Versicherungsschutz: Von Wasserschäden und anderen Risiken

Beim Schritt in die Selbstständigkeit will vieles gut überlegt sein, auch die Wahl der Versicherungen. Damit das Projekt Praxisgründung oder -übernahme erfolgreich verläuft und auch die Rente gut abgesichert ist, sind einige empfehlenswerte Policen zu beachten.

Junge Frau bei Recherchearbeiten

Die Betriebshaftpflichtversicherung zählt zu den elementarsten Policen, und die Gründe dafür sind schnell erklärt: „In der Regel wird sich die Praxis in gemieteten Objekten befinden. Typische Schadensszenarien sind ein nicht zugedrehter Wasserhahn, der einen Wasserschaden verursacht, oder ein Kurzschluss in der Praxiselektronik, der zu einem Brandschaden führt“, sagt Finanzberater und Versicherungsexperte Dirk Ledermann. Auch ein frisch gewischter Boden, auf dem ein:e Patient:in ausrutscht, oder eine Unaufmerksamkeit bei der Behandlung, die eine Klage gegen den oder die Praxisinhaber:in nach sich ziehen könnte, seien somit abgedeckt. „Für Physiotherapeut:innen mit Kassenzulassung ist diese Versicherung verpflichtend. Gleichwohl geht es bei ihr originär vor allem um Schäden, die Patient:innen erleiden.“ Ledermann macht deutlich, dass auch weitere Versicherungen dringend notwendig sein können.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Tritt ein Schaden durch Wasser oder Brand ein, zieht das oft Renovierungsarbeiten nach sich. Möglicherweise kann dadurch der Praxisbetrieb eine Zeit lang nicht weitergeführt werden. Hier empfiehlt Dirk Ledermann eine Betriebsunterbrechungsversicherung, „denn die Miete für die Praxis, die Gehälter der Mitarbeiter:innen und die Leasingraten für die Geräte laufen ja weiter.“ Die Versicherung decke auch Löhne und entgangene Gewinne ab, sei aber auf eine vorab vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Werden Therapeut:innen unfähig, den eigenen Beruf auszuüben, existieren verschiedenste Lösungen: die Schwere-Krankheiten-Versicherung, die Grundfähigkeitsversicherung, die allseits bekannte Unfallversicherung oder sogenannte Körperschutz-Policen. „Ihr Leistungsumfang liegt aber unter der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, die deshalb Königsdisziplin bleibt“, erläutert Ledermann. Erst wenn sie nicht möglich ist – aus finanziellen Gründen oder wegen einer negativ ausgefallenen Risikoprüfung –, sollten Therapeut:innen andere Möglichkeiten suchen, um einen Versicherungsschutz herzustellen.

Cyberversicherung

Auch eine Cyberversicherung sei ratsam, allein schon wegen der möglichen Schäden bei Verletzungen des Datenschutzes, so der Experte. „Praxisinhaber:innen haften hier auch ohne eigenes Verschulden, wenn beispielsweise die Praxis ‚gehackt‘ wird. Kann sie aus diesem Grund nicht weiterbetrieben werden, übernimmt auch diesen Schaden die Cyberversicherung“, sagt Ledermann. Um die IT wieder flott zu machen, bräuchte es außerdem teure Spezialist:innen, die oft von den Cyberversicherern gestellt würden. Perfekt sichere sich ab, wer dazu noch eine Elektronikversicherung abschließe, ergänzt Ledermann. Diese greift, wenn beispielsweise Mitarbeiter:innen mit der IT unsachgemäß umgehen. Der Schadensklassiker ist Kaffee, der über die Tastatur des Laptops verschüttet wird.

Einkommensausfall versichern

Bei Erkrankung springt das Krankentagegeld ein. „Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können sich aktiv für oder gegen ein Krankentagegeld entscheiden“, erklärt Ledermann. Es sei in seiner Höhe immer begrenzt und werde nur ausgezahlt, wenn keinerlei Einnahmen mehr aus dem Praxisbetrieb erwirtschaftet würden. Die Alternative hier bestünde darin, das Krankentagegeld der GKV abzuwählen und sich anderweitig abzusichern. Die Höhe dieser Absicherung könne jährlich unter Vorlage des Steuerbescheids angepasst werden, nach oben wie nach unten, so Ledermann.

Geschäftsinhalteversicherung

Eine weitere wichtige Versicherung für den Betrieb selbst ist die Geschäftsinhaltsversicherung, die – stark vereinfacht – einer privaten Hausratsversicherung ähnelt: „Sie springt ein, wenn bei einem Wasserschaden in der Praxis Gegenstände und Geräte beschädigt werden, beispielsweise die elektrisch betriebene Behandlungsliege, aber auch bei Einbruch, Diebstahl und Vandalismus“, so Ledermann. Er ergänzt: Eine gute Police deckt auch Glasschäden ab. „Für Glasschäden sind Mieter:innen auch bei einem Einbruch haftbar – auch ohne eigenes Verschulden.“

Absicherung gegen Krankheit

Für die Kosten einer eigenen Erkrankung kommt die gesetzliche oder private Krankenversicherung (GKV) auf. Allerdings gibt Ledermann zu bedenken, dass „angesichts der aktuellen Diskussion über Einsparungen bei der GKV es dort vermutlich zu Kürzungen der Leistungen kommen wird“. Deshalb sollte der Abschluss einer Zusatzversicherung erwogen werden.

Altersvorsorge

„Am Anfang der Planung fürs Alter steht der Kassensturz: Wie viel Geld sollte nach dem Abschied von der Praxis monatlich zur Verfügung stehen?“, empfiehlt Ledermann als grundlegende Fragen. Auf diese Summe müsse mit der Altersvorsorge hingearbeitet werden und verschiedenste Instrumente können dazu beitragen: die klassische Rente, Anlagen in Wertpapieren, der Verkauf der Praxis im Alter und vieles andere. „Wichtig ist, sich früh im Leben mit dieser Frage zu beschäftigen und einen Plan zu schmieden. Auch wenn niemand weiß, wie sich die Dinge entwickeln – man denke nur an die derzeitigen Heizkosten – ist das wesentlich besser, als keinen Plan zu haben“, sagt Ledermann.


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