weihnachtsfestes genutzt werden kann. deshalb positiv auf die Zufriedenheit und die Bindung ans Unternehmen auswirken – allerdings nicht in diesem Jahr, da fallen diese beiden Tage nämlich auf einen Sonntag (lacht).

Bleibt noch das Weihnachtsgeld.

In diesem und im nächsten Jahr haben Sie die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter:innen eine besondere Zuwendung zukommen zu lassen, die um die Zeit des Weihnachtsfestes genutzt werden kann. Diese Zuwendung ist nicht als klassisches Weihnachtsgeld zu verstehen, sondern als eine „Inflationsausgleichspauschale zur Weihnachtszeit“. Denn Sie dürfen 2023 und 2024 einen Inflationsausgleich von maximal je 3.000 Euro bezahlen. Wenn Sie das nicht schon sukzessive unter dem Jahr ausgezahlt haben, ist Weihnachten natürlich eine hervorragende Gelegenheit, die Mitarbeiter:innen am Ende des Jahres mit diesem Geldsegen zu überraschen und sich erkenntlich zu zeigen.

Das heißt, ab 2025 kann man dieses „Weihnachtsgeld“ nicht mehr auszahlen?

Nicht mehr als Inflationsausgleich, aber Sie können natürlich trotzdem das gute alte Weihnachtsgeld bezahlen – selbst wenn es dann Lohnbestandteil ist und versteuert werden muss. Ich empfehle Praxisinhaber:innen immer, auch mal über diese eben besprochenen steueroptimierten Dinge hinauszugehen, um zu zeigen, wie wertvoll der oder die Mitarbeiter:in für Sie im vergangenen Jahr war – als Anerkennung, Wertschätzung und vielleicht auch Motivationsschub für das kommende Jahr.


Ralf Jentzen, Sportwissenschaftler und Gründer von Coactiv Consulting, hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beratung von Physiotherapiepraxen. Coactiv Consulting hat sich darauf spezialisiert, Praxisinhaber:innen auf dem Weg zum unternehmerischen Erfolg zu begleiten und zu stärken.

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