Abrechnung

Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.  

Eilmeldung: Verlängerung der Hygienepauschale

Der Bundestag hat die Hygienepauschale heute bis zum 31. März 2022 verlängert. Damit können Praxen weiterhin pro Verordnung 1,50 € für Hygieneaufwendungen abrechnen.

Optica Eilmeldung

Bislang war die Hygienepauschale über die Hygienepauschaleverordnung (HygPV) des Bundesministeriums für Gesundheit fesgelegt, die an die epidemische Lage nationaler Tragweite gekoppelt war.  Diese läuft nun aus, weshalb auch ein Ende der Hygienepauschale im Raum stand. 

Über eine Veränderung der Hygienepauschalenverordnung konnte die Hygienepauschale nun unabhängig von der epidemischen Lage nationaler Tragweite nun bis Ende März 2022 verlängert werden. 

Das bedeutet: Praxen können auch weiterhin die Pauschale mit der Positionsnummer X9944 auf Ihrer Abrechnung geltend machen, um die anhaltend erhöhten Aufwände für Hygieneaufwendungen pauschal vergütet zu bekommen. 

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Wichtige Regelungen zur Abrechnung der Pauschale

Grundsätzlich gilt: Für die Abrechnung der Position muss der Tag der letzten Behandlung innerhalb einer Verordnung im Rahmen der Rechnungsstellung angegeben werden. Zuzahlungen gibt es für diese Position nicht.

Für die Abrechnung der Hygienepauschale gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen gilt der Eingang der vollständigen Abrechnung bei der jeweiligen Krankenkasse, so regeln es die Empfehlungen der Krankenkassenverbände

Zu den weiteren Entwicklungen rund um die Hygienepauschale und deren Abrechnung halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.

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