Telematikinfrastruktur: Was auf das Gesundheitshandwerk zukommt

Ärzt:innen, Apotheken oder Physiotherapiepraxen können es schon, die Hilfsmittelerbringer:innen folgen 2024: Dann können auch sie sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen. Die wichtigsten Fragen und aktuellen Antworten haben wir für Sie zusammengetragen.

Junger Mann im Auto schaut auf sein Tablet

Die Hilfsmittelbranche ist auch zwei Jahre nach Inkrafttreten der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) noch beschäftigt mit ihren Nachwirkungen. Da zeichnet sich am Horizont bereits die nächste Mammutaufgabe ab: Ab 2024 können sich auch Sanitätsfachhändler:innen und Gesundheitshandwerkbetriebe an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen. Die Euphorie ist noch verhalten: Eine Optica-Umfrage unter Hilfsmittelerbringer:innen zeigt, dass 62 % der Befragten durch die Einführung der TI nicht die verheißene vereinfachte Kommunikation mit Ärzt:innen, Patient:innen und Kostenträgern erwarten. Doch eines steht fest: Die „Datenautobahn für das Gesundheitswesen“ kommt. Damit Sie die Anschlussstelle TI nicht verpassen, haben wir die wichtigsten Fragen und aktuellen Antworten für Sie zusammengetragen.

Ab wann steht die TI für Hilfsmittelerbringer:innen zur Verfügung?

Der Startschuss zur Anbindung an die TI fällt für die Hilfsmittelbranche 2024. Dem voran geht für die Leistungserbringer:innen die Ausgabe von elektronischem Berufs- und Institutionsausweis. „Das Antragsverfahren ist noch nicht eröffnet und ein Starttermin steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus“, berichtet Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der Hörakustiker. Ab 1. Juli 2026 ist es nach derzeitigem Stand mit der flächendeckenden Einführung des e-Rezepts vorgesehen, dass alle Hilfsmittelerbringer:innen an die TI angebunden sein müssen. „Eine frühzeitige Anbindung an die TI ist technisch noch nicht möglich. Die Gesundheitshandwerke und die Handwerkskammern gehen allerdings jetzt schon in die Pilotphase ein“, berichtet Jakob Stephan Baschab.

  • Bis 2026: Hilfsmittelerbringer:innen müssen sich an die TI anbinden lassen. 
  • Dabei können sie zunächst einen elektronischen Berufsausweis und eine Institutions-Karte beantragen. Das Antragsverfahren ist noch nicht eröffnet und ein Starttermin steht aus.
  • 2027: Start der eVerordnung, Alle Hilfsmittelerbringer:innen müssen bis 2026 an die TI angebunden sein.

Was sind elektronischer Berufsausweis und Institutionskarte und wo bekomme ich sie?

Der elektronische Berufsausweis ist eine personenbezogene Chipkarte, mit der sich Angehörige von Gesundheitsberufen innerhalb der TI ausweisen können. Mit dem Institutionsausweis erkennt die TI Ihren Betrieb und gewährt Ihnen den Zugang. Die Antragstellung erfolgt für verkammerte Berufe über die jeweilige Handwerkskammer und für die übrigen Hilfsmittelerbringer:innen über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR). Dabei werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Nach Prüfung aller notwendigen Daten und Unterlagen, wie etwa der Berufserlaubnisurkunde oder der IK-Nummer, erhalten Sie eine Servicenummer, mit der Sie auf einen von der gematik zugelassenen Ausweishersteller zugehen können.  

  • Beantragung von elektronischem Berufsausweis und Institutions-Karte digital beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), für verkammerte Berufe über die jeweilige Handwerkskammer.
  • Ausstellung durch von der gematik zugelassene Hersteller

Welche Vorteile bietet die TI meinem Betrieb?  

Die TI vernetzt wie eine Datenautobahn alle Akteur:innen im Gesundheitswesen in einem sicheren, geschlossenen System. Sie ermöglicht einen unkomplizierten Datenaustausch und vereinfacht viele Prozesse: So können Hilfsmittelerbringer:innen zukünftig in Echtzeit auf aktuelle Patientendaten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen, Stammdaten müssen mit Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nicht mehr manuell gepflegt werden und über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können sie medizinische Dokumente elektronisch, schnell und sicher versenden und empfangen. Das spart Zeit und Geld, reduziert bürokratischen Frust und optimiert die Abläufe: So können zukünftig etwa fehlerhafte Rezepte digital zur Korrektur an die behandelnden Ärzt:innen gesendet werden und ohne Zeitverzug und Nachtelefonieren zurückkommen. Auch der tagesaktuelle Zuzahlungsstatus kann ohne Umwege ermittelt werden. Absetzungen lassen sich damit deutlich reduzieren. 

  • Schnellere Kommunikation: Datenaustausch in Echtzeit mit anderen Leistungserbringer:innen
  • Weniger Umwege: Dokumente können direkt und ohne Zeitverzug digital zugestellt werden.
  • Bessere Patientenversorgung: Mehr Wissen durch Zugriff auf Behandlungshistorie
  • Weniger Frust: Mehr Zeit durch geringere Bürokratiebelastung 
  • Mehr Datenschutz: Die gematik steht für höchste Datenschutzstandards
  • Weniger Absetzungen: Fehlerhafte Verordnungen können unkompliziert digital zur Korrektur übermittelt werden.
  • Mehr Kundenbindung: Bessere Vernetzung führt zu schnellerer Patientenversorgung und damit zu zufriedeneren Kunden. 

Was brauche ich zur Anbindung an die TI?

Um auf der „Datenautobahn“ mitfahren zu können, werden Hilfsmittelerbringer:innen geeignete „Fahrzeuge“ benötigen:

  • Einen Konnektor mit VPN-Tunnel
  • PC & Internetanschluss
  • Kartenterminal
  • elektronischer Berufsausweis und Institutions-Karte
  • Branchensoftware (z.B. Optica Omnia)

Der Konnektor stellt eine sichere Verbindung zur TI her. Das Kartenterminal liest Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte aus und ist quasi das „Schlüsselloch“ für den elektronischen Berufsausweis und die Institutions-Karte. Um schließlich auf der Datenautobahn navigieren zu können, braucht es in Hilfsmittelbetrieben auch eine TI-fähige Software, wie zum Beispiel Optica Omnia.

Was muss eine TI-fähige Software können?

Wird die Anbindung an die TI zur Pflicht, ist es sinnvoll, bereits mit einiger Routine digital unterwegs zu sein. Dabei ist zu bedenken, dass die Einführung einer Softwarelösung aufwändig ist. Deswegen sind Hilfsmittelerbringer:innen gut beraten, wenn sie sich bereits jetzt umfassend mit dem Thema Digitalisierung auseinandersetzen. Nutzen Sie bereits eine ERP-Lösung, sollten Sie sich die Frage stellen, ob sie TI-fähig ist: 

  • Wie funktioniert die Anbindung meiner Software an die TI?
  • Stellt mir mein Softwareanbieter alle Geräte für die Anbindung an die TI bereit?
  • Welche Serviceleistungen bietet mein Softwareanbieter bei der Anbindung an die TI?
  • Sind über meine Software alle Fachdienste und Anwendungen der TI nutzbar (KIM, ePA, Medikationsplan (eMP), Notfallmanagement,…)?
  • Was kostet die Anbindung und Nutzung der TI bei meinem Anbieter? 
  • Und was kostet die TI bei anderen Softwareanbietern?

Tipp: Steht für Sie ein Wechsel der ERP-Lösung an oder die Einführung noch gänzlich bevor, sollten Sie jetzt starten! Denn dann bleibt noch genügend Zeit, sich bis zum Start der TI mit allen Funktionen der Software vertraut zu machen. Informieren Sie sich jetzt umfassend über TI-fähige Software! Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei allen Schritten der Implementierung. 

TI-Finanzierung: Wer zahlt das eigentlich alles?

Die Nutzung der TI ist mit Investitionen verbunden: Hardware und Software, die Nutzung der Fachdienste und auch der elektronische Berufsausweis und die Institutions-Karte kommen nicht ohne Kosten aus. Wichtig für Sie: Sie bleiben nicht darauf sitzen! Denn die Anbindung an die Telematikinfrastruktur wird fast vollständig refinanziert: Nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben sind die Krankenkassen verpflichtet, die erforderlichen Kosten für die Ausstattung und den laufenden Betrieb zu übernehmen. Dabei wurde die Vereinbarung zur Refinanzierung bereits mehrmals angepasst und ist weiterhin in Bewegung. Nicht zuletzt deswegen lohnt es sich, auf dem Laufenden zu bleiben. Dabei laufen die Verhandlungen der Erstattungspauschalen zur Anbindung zwischen Zentralfachverbänden und GKV-Spitzenverband gemäß § 340 Abs. 4 Ziffer 2f. SGB V bis 01.01.2024.

Wie ist die Refinanzierung aktuell geregelt?

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber zuletzt entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung ab dem 1. Juli 2023 neu zu gestalten. Wo bisher einmalig die Installationskosten eingereicht werden konnten und es zusätzlich eine monatliche Pauschale für laufende Betriebskosten gab, erhalten Betriebe und Praxen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt bereits an die TI anbinden können, ab sofort ausschließlich eine monatliche TI-Pauschale, höher als bisher und abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Dabei ist davon auszugehen, dass die Paketanbieter für TI-Hard- und Software ihre Preismodelle entsprechend weg von einem Einmalpreis für die Anschaffung hin zu einem monatlichen Honorar für die Bereitstellung aller notwendigen Komponenten anpassen werden. 

  • Refinanzierung seit 1. Juli 2023 über monatliche Pauschale 
  • Beantragung der Refinanzierung im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands
  • Anpassung der Preismodelle von Paketanbietern für TI-Hard- und Software entsprechend der neuen Refinanzierungsregeln zu erwarten

Warum sollte ich mich jetzt schon mit der TI befassen, wenn sie erst 2026 verpflichtend wird?

Die Neuerungen und Vorteile, die für Hilfsmittelerbringer:innen mit der Anbindung an die TI einher gehen, sind komplex. Dabei besteht in der Regel nicht die Möglichkeit, den Betrieb zur Einführung für Tage oder Wochen zu schließen: Die Anbindung muss Schritt für Schritt parallel zum Alltagsgeschäft erfolgen. Deswegen ist es sinnvoll, frühzeitig damit zu starten. So sollten Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt gut informiert bleiben, etwa durch unseren Newsletter oder Infomails der gematik. Ebenfalls bereits jetzt sollten sich Hilfsmittelerbringer:innen mit dem Thema TI-fähige Software auseinandersetzen: Fragen Sie sich, ob Ihre aktuelle Lösung alle Anforderungen zur Anbindung an die TI erfüllt. Denn die Einführung einer neuen ERP-Lösung ist aufwändig. Und sollte ein Wechsel nötig sein, bleibt Ihnen vor Ihrer ersten Fahrt auf der neuen „Datenautobahn im Gesundheitswesen“ noch genügend Zeit, sich mit Ihrer neuen Lösung vertraut zu machen.  

Was Sie jetzt schon tun können, damit die Anbindung an die TI gelingt: 

  • Gut informiert bleiben mit den Optica TI-News
  • Digitalisierung im Betrieb vorantreiben
  • Prüfen, ob die implementierte Software TI-fähig ist
  • Softwareanbieter vergleichen
  • Wenn nötig, frühzeitig ERP-Lösung wechseln bzw. einführen 

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