Abrechnung

Preisänderungen, Abrechnungstipps, Verträge und vieles mehr: Hier informieren wir Sie über alle abrechnungsrelevanten Änderungen Ihrer Berufsgruppe und stellen Ihnen wichtiges Wissen und hilfreiche Tipps rund um die Abrechnung und die Bearbeitung Ihrer Rezepte zur Verfügung.  

Schiedsverfahren in der Physiotherapie: neuer Rahmenvertrag 2021

Der bundesweite Rahmenvertrag mit neuen Preisen wird am 1. August 2021 in Kraft treten. Wir haben alle Details zusammengefasst.

Schiedsergebnis in der Physiotherapie: neuer Rahmenvertrag ab August 2021

Nach dem gescheiterten Schiedsverfahren im Frühjahr hat die Schiedsstelle nun einen zweiten Schiedsspruch gefällt, sodass seit 1. August 2021 ein neuer Rahmenvertrag mit neuen Preisen gilt. Der gesamte Rahmenvertrag und die Preislisten liegen seit der zweiten Julihälfte vor.

Das sind die wesentlichen Entscheidungen der Schiedsstelle zusammengefasst:

1. Verordnungen und Korrekturen

Es wird zukünftig mehr Möglichkeiten zur Korrektur fehlerhafter Verordnungen geben. Mit der Behandlung darf begonnen werden, sofern folgende Angaben auf der Verordnung korrekt sind:
-    Name, Vorname und Geburtsdatum des/der Versicherten
-    Kostenträger
-    Ausstellungsdatum
-    Diagnose
-    Heilmittel
-    Stempel und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin

Alle weiteren Angaben darüber hinaus können bis zur Abrechnung noch geändert werden. Einige Angaben sind auch nachträglich (nach Absetzung) korrigierbar: Die Krankenkassen lassen eine einmalige Korrekturmöglichkeit innerhalb von 3 Monaten zu. Die ursprünglich vorgesehene Korrekturgebühr von 40€ entfällt. Die Leitsymptomatik kann mit Einvernehmen des Arztes oder der Ärztin durch den/die Therapeut:in korrigiert werden. 

Wichtig: Das Feld „Leistungserbringer“ auf der Rückseite der Verordnung muss nicht ausgefüllt werden, es ist keine Unterschrift oder ein Kürzel nötig.

2. Neue Preise

Ab dem 01.08.2021 gelten neue Preise. Im Vergleich zu den Bundespreisen vom 1. Juli 2019 wird es eine Preiserhöhung von 14,09 % geben. Hier ist zu beachten, dass die Anpassung ab 01.04.2021 in Höhe von 1,5 % bereits berücksichtigt ist. 

Für den Zeitraum vom 01.08.2021 – 30.11.2021 gibt es eine übergangsweise Preiserhöhung von 26,67 %. Dies soll die verzögerte Einigung vom 01.04.2021 bis 31.07.2021 kompensieren. Ab dem 01.12.2021 gilt dann die Erhöhung von 14,09 %.

Neu eingeführt wird die Position „Der große Therapiebericht“ mit 55 €. Dieser hat nichts mit dem normalen Arztbericht zu tun und muss von Ärzt:in oder dem Kostenträger separat angefordert werden. Der Standard- Arztbericht bleibt unverändert.

Die neuen Preise sind zwar ab dem 01.08.2021 gültig, dürfen aber erst ab dem 01.09.2021 abgerechnet werden. Diese Zeitspanne wurde für die Einrichtung und Organisation usw. für Kassen und Therapeut:innen vorgegeben. Rezepte die im Juli beginnen und über den 01.08.2021 hinaus behandelt werden, müssen gesplittet werden. 

Für Optica-Kund:innen gilt: Wir gewährleisten die zeitgerechte Weiterleitung an den Kostenträger nach 01.09.2021. Auch um das Splitting der Rezepte müssen Sie sich nicht kümmern – das übernehmen wir für Sie.

Unklar bislang ist, ob es nur eine Preiserhöhung oder auch eine bundeseinheitliche Preisliste geben wird. 

3. Praxiszulassung

Auch bei der Praxiszulassung gibt es im neuen Rahmenvertrag ein paar Anpassungen in Bezug auf die Räumlichkeiten. Die räumliche Zulassung für eine:n Therapeut:in beträgt 23 m2. Davon entfallen 15 m2 auf den KG Gruppenraum, 8 m2 auf Kabine und 30 m2 KG-Geräteraum. Die Raumhöhe ist mit 2,40 m festgelegt.

4. Zuzahlungseinzug

Die gesamte Zuzahlung wird nun eindeutig am ersten Tag der Behandlungsserie fällig und kann bei der ersten Therapieeinheit eingefordert werden. Darüber muss Ihr:e Patient:in vor Behandlungsbeginn schriftlich informiert werden, z.B. über Aufsteller, Aushänge oder einen Vermerk auf dem Terminzettel. Für geleistete Zuzahlungen bekommt Ihr:e Patient:in eine Quittung. Sollte die Zuzahlung (z.B. durch eine abgebrochene Behandlung) niedriger ausfallen, hat Ihr:e Patient:in Anspruch auf Erstattung. Hierauf muss auf der Quittung schriftlich hingewiesen werden. 

Zahlt Ihr:e Patient:in nicht am ersten Behandlungstag, so darf er oder sie ab der zweiten Behandlung schriftlich daran erinnert werden. Zahlt Ihr:e Patient:in bis zum Abschluss der Behandlungsserie nicht, muss die Krankenkasse den Betrag einfordern. 

Wichtig: für den Zeitraum vom 01.08. bis zum 30.11.21 erhöht sich durch die Berücksichtigung der Zahlbeträge auch der jeweilige Zuzahlungsbetrag in Höhe von 10 % pro Behandlung. Ausschlaggebend ist hier das Behandlungsdatum, nicht das Verordungsdatum. Auch hier müssen Verordnungen ggf. gesplittet werden. Die Verordnungsblattgebühr von 10 € bleibt bestehen. 

5. Keine Änderungen der Leistungsbeschreibung

Im Schiedsverfahren wurde keine neue Leistungsbeschreibung beschlossen.  Bis zum Abschluss einer neuen Fassung bleibt die bisherige Leistungsbeschreibung aus den alten Rahmenempfehlungen gültig. Auch an den Behandlungszeiten ändert sich vorerst nichts. 

Wie geht es weiter?

Der gesamte Rahmenvertrag und die Preislisten sollen ab der zweiten Julihälfte vorliegen. Es ist möglich, dass mindestens eine der Vertragsparteien (GKV-Spitzenverband oder ein Physiotherapieverband) gegen den Schiedsspruch klagen werden. Dies hat jedoch zunächst keinen Einfluss auf das Inkrafttreten des Vertrages. Physiotherapieverbände und GKV-Spitzenverband werden in den nächsten Monaten außerdem zum Thema Leistungsbeschreibung Gespräche führen. Die verhandelten Preise gelten im Gegesatz zum Rahmenvertrag zuächst nur bis zum 31.07.2022. Diese werden dann neu verhandelt.

Auch dieser Rahmenvertrag muss von bestehenden Praxen mit Kassenzulassung innerhalb von 6 Monaten anerkannt werden, um die Zulassung aufrecht zu erhalten. Die Regelungen gelten unabhängig davon, ob ein Praxisinhaber den Vertrag bereits anerkannt hat oder nicht. 

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