Schaufenster gematik: Den Digitalisierungsschub nutzen

Der eHBA kann mittlerweile in fast allen Bundesländern beantragt werden. Worauf es dabei ankommt erklärt Maria Milster von der D-Trust GmbH.

Maria Milster, d-trust GmbH

Als erste Heilmittelerbringer:innen können nun auch  die Physiotherapeut:innen den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen; in zwölf der 16 Bundesländer ist dies bereits möglich. Einer der Anbieter des eHBA ist die D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Maria Milster, Senior Key Account Managerin bei D-Trust, erläutert, worauf es beim  eHBA ankommt – und welche konkreten Vorteile er bringt.

Frau Milster, D-Trust zählt zu den Anbietern des elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Warum ist der überhaupt notwendig?

Der eHBA ermöglicht die sichere Identifizierung innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI). Mit der personalisierten Chipkarte können sich die Angehörigen verschiedener Heilberufe gegenüber der TI ausweisen. In der Telematikinfrastruktur werden hochsensible Informationen geteilt, die nicht in die falschen Hände gelangen sollten. Hierfür wird ein sicheres Berechtigungsmanagement benötigt. So erbringt der eHBA zum Beispiel den Nachweis, dass der oder die Mitarbeiter:in auch wirklich Physiotherapeutin oder -therapeut ist. In den meisten Bundesländern kann der eHBA nun auch von Physiotherapeut:innen beantragt werden.

Wie läuft der Bestellprozess?

Physiotherapeut:innen beantragen ihren Heilberufsausweis im neu eingerichteten elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Dort erfolgt die Überprüfung der Berufserlaubnis, für die Antragstellende notariell beglaubigte oder originale Dokumente der Befähigung einreichen müssen. Hat das eGBR die Berufserlaubnis bestätigt, versendet es eine Vorgangsnummer. Mit dieser können Physiotherapeut:innen den eHBA bestellen. Als einer der zugelassenen Anbieter führt D-Trust im eigenen Antragsportal (ehealth.d-trust.net/antragsportal) durch den Bestellprozess. Neben der Vervollständigung der Angaben beinhaltet der Antragsprozess eine zwingend notwendige Identifizierung des Antragsstellers. Sobald der Antrag bei D-Trust vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben vorliegt sowie die Identifizierung erfolgt ist, wird der eHBA produziert und verschickt.

Welche Vorteile bietet der eHBA?

Er ist entscheidend, um von den Stärken der Telematikinfrastruktur profitieren zu können. Die TI vernetzt das gesamte Gesundheitswesen und ermöglicht somit noch bessere Therapien. Vor allem aber profitieren Physiotherapeut:innen von der elektronischen Patientenakte (ePA). Hier sind alle relevanten Gesundheitsinformationen gespeichert und mit einem Klick abrufbar – natürlich unter der Voraussetzung, dass die Patient:innen dieser Nutzung zustimmen. Zudem wird es speziell für die Physiotherapie einen elektronischen Leistungsnachweis geben, den die Patient:innen digital signieren können. Kurzum: Der dringend benötigte Digitalisierungsschub für das deutsche Gesundheitswesen kommt. Erst mit dem eHBA kann auch der Praxisausweis SMC-B bestellt werden, mit dem sich eine ganze Praxis in der Telematikinfrastruktur ausweist. Und somit erhalten die Therapeut:innen nicht nur einen lesenden, sondern auch einen schreibenden Zugang zur TI.

Was bedeutet das?

Der eHBA ermöglicht eine qualifizierte elektronische Signatur (QES), die für viele TI-Anwendungen verpflichtend und gleichbedeutend mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift ist. Das heißt: Ausdrucke und Postgänge verringern sich massiv, stattdessen gibt es medienbruchfreie digitale Prozesse. Ausufernde Bürokratie und hohe Papierberge und -kosten werden somit vermieden, auch zum Wohl der Umwelt. Sogenannte Stapelsignaturen, bis zu 250 Signaturen mit einmaliger PIN-Eingabe, sind unkompliziert möglich. Wer auch abseits der Telematikinfrastruktur und ohne zusätzliche Hardware wie Kartenlesegeräte rechtsverbindlich digital unterschreiben möchte, kann über D-Trust übrigens sign-me eHealth beauftragen. Diese Fernsignatur ist browserbasiert, kommt ohne zusätzliche Hardware aus und lässt sich an jedem Endgerät auslösen – zum Beispiel am Tablet oder Smartphone.

Optica und D-Trust sind Partner bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Was bietet D-Trust mit Blick auf den eHBA?

Da der Umgang mit Gesundheitsdaten hohe Sensibilität erfordert, kann der eHBA nur bei sogenannten Vertrauensdienstanbietern bestellt werden. Als unabhängiger und zertifizierter Vertrauensdienstanbieter ist D-Trust bereits seit 2016 im Rahmen der eIDAS-Verordnung bei der Bundesnetzagentur gelistet. Auch im Zuge der schrittweisen Einführung des eHBA, beginnend mit den Ärzt:innen, haben wir viele wertvolle Erfahrungswerte gesammelt, die unserem Service zugutekommen. Dabei setzen wir kontinuierlich auf qualitativ hochwertige Lösungen und einen unkomplizierten Antragsweg. So können sich die Besteller:innen des eHBA etwa bequem von zu Hause aus mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises online identifizieren.

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