Schaufenster gematik: „Im zweiten Quartal kann es losgehen“
Herr Pohlkamp, bald sollen die ersten Heilmittelerbringer:innen ihren eHBA beantragen können. Wozu brauchen sie diesen Ausweis?
Der eHBA ist eine Authentifizierungskarte für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur, TI, und berechtigt zur Nutzung verschiedener Services der TI. Das ist zum einen das Auslesen der Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte, zum anderen die Nutzung der für ihre Berufsgruppe vorgesehenen Anwendungen der TI. Perspektivisch wird dazu beispielsweise die Kommunikation im Medizinwesen, KIM, gehören, der TI-Messenger oder die elektronische Patientenakte, ePA, auf der die Gesundheitsinformationen der Patient:innen gespeichert sind.
Welche Rolle spielt das eGBR bei der Ausgabe des eHBA, warum wird diese Stelle benötigt?
Die eHBA werden beispielsweise an Ärzte oder Apotheker auf Ebene der Kammern ausgegeben. Für die nicht verkammerten Berufe, zu denen die Heilmittelerbringer:innen gehören, fungiert das eGBR als Herausgeber für den eHBA und für die sogenannten Institutionskarten, kurz SMC-B. Eigentlich wäre das eine Aufgabe der Länder. Da die Antragstellenden aber ihre Berufsqualifikation bestätigen müssen und dies auch eine länderübergreifende Angelegenheit sein kann, wurde mit dem eGBR ein bundesweit zentraler Ansprechpartner und eine unkompliziert zu bedienende Plattform geschaffen. Sitz des eGBR ist Münster in Nordrhein-Westfalen.
Wer ist an der Entwicklung des eGBR beteiligt?
Rechtlich sind daran alle Bundesländer beteiligt, die einen entsprechenden Staatsvertrag ratifizieren müssen. Gleichzeitig teilen uns die Länder die Stellen mit, die die berufliche Qualifikation bestätigen. Beteiligt ist auch ein Fachbeirat, in dem die betroffenen Berufsgruppen durch ihre Fachverbände repräsentiert sind. Die Zusammenarbeit mit den Verbänden war sehr fruchtbar, wir haben hier wertvollen Input bekommen.
Noch ist das eGBR nicht gestartet. Wo liegen die Herausforderungen?
Der Beschluss für das eGBR wurde bereits 2007 gefasst, das Thema lag dann viele Jahre bei den Ländern. Erst 2019 kam mit dem Referentenentwurf für das Patientendaten-Schutz-Gesetz wieder Bewegung in die Entwicklung. Allerdings musste der Entwurf des Staatsvertrags nach der langen Zeit angepasst werden. Auch tauchten neue, unter anderem rechtliche Fragestellungen auf, insbesondere zum Datenschutz oder auch zum Identifizierungsprozess der Antragstellenden. Die Abstimmungsprozesse zwischen allen Beteiligten waren ebenfalls zeitintensiv. Abgesehen von der noch ausstehenden Ratifizierung eines Bundeslandes fehlen zum Teil auch noch die Meldungen der Stellen für die Bestätigung der Qualifikation.
Wie funktioniert das eGBR für die Antragstellenden?
Nachdem sie den Antrag gestellt haben und ihre Berufsurkunde hochgeladen haben, werden die Unterlagen an die zuständige Stelle weitergegeben, die prüft, ob die Berufsqualifikation tatsächlich vorliegt. Wird dies bestätigt, geht der Antrag über die Plattform weiter an die sogenannten Vertrauensdienstanbieter, VDA, die dann den eHBA ausstellen.
Wie lange gilt der eHBA?
Der eHBA gilt jeweils fünf Jahre und muss dann verlängert werden. Im Normalfall ist das unkompliziert. Man wendet sich über die Plattform an den Vertrauensdienstanbieter, eine erneute Bestätigung der Berufsqualifikation ist nicht nötig. Die Verlängerung sollte mit einigen Mausklicks erledigt sein.
Welche Informationen werden konkret auf dem eHBA gespeichert?
Es wird der Name hinterlegt, die Berufsgruppe und die Berufsbezeichnung, damit klar ist, auf welche Daten der Träger des Ausweises später zugreifen kann. Diese Daten dienen nur zur sicheren Feststellung der Identität, die dann noch einmal bei der Zustellung des Ausweises erfolgt.
Was kostet der Ausweis die Antragssteller:innen?
Noch ist es nicht gesetzlich verankert, aber wir rechnen einmalig mit 40 Euro Verwaltungsgebühr, die bei Verlängerung nicht noch einmal fällig wird. Hinzu kommen die Kosten für die Produktion des Ausweises, die mit den VDA abgerechnet werden. Diese liegen bei Ärzten und Apothekern bei 500 Euro für die Laufzeit des Ausweises von fünf Jahren. Für die drei Berufsgruppen der Heilmittelerbringer:innen, mit denen wir starten, haben deren Verbände bereits mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt und auskömmliche Kostenerstattungen geregelt.
Am 19. Januar haben Sie mit einem Pilotbetrieb begonnen. Wie sehen die ersten Erfahrungen aus?
Die ersten Erfahrungen sind durchweg positiv, das gilt sowohl für die Antragstellenden, als auch für das Betreiber-Team in Münster. Wir hatten im vergangenen Jahr schon einen Test mit „friendly users“, also wohlwollenden Testern, absolviert und daraufhin die Kinderkrankheiten beseitigt. Technisch gesehen läuft das Verfahren, und wenn die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, kann es losgehen.
Wann wird das eGBR voraussichtlich für die breite Masse starten?
Wir hoffen, unseren eigenen Zeitplan halten zu können. Bisher hat das immer geklappt, deshalb würde ich den Starttermin im zweiten Quartal dieses Jahres sehen. Wir sind den späteren Anwendungen für die Nutzer der TI zeitlich ein wenig voraus, was ich gut finde, denn so kann man sich die Karte holen und ist dann bereit für den Moment, an dem es losgeht.
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